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Praxis

Spritztagebuch richtig führen: Anleitung, Muster & Mindestanforderungen

Vor, während und nach der Spritzung: So führst du dein Spritztagebuch kontrollfest – mit Mindestanforderungen, zwei ausgefüllten Mustereinträgen und den typischen Fehlern aus Kontrollen.

Von Jonas Rost, Spritztagebuch.de Aktualisiert am 7 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Ein Spritztagebuch führst du richtig, wenn du jede Anwendung unverzüglich – am besten noch am selben Tag – mit allen Pflichtangaben einträgst: Anwender, Mittel mit Zulassungsnummer, Datum, Aufwandmenge, Lage und Größe der behandelten Fläche, Kultur mit EPPO-Code und, wenn die Zulassung es verlangt, BBCH-Stadium. Bis Ende 2026 geht das auf Papier, ab 2027 nur noch elektronisch und maschinenlesbar.

Was jede einzelne Angabe bedeutet, erklären wir ausführlich in Pflanzenschutzmaßnahmen richtig dokumentieren. Hier geht es um die Praxis: wie du das Tagebuch im Alltag führst, damit es bei einer Kontrolle oder einem Audit ohne Nacharbeit standhält.

Schritt für Schritt: vor, während und nach der Spritzung

Vor der Spritzung

  1. Mittel prüfen: Ist es für diese Kultur, diesen Ort (Freiland oder Gewächshaus) und diesen Schaderreger zugelassen? Läuft gerade eine Aufbrauchfrist ab? Der Blick lohnt sich: Laut BVL wurden 2025 bei 12 % der Kontrollen Mittel in Kulturen nachgewiesen, die nicht von der aktuellen Zulassung abgedeckt waren.
  2. Fläche festlegen: Welches Haus, welches Schiff, welches Quartier wird behandelt – und wie groß ist genau dieser Teil?
  3. Menge rechnen: Aufwandmenge je ha (bzw. je m²) aus der Zulassung, daraus Mittelmenge und Wasser für die tatsächliche Fläche.
  4. Auflagen notieren: Gibt es Bienenschutz- oder andere Zeitauflagen? Dann brauchst du später die Uhrzeit des Beginns.
  5. Anwender und Gerät: Gültiger Sachkundenachweis, Spritzgerät mit gültiger Prüfplakette.

Während der Spritzung

  • Uhrzeit des Beginns merken, wenn sie relevant ist.
  • Abweichungen vom Plan registrieren: nur zwei statt drei Schiffe behandelt, Brühe übrig geblieben, Wind aufgefrischt und abgebrochen.

Direkt danach

  • Eintrag sofort erfassen – mit der tatsächlich behandelten Fläche und der tatsächlich ausgebrachten Mittelmenge.
  • Vollständigkeit prüfen: Fehlt Zulassungsnummer, EPPO-Code oder Anwender?
  • Restbrühe berücksichtigen: Was im Tank übrig bleibt, wurde nicht ausgebracht. Trage die Mittelmenge ein, die tatsächlich auf der Fläche gelandet ist.

Mindestanforderungen auf einen Blick

Pflichtangabe Beispiel Typischer Fehler
Name des Anwenders M. Beispiel Feld leer, weil „eh immer derselbe spritzt“
Mittel + Zulassungsnummer Beispielmittel 250 EC, 000000-00 Nur Handelsname, Nummer fehlt
Datum, ggf. Uhrzeit 14.10.2026, 07:30 Uhrzeit fehlt trotz Bienenschutzauflage
Aufwandmenge 0,5 l/ha Brühemenge statt Mittelmenge
Lage der Fläche Haus 3, Schiff 2 / Flächenkennung aus dem Agrarantrag „Hinten links“, „das große Haus“
Größe der behandelten Fläche 600 m² Ganze Hausfläche statt Teilfläche
Kultur mit EPPO-Code Weihnachtsstern (EPHPU) Nur „Topfpflanzen“ ohne Code
BBCH-Stadium (wenn relevant) BBCH 55 Fehlt, obwohl die Zulassung ein Stadium vorgibt
Grund (empfohlen) Weiße Fliege – keine Pflicht, aber hilfreich

Die Pflicht trifft alle beruflichen Anwender, unabhängig von der Betriebsgröße. Im Betrieb führt der Betriebsleiter die Aufzeichnungen zusammen und nennt jeweils den Anwender (§ 11 PflSchG). Länderspezifische Hinweise der Pflanzenschutzdienste findest du unter Pflanzenschutz-Dokumentation nach Bundesland.

