Glossar: Pflanzenschutz-Dokumentation von A bis Z
20 Begriffe, die dir beim Spritztagebuch begegnen – kurz erklärt, mit Quellen und weiterführenden Artikeln.
A
- Anwender (beruflicher Verwender)
- Person, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anwendet – etwa in Landwirtschaft, Gartenbau, Forst, GaLaBau oder bei Kommunen. Berufliche Verwender brauchen einen Sachkundenachweis und müssen jede Anwendung aufzeichnen.
- Wer muss aufzeichnen?
- Aufbrauchfrist
- Zeitraum nach dem Ende einer Zulassung, in dem vorhandene Bestände eines Pflanzenschutzmittels noch verwendet werden dürfen. Nach EU-Recht darf die Abverkaufsfrist höchstens 6 Monate und die anschließende Aufbrauchfrist höchstens 12 Monate betragen. Danach sind Restmengen ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Zulassungsende & Aufbrauchfrist Quelle: Art. 46 VO (EG) Nr. 1107/2009
- Aufwandmenge
- Menge des Pflanzenschutzmittels je Flächeneinheit, im Freiland meist in l/ha oder kg/ha, in dauerhaften Gewächshäusern je m² bzw. beim Nebeln je m³. Gemeint ist das Mittel, nicht die Spritzbrühe. Die zugelassene Höchstmenge steht in der Gebrauchsanleitung und im BVL-Verzeichnis.
- Aufzeichnungspflicht
- Pflicht beruflicher Verwender, jede Anwendung eines Pflanzenschutzmittels aufzuzeichnen und mindestens drei Jahre aufzubewahren. Rechtsgrundlagen sind Art. 67 VO (EG) Nr. 1107/2009, die Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 und § 11 Pflanzenschutzgesetz.
- Spritztagebuch-Pflicht Quelle: § 11 PflSchG
B
- BBCH-Stadium
- Zweistelliger Code für das Entwicklungsstadium einer Pflanze nach der einheitlichen BBCH-Skala (z. B. 13 = drei Laubblätter entfaltet, 65 = Vollblüte). Die erste Ziffer steht für das Makrostadium (0–9), die zweite für das Mikrostadium. Im Spritztagebuch Pflicht, wenn die Anwendung an ein Stadium gebunden ist.
- BBCH-Stadien erklärt
- BVL
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Es ist in Deutschland für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig und veröffentlicht alle zugelassenen Mittel mit Anwendungsgebieten, Auflagen und Fristen in einer Online-Datenbank.
- Quelle: BVL: Pflanzenschutzmittel-Datenbank
D
- DiPAgE
- Kostenlose Web-App des Julius Kühn-Instituts im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur digitalen Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen. Die Daten werden lokal im Browser gespeichert.
- Kostenlose Möglichkeiten im Vergleich Quelle: JKI: DiPAgE
- DVO (EU) 2023/564
- Durchführungsverordnung der EU-Kommission zu Inhalt und Format der Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel-Anwendungen. Gilt seit 1. Januar 2026; in Deutschland müssen die Aufzeichnungen ab 1. Januar 2027 elektronisch und maschinenlesbar vorliegen.
- Was ab 2027 gilt Quelle: EUR-Lex: DVO (EU) 2023/564
E
- EPPO-Code
- International einheitlicher Kurzcode für Pflanzen, Schaderreger und Nutzungen aus der Datenbank der European and Mediterranean Plant Protection Organization (z. B. EPHPU für den Weihnachtsstern). Seit 2026 wird die Kultur im Spritztagebuch als EPPO-Code angegeben. Für Gruppen gibt es Sammelcodes wie NNNZZ (Zierpflanzen).
- EPPO-Code finden Quelle: EPPO Global Database
G
- Geschlossene Räume
- Begriff der DVO (EU) 2023/564 für Lager, leere Getreidelager und dauerhafte Gewächshäuser. Hier werden Menge je m² oder m³, Nummer des Raums bzw. Hauses und behandelte Fläche bzw. Volumen aufgezeichnet.
- Spritztagebuch im Gartenbau
I
- Indikation (Anwendungsgebiet)
- Kombination aus Kultur und Schadorganismus, für die ein Pflanzenschutzmittel zugelassen ist. Anwendungen außerhalb der zugelassenen Indikationen sind nur mit einer Genehmigung (z. B. nach § 22 PflSchG) zulässig.
- InVeKoS-Flächenkennung
- Kennung einer landwirtschaftlichen Fläche aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem des Agrarförderantrags (z. B. Feldblock/FLIK). Nach der DVO (EU) 2023/564 wird damit die Lage behandelter Agrarflächen angegeben, sofern vorhanden; sonst z. B. per GPS-Punkt.
M
- Maschinenlesbar
- Datenformat, das Software ohne Abtippen Feld für Feld auslesen kann, etwa CSV, XML oder JSON. Ab 2027 müssen Spritztagebücher in Deutschland maschinenlesbar vorliegen. Ein PDF oder Foto gilt nicht als maschinenlesbar.
- Reicht Excel?
N
- Nichtkulturland
- Flächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, z. B. Wege, Plätze, Gleise. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist dort grundsätzlich verboten und nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde erlaubt.
- Quelle: § 12 PflSchG
P
- Pflanzenschutzdienst
- Zuständige Landesbehörde für Pflanzenschutz – je nach Bundesland bei der Landwirtschaftskammer, einer Landesanstalt oder einem Ministerium angesiedelt. Er berät, erteilt Genehmigungen und kontrolliert die Einhaltung des Pflanzenschutzrechts, auch die Aufzeichnungen.
- Alle Pflanzenschutzdienste
S
- Sachkundenachweis
- Nachweis über die Sachkunde im Pflanzenschutz, den berufliche Anwender, Berater und Verkäufer benötigen. Inhaber müssen sich regelmäßig fortbilden, sonst kann der Nachweis widerrufen werden.
- Sachkunde im Pflanzenschutz Quelle: § 9 PflSchG
- Spritztagebuch
- Praxisbegriff für die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Auch Pflanzenschutz-Dokumentation, Aufzeichnungsbuch oder (in der Landwirtschaft) Teil der Schlagkartei genannt.
- Spritztagebuch führen
T
- Tankmischung
- Gleichzeitige Ausbringung mehrerer Pflanzenschutzmittel (und ggf. Zusatzstoffe) in einer Spritzbrühe. Im Spritztagebuch wird jedes Mittel einzeln mit Zulassungsnummer und Aufwandmenge aufgezeichnet.
- Tankmischungen dokumentieren
W
- Wartezeit
- Mindestzeitraum zwischen der letzten Anwendung eines Pflanzenschutzmittels und der Ernte bzw. Nutzung des Ernteguts. Sie ist in der Zulassung festgelegt und steht in der Gebrauchsanleitung.
Z
- Zulassungsnummer
- Kennnummer eines in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittels im Format 000000-00. Sie steht auf dem Etikett und in der BVL-Datenbank und ist seit 2026 Pflichtangabe im Spritztagebuch.
- Zulassungsnummer finden
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