Recht & Pflicht
Spritztagebuch 2027: Was ab dem 1. Januar 2027 gilt
Ab 2027 ist Papier Geschichte: Was die EU-Verordnung 2023/564 verlangt, was „maschinenlesbar“ bedeutet und wie du dich jetzt vorbereitest.
Von Jonas Rost, Spritztagebuch.de Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit
Kurz gesagt: Seit dem 1. Januar 2026 gelten EU-weit neue Pflichtinhalte für das Spritztagebuch. In Deutschland durfte 2026 noch auf Papier aufgezeichnet werden. Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Aufzeichnungen elektronisch und maschinenlesbar vorliegen – Papiernotizen spätestens 30 Tage nach der Anwendung.
Die Zeitleiste
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| bis 31.12.2025 | Alte Regeln: Aufzeichnungen nach Art. 67 VO 1107/2009, Form frei |
| seit 1.1.2026 | Neue Pflichtinhalte nach DVO (EU) 2023/564 (z. B. Zulassungsnummer, EPPO-Code, Lage der Fläche). In Deutschland noch auf Papier erlaubt |
| ab 1.1.2027 | Elektronisch und maschinenlesbar. Papier nur noch als Notiz, Übertragung binnen 30 Tagen |
| laufend | Aufbewahrung mindestens 3 Jahre ab Beginn des Folgejahres |
Warum diese Zweiteilung? Die EU hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2203 vom 31. Oktober 2025 den Mitgliedstaaten erlaubt, für Anwendungen vor 2027 auf die elektronische Umwandlung zu verzichten – vor allem mit Blick auf kleine Betriebe und Anwender außerhalb der Landwirtschaft. Deutschland hat das in § 11 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz umgesetzt.
Was heißt „elektronisch und maschinenlesbar“?
Maschinenlesbar bedeutet: Die Daten liegen so vor, dass ein Computerprogramm sie ohne Abtippen auslesen kann – strukturiert, Feld für Feld. Typische Formate sind CSV, XML oder JSON oder eine Software, die solche Dateien erzeugen kann.
- Reicht: Erfassung in einer Software mit Export als CSV/XML/JSON, eine strukturierte Tabelle, die als CSV gespeichert werden kann
- Reicht nicht: Foto oder Scan der Papierliste, PDF-Datei, handschriftliche Notizen ohne spätere elektronische Erfassung
Bei Excel sind sich die Behörden nicht ganz einig: Die Landwirtschaftskammer NRW hält eine strukturierte Excel-Liste, die als CSV gespeichert wird, voraussichtlich für ausreichend; andere Stellen sind zurückhaltender. Mehr dazu in Spritztagebuch mit Excel führen.
Wichtig: Ein Dateiformat ist in Deutschland nicht vorgeschrieben. Das Julius Kühn-Institut (JKI) hat aber einen IT-Datenstandard veröffentlicht, an dem sich Software-Anbieter orientieren sollen.
Welche Angaben sind neu?
Gegenüber den alten Aufzeichnungen sind vor allem diese Angaben hinzugekommen bzw. präzisiert:
- Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels
- Uhrzeit des Beginns, wenn die Anwendung zeitlich beschränkt ist (z. B. Bienenschutzauflage)
- Lage der Fläche – Flächenkennung aus dem Agrarantrag (InVeKoS), sonst z. B. GPS-Punkt; bei Gewächshäusern die Nummer des Hauses
- Kultur als EPPO-Code statt nur als Name
- BBCH-Stadium, wenn die Anwendung an ein Entwicklungsstadium gebunden ist
- bei Gewächshäusern: Menge je m² bzw. m³ und behandelte Fläche bzw. behandeltes Volumen
Alle Angaben mit Beispielen: Pflanzenschutzmaßnahmen richtig dokumentieren.
Was bleibt gleich?
- Die Pflicht trifft nur berufliche Verwender
- Aufbewahrung mindestens drei Jahre
- Vorlage auf Anfrage der Behörde – es gibt keine automatische Meldung
- Der Betriebsleiter führt die Aufzeichnungen des Betriebs zusammen
Was ist mit dem EU-„Omnibus“?
Die EU-Kommission hat im Dezember 2025 ein Vereinfachungspaket für Lebens- und Futtermittelsicherheit vorgeschlagen. Danach sollen unter anderem Mittel, die ausschließlich Biokontroll-Wirkstoffe enthalten, von der Aufzeichnungspflicht ausgenommen werden. Stand Oktober 2026 ist das noch kein geltendes Recht – das Gesetzgebungsverfahren läuft. Für alle anderen Mittel ändert sich durch den Vorschlag an der Aufzeichnungspflicht nichts. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es eine Entscheidung gibt.
So bereitest du dich vor – in 5 Schritten
- Werkzeug wählen: kostenlose Behörden-App, Excel-Vorlage mit CSV-Export oder Software. Einen ehrlichen Vergleich gibt es unter Spritztagebuch kostenlos.
- Stammdaten anlegen: Anwender, Flächen bzw. Gewächshäuser mit Nummer und Größe, Kulturen mit EPPO-Code.
- Spritzschrank erfassen: Welche Mittel sind im Betrieb? Zulassungsnummern notieren – oder automatisch aus dem BVL-Register übernehmen lassen.
- Ablauf festlegen: Wer trägt wann ein? Am einfachsten direkt nach der Behandlung am Handy.
- Export testen: Einmal einen Zeitraum exportieren und prüfen, ob alle Pflichtangaben enthalten sind.
Mit Spritztagebuch.de sind die Schritte 2 bis 5 in einer geführten Ersteinrichtung erledigt. Danach erfasst du jede Spritzung in fünf kurzen Schritten am Handy – elektronisch, mit allen Pflichtangaben und Export als CSV. Demo anfragen
Häufige Fragen
Ist die Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung verschoben worden?
Reicht ab 2027 ein PDF oder ein Foto meiner Papierliste?
Darf ich 2027 noch auf Papier notieren?
Muss ich meine Daten automatisch an eine Behörde übermitteln?
Quellen & weiterführende Links
- Durchführungsverordnung (EU) 2023/564, konsolidiert (EUR-Lex)
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/2203 (EUR-Lex)
- § 11 Pflanzenschutzgesetz
- BMLEH: DiPAgE – digitale Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittelanwendungen
- Pflanzenschutzdienst Niedersachsen: Neue Vorgaben zur Dokumentationspflicht
- Landwirtschaftskammer NRW: Aufzeichnungspflicht
Stand: 17. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannten Rechtstexte und die Auskünfte des Pflanzenschutzdienstes deines Bundeslandes.