Spritztagebuch-Muster: zwei ausgefüllte Einträge

Mittelnamen und Zulassungsnummern sind Platzhalter. Eine leere Vorlage zum Ausfüllen gibt es als kostenlose Spritztagebuch-Vorlage.

Muster 1: Gewächshaus, Zierpflanze, Teilfläche

Feld Eintrag
Datum, Uhrzeit 14.10.2026, 07:30
Anwender M. Beispiel
Mittel, Zulassungsnr. Beispielmittel 250 EC, 000000-00
Ort Haus 3, Schiff 2 (Betrieb Musterstraße 1)
Behandelte Fläche 600 m² von 1.800 m² Hausfläche
Kultur Weihnachtsstern (EPHPU)
Aufwandmenge 0,5 l/ha (= 0,05 ml/m²)
Tankansatz 30 ml Mittel in 60 l Wasser (1.000 l Wasser/ha)
Grund Weiße Fliege

Werden in einem Schiff mehrere Kulturen behandelt, bekommt jede Kultur ihre eigene Fläche. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen formuliert es so: Jede behandelte Kultur gilt als eigener Schlag, bei satzweisem Anbau jeder Satz.

Muster 2: Freiland

Feld Eintrag
Datum, Uhrzeit 02.06.2026, 19:45 (Beginn nach dem Bienenflug)
Anwender K. Muster
Mittel, Zulassungsnr. Mustermittel SC, 000000-00
Lage Flächenkennung laut Agrarantrag bzw. GPS-Punkt der Flächenmitte, „Quartier Nord“
Behandelte Fläche 0,8 ha
Kultur, BBCH Ziergehölze (NNNZG), BBCH 57
Aufwandmenge 1,0 l/ha in 400 l Wasser/ha – zusammen 0,8 l Mittel, 320 l Brühe
Grund Blattläuse

Sinnvolle Zusatzangaben

Pflicht sind nur die Angaben oben. Einige Felder lohnen sich trotzdem, weil Kammern sie empfehlen oder Qualitätsstandards danach fragen:

  • Schaderreger bzw. Grund: hilft beim Resistenzmanagement und bei der Erfolgskontrolle. Die QS-Eigenkontrollcheckliste für Obst, Gemüse und Kartoffeln verlangt ihn ausdrücklich.
  • Wassermenge: macht die Konzentration nachvollziehbar und erleichtert die nächste Spritzung.
  • Wetter im Freiland: Bei GLOBALG.A.P. für Obst und Gemüse gehören Wetterangaben zur Anwendung dazu.
  • Wartezeit: bei Speisekulturen wichtig für den Erntetermin, bei QS ein eigener Prüfpunkt.
  • Gerät: Welche Spritze oder welcher Gießwagen eingesetzt wurde, hilft bei Rückfragen zur Geräteprüfung.

Was heißt „unverzüglich“?

Juristisch bedeutet unverzüglich ohne schuldhaftes Zögern. Laut Landwirtschaftskammer Niedersachsen sind Verzögerungen nur bei sachlicher Rechtfertigung zulässig. Praktisch heißt das: am Tag der Spritzung, spätestens am nächsten Arbeitstag. Wer erst am Monatsende aus dem Gedächtnis nachträgt, riskiert falsche Mengen und Flächen – und einen Verstoß.

Ab 2027 kommt eine zweite Frist dazu: Notizen auf Papier müssen spätestens 30 Tage nach der Anwendung elektronisch und maschinenlesbar vorliegen. Das ist eine Frist für die Umwandlung, nicht für das Aufschreiben selbst.

