Bundesland · Mecklenburg-Vorpommern
Aufzeichnungspflicht Pflanzenschutz in Mecklenburg-Vorpommern: LALLF, Vorlagen und Kontrolle
In Mecklenburg-Vorpommern ist der Pflanzenschutzdienst Teil des LALLF – er berät, kontrolliert und erteilt Genehmigungen. Was er zur Aufzeichnung empfiehlt und welche kostenlosen Hilfen es gibt.
Von Jonas Rost, Spritztagebuch.de Aktualisiert am 4 Min. Lesezeit
Pflanzenschutzdienst Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF), Pflanzenschutzdienst
Rostock
Das gilt überall in Deutschland
- Seit 1.1.2026 erweiterte Pflichtangaben
- Ab 1.1.2027 elektronisch & maschinenlesbar
- Aufbewahrung 3 Jahre nach Ablauf des Anwendungsjahres
Kurz gesagt: In Mecklenburg-Vorpommern ist der Pflanzenschutzdienst eine Abteilung des LALLF (Sitz Rostock, Regionaldienste u. a. in Greifswald, Neubrandenburg und Schwerin). Er kontrolliert nach dem Pflanzenschutzgesetz und berät. Das LALLF empfiehlt, jede Anwendung spätestens 14 Tage danach aufzuzeichnen, und nennt PSM-DOK sowie eine JKI-Excel-Vorlage, als CSV gespeichert, als kostenlose Wege zur maschinenlesbaren Dokumentation ab 2027.
Wer in Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist
Anders als in Ländern mit Kammer- oder Ämterstruktur liegt in Mecklenburg-Vorpommern fast alles beim Landesamt:
| Stelle | Aufgabe |
|---|---|
| LALLF, Abteilung Pflanzenschutzdienst | Kontrollen nach dem Pflanzenschutzgesetz, Diagnose und Überwachung von Schaderregern, Beratung und Schulung, Zertifizierung von Saat- und Pflanzgut |
| Dezernate Pflanzenschutzmittelkontrolle an den Standorten | Kontrolle von Anwendung und Handel, Sachkunde |
| Pflanzenschutz im Obst- und Gemüsebau (Rostock) | landesweite Beratung für Obst- und Gemüsebaubetriebe |
| Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) | Bewilligung der Agrarzahlungen |
Laut Kontaktliste des Pflanzenschutzdienstes gibt es an allen vier Standorten – Rostock, Greifswald, Neubrandenburg und Schwerin – Personal für die Pflanzenschutzmittelkontrolle. Wer zu dir kommt, ist also in der Regel ein regionaler Ansprechpartner, den du auch vorab mit Fragen zur Aufzeichnung erreichen kannst.
Für die Pflanzenschutz-Anforderungen