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Pflanzenschutz-Dokumentation 2026 in deinem Bundesland

Kurz gesagt: Was ins Spritztagebuch gehört, ist bundesweit gleich geregelt. Wer kontrolliert, welche Landesregeln zusätzlich gelten und welche kostenlosen Hilfen es gibt, unterscheidet sich aber von Land zu Land. Wähle dein Bundesland.

Bundesland wählen

Das gilt in ganz Deutschland

  1. seit 1.1.2026

    Erweiterte Pflichtangaben

    Zulassungsnummer, EPPO-Code der Kultur, BBCH-Stadium (wo relevant), genaue Lage und Größe der Fläche, Anwender, Datum und ggf. Uhrzeit – nach DVO (EU) 2023/564.

  2. bis 31.12.2026

    Papier noch erlaubt

    Handschriftliche Aufzeichnungen sind noch zulässig. Excel-Tabellen auch – solange die Pflichtangaben vollständig sind.

  3. ab 1.1.2027

    Elektronisch & maschinenlesbar

    Aufzeichnungen müssen elektronisch in einem maschinenlesbaren Format vorliegen (z. B. CSV). Ein PDF oder ein Foto vom Zettel reicht dann nicht mehr.

  4. immer

    3 Jahre aufbewahren

    Ab Beginn des Jahres nach der Anwendung, und auf Anfrage der Behörde vorlegen.

Rechtsgrundlagen: § 11 PflSchG, DVO (EU) 2023/564, DVO (EU) 2025/2203, Gesetz zur Anpassung des PflSchG vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 350). Übersicht: Rechtsgrundlagen.

Prüft mit. Denkt voraus.

Jede Spritzung wird mitgeprüft – soweit BVL-Daten vorliegen.

Spritztagebuch.de gleicht jede Spritzung sofort mit den amtlichen Zulassungsdaten ab – und sagt dir mit Beleg, wenn etwas nicht passt.

  • PlausibilitätsprüfungIndikation, Höchstmenge, Anzahl Anwendungen, Abstand, Bienenschutz, Wetter, Gerät – geprüft auf BVL- und DWD-Daten.
  • Prüfmodus „Kontrolle vorbereiten“Ganzes Tagebuch durchprüfen, Befunde nach Wichtigkeit, optional mit intelligenter Einordnung und „Was tun“.
  • Bestellliste & VorausschauEinkaufsliste aus dem Verbrauch, Reichweite, geplante Folgebehandlung, Fristen für Gerät, Fortbildung und Inventur.
  • Assistent (optional)Lieferschein fotografieren, Spritzung ansagen, Auflagen in Klartext – gespeichert wird nur, was du bestätigst.

Jeder Hinweis zeigt mit „Woher?“ seine Grundlage. Die App ändert nie etwas von selbst.

Echte App-Ansicht: Prüfung einer Spritzung nach Zulassung und Auflagen – Hinweise mit „Woher?“-Belegen und Wetterdaten vom DWD

Häufige Fragen

Gilt die Aufzeichnungspflicht in jedem Bundesland gleich?

Ja. Die Pflichtangaben und Fristen kommen aus EU-Recht (DVO (EU) 2023/564) und dem Pflanzenschutzgesetz und gelten bundesweit. Unterschiede gibt es bei den zuständigen Stellen, bei Landesregeln etwa zu Gewässerrandstreifen und Schutzgebieten sowie bei den Hilfsmitteln, die die Länder anbieten.

Wer ist in meinem Bundesland für die Pflanzenschutz-Dokumentation zuständig?

Der Pflanzenschutzdienst des Landes. Je nach Land ist das eine Landwirtschaftskammer (z. B. NRW, Niedersachsen, Schleswig-Holstein), eine Landesanstalt (z. B. LfL in Bayern, LTZ in Baden-Württemberg) oder eine Behörde (z. B. RP Gießen in Hessen). Die Stelle für dein Land findest du auf der jeweiligen Landesseite.

Ab wann muss die Pflanzenschutz-Dokumentation digital sein?

Ab dem 1. Januar 2027. Bis zum 31.12.2026 sind Aufzeichnungen auf Papier noch zulässig. Danach müssen sie elektronisch und maschinenlesbar vorliegen; wer zunächst auf Papier notiert, muss die Angaben innerhalb von 30 Tagen elektronisch erfassen.

Gibt es eine kostenlose Vorlage für die Pflanzenschutz-Dokumentation 2026?

Ja. Mehrere Länder und Kammern bieten Excel-Vorlagen an, der Bund stellt mit DiPAgE ein kostenloses Browser-Werkzeug bereit, in Rheinland-Pfalz gibt es PSM-DOK. Eine eigene kostenlose Vorlage (Excel, CSV, PDF) findest du in unserem Ratgeber zur Spritztagebuch-Vorlage.

Weniger schreiben. Mehr schaffen.

In 15 Minuten zeigen wir dir live, wie eine Spritzung erfasst und für die Kontrolle exportiert wird. Kostenlos, unverbindlich, per Telefon oder Bildschirmfreigabe.

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