Sonderfälle: Tankmischung und Lohnunternehmer

Tankmischung: Jedes Mittel wird einzeln mit Zulassungsnummer und eigener Aufwandmenge eingetragen, Datum, Fläche, Kultur und Anwender gelten gemeinsam. Beispiel und Stolperfallen: Tankmischungen richtig dokumentieren.

Lohnunternehmer: Der Dienstleister zeichnet selbst auf und muss dir unverzüglich Zugang oder eine Kopie geben. Du übernimmst die Einsätze in dein Tagebuch und prüfst sie. Einzelheiten: Lohnunternehmer und Dienstleister.

Korrekturen richtig machen

Fehler passieren – entscheidend ist, wie du sie korrigierst. Eine bestimmte Form schreiben die von uns ausgewerteten Vorschriften und Kammer-Hinweise nicht vor. Klar ist aber: Eine Aufzeichnung, die „nicht richtig“ geführt wird, ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 68 Abs. 2 Nr. 4 PflSchG). Bewährt hat sich:

  • Papier: Falschen Wert einmal durchstreichen, sodass er lesbar bleibt, richtigen Wert daneben, Datum und Kürzel. Kein Tipp-Ex, kein Überschreiben.
  • Excel: Nicht still überschreiben. Korrektur in einer Bemerkungsspalte festhalten und Stände regelmäßig sichern.
  • Software: Auf einen Änderungsverlauf achten, der den vorherigen Stand speichert.

Nachträge sind erlaubt, Rückdatierungen ohne Hinweis nicht. Ein nachgetragener Eintrag sollte erkennbar machen, wann er erfasst wurde.

Papier, Excel oder App – bis und ab 2027

Form bis 31.12.2026 ab 1.1.2027
Papier, handschriftlich zulässig mit allen neuen Pflichtangaben nur als Notiz, binnen 30 Tagen elektronisch erfassen
Excel-Tabelle zulässig möglich, wenn strukturiert und als CSV speicherbar; PDF reicht nicht
App / Software zulässig zulässig, wenn ein maschinenlesbarer Export (z. B. CSV, XML, JSON) möglich ist

Ein bestimmtes Programm ist nicht vorgeschrieben. Kostenlose Werkzeuge von Behörden und Kammern sind eine legitime Option. Was sich genau ändert, steht in Spritztagebuch 2027.

Aufbewahren und vorlegen

Die Aufzeichnungen bewahrst du mindestens drei Jahre auf, gerechnet ab Beginn des Jahres nach der Anwendung (§ 11 Abs. 3 PflSchG). Eine Spritzung vom Juni 2026 muss also bis Ende 2029 greifbar sein. Der Pflanzenschutzdienst bekommt die Daten auf Anfrage. Fordert er sie ausdrücklich elektronisch an, sind sie bis zum Ablauf der 30-Tage-Frist oder innerhalb von zehn Arbeitstagen zu liefern – je nachdem, was früher eintritt (Art. 4 DVO (EU) 2023/564).

10 typische Fehler aus Kontrollen und Audits

Laut BVL-Jahresbericht 2025 fehlten bei 7 % der 2.607 Dokumentationskontrollen Aufzeichnungen oder sie waren unvollständig. Diese Fehler fallen immer wieder auf:

  1. Nachtragen aus dem Gedächtnis Tage oder Wochen später.
  2. Brühe statt Mittel: 500 l eingetragen statt 0,5 l/ha.
  3. Ganze Fläche statt Teilfläche, obwohl nur ein Schiff behandelt wurde.
  4. Zulassungsnummer fehlt oder stammt vom falschen Produkt, etwa bei Vertriebserweiterungen mit eigenem Namen.
  5. Sammelbegriffe wie „diverse Topfpflanzen“ ohne EPPO-Code.
  6. Uhrzeit fehlt, obwohl eine Bienenschutzauflage die Tageszeit einschränkt.
  7. Anwender fehlt oder beim Dienstleister steht nur der Firmenname.
  8. Tankmischung unvollständig: Nur das Hauptmittel eingetragen.
  9. Sauber dokumentiert, aber nicht zulässig: Das Mittel war für Kultur oder Ort nicht zugelassen. Die Dokumentation macht den Verstoß dann sichtbar.
  10. Einkauf und Verbrauch passen nicht zusammen. Auditoren, etwa bei GLOBALG.A.P., gleichen Lieferscheine, Bestand und Anwendungen ab. Mehr dazu: Pflanzenschutzmittel richtig lagern.

So bist du vorbereitet: In Spritztagebuch.de erfasst du jede Spritzung in fünf Schritten am Handy, auch offline. Eine Checkliste zeigt vor dem Speichern, ob alle Pflichtangaben vollständig sind, und Korrekturen landen im Änderungsverlauf. Demo ansehen

Prüft mit. Denkt voraus.

Jede Eingabe wird mitgeprüft.

Spritztagebuch.de gleicht jede Spritzung sofort mit den amtlichen Zulassungsdaten ab – und sagt dir mit Beleg, wenn etwas nicht passt.

  • PlausibilitätsprüfungIndikation, Höchstmenge, Anzahl Anwendungen, Abstand, Bienenschutz, Wetter, Gerät – geprüft auf BVL- und DWD-Daten.
  • Prüfmodus „Kontrolle vorbereiten“Ganzes Tagebuch durchprüfen, Befunde nach Wichtigkeit, optional mit intelligenter Einordnung und „Was tun“.
  • Bestellliste & VorausschauEinkaufsliste aus dem Verbrauch, Reichweite, geplante Folgebehandlung, Fristen für Gerät, Fortbildung und Inventur.
  • Assistent (optional)Lieferschein fotografieren, Spritzung ansagen, Auflagen in Klartext – gespeichert wird nur, was du bestätigst.

Jeder Hinweis zeigt mit „Woher?“ seine Grundlage. Die App ändert nie etwas von selbst.

Echte App-Ansicht: Prüfung einer Spritzung nach Zulassung und Auflagen – Hinweise mit „Woher?“-Belegen und Wetterdaten vom DWD

So hilft dir Spritztagebuch.de dabei

Was gefordert ist – und welche Funktion der App das erledigt.

  • Alle Pflichtangaben nach DVO (EU) 2023/564 bei jedem Eintrag

    Erfassung als Assistent in 5 Schritten mit Pflichtangaben-Checkliste; offene Angaben lassen sich später gezielt nachtragen

  • Unverzüglich aufzeichnen – direkt nach der Behandlung

    Erfassung am Handy, auch offline; Datum automatisch, letzter Anwender gemerkt, „Wie zuletzt“ wiederholt eine Spritzung mit einem Tipp

  • Mittel mit Zulassungsnummer und richtiger Aufwandmenge

    Mittel aus dem eigenen Spritzschrank; Konzentration und Wasser aus der letzten Anwendung oder der BVL-Zulassung vorbelegt, Tankansatz je Haus oder Fläche berechnet

  • Eindeutige Fläche, behandelte Größe, Kultur mit EPPO-Code

    Gewächshäuser und Freiland mit Teilflächen (Schiffe, Reihen, Tische), mehrere Kulturen je Fläche mit eigenen m², EPPO-Code mit Prüfung gegen das BVL-Kulturverzeichnis

  • Korrekturen nachvollziehbar halten

    Bearbeiten mit Änderungsverlauf (vorheriger Stand wird gesichert), Monatsabschluss mit Prüfsumme

  • Ab 2027 elektronisch und maschinenlesbar vorlegen

    Export als CSV, Excel (Blatt je Monat) und PDF-Bericht

Spritztagebuch.de ist kein Zertifizierer und keine Behörde – die App hilft dir, die Dokumentation vollständig und prüfbereit zu führen.

Demo anfragen

Checkliste

Checkliste: Spritztagebuch richtig führen

  • Mittel vor dem Ansetzen geprüft: zugelassen für Kultur, Ort (Freiland/Gewächshaus) und Schaderreger
  • Aufwandmenge je ha bzw. m² und Tankansatz für die tatsächliche Fläche berechnet
  • Teilfläche eindeutig benannt (Haus, Schiff, Quartier) und Größe in m² oder ha notiert
  • Bei Bienenschutz- oder Zeitauflagen die Uhrzeit des Beginns notiert
  • Eintrag noch am selben Tag erfasst – nicht aus dem Gedächtnis nachgetragen
  • Mittelmenge eingetragen, nicht die Brühemenge
  • Zulassungsnummer vom tatsächlich verwendeten Kanister übernommen
  • Kultur mit EPPO-Code, BBCH-Stadium wenn die Zulassung es verlangt
  • Bei Tankmischungen jedes Mittel einzeln mit eigener Menge
  • Einsätze von Lohnunternehmern übernommen und geprüft
  • Korrekturen nachvollziehbar: alter Wert lesbar, Datum und Kürzel
  • Ab 2027: Papiernotizen spätestens nach 30 Tagen elektronisch und maschinenlesbar erfasst

Checkliste von spritztagebuch.de · ohne Gewähr, verbindlich sind Rechtstexte, Standards und die zuständige Stelle.

Häufige Fragen

Wie muss ein Spritztagebuch geführt werden?

Jede Anwendung wird unverzüglich mit allen Pflichtangaben aufgezeichnet: Anwender, Mittel mit Zulassungsnummer, Datum, Aufwandmenge, Lage und Größe der behandelten Fläche, Kultur mit EPPO-Code und, wenn relevant, BBCH-Stadium. Die Aufzeichnungen sind mindestens drei Jahre aufzubewahren. Ab dem 1. Januar 2027 müssen sie elektronisch und maschinenlesbar vorliegen.

Was muss im Spritztagebuch stehen?

Seit 2026 schreibt die Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 die Inhalte vor: Name des Anwenders, Bezeichnung und Zulassungsnummer des Mittels, Anwendungsdatum (bei zeitlichen Auflagen auch die Uhrzeit), Aufwandmenge, Lage und Größe der behandelten Fläche, Kultur als EPPO-Code und gegebenenfalls das BBCH-Stadium. Der Grund der Behandlung wird empfohlen.

Wer muss Pflanzenschutz dokumentieren?

Alle beruflichen Anwender von Pflanzenschutzmitteln, unabhängig von der Betriebsgröße – Gärtnereien, Baumschulen, Obst-, Gemüse- und Weinbau, Landwirtschaft, GaLaBau, Kommunen und Lohnunternehmer. Im Betrieb führt der Betriebsleiter die Aufzeichnungen zusammen und nennt jeweils den Anwender.

Gilt die Pflicht auch für Hobbygärtner?

Nein. Die Aufzeichnungspflicht nach Art. 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gilt für berufliche Anwender. Wer im eigenen Haus- und Kleingarten spritzt, muss nichts aufzeichnen, darf dort aber nur dafür zugelassene bzw. geeignete Mittel verwenden. Wer dagegen als Gärtner, Hausmeister oder Dienstleister für andere spritzt, gilt als beruflicher Anwender.

Bis wann muss ich eine Spritzung eintragen?

Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern – in der Praxis am selben Tag. Ab 2027 gilt zusätzlich: Wer zunächst auf Papier notiert, muss die Angaben spätestens 30 Tage nach der Anwendung elektronisch und maschinenlesbar erfasst haben. Die 30 Tage sind eine Frist für die Umwandlung, kein Freibrief für spätes Aufschreiben.

Darf ich das Spritztagebuch handschriftlich führen?

Bis zum 31. Dezember 2026 ja, wenn alle neuen Pflichtangaben enthalten sind. Ab dem 1. Januar 2027 ist eine handschriftliche Notiz nur noch als Zwischenschritt erlaubt: Die Daten müssen binnen 30 Tagen in ein elektronisches, maschinenlesbares Format wie CSV übertragen sein. Ein Scan oder PDF reicht dafür nicht.

Quellen & weiterführende Links

Stand: 19. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannten Rechtstexte, Standards und die Auskünfte der zuständigen Stellen.

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In 15 Minuten zeigen wir dir live, wie eine Spritzung erfasst und für die Kontrolle exportiert wird. Kostenlos, unverbindlich, per Telefon oder Bildschirmfreigabe.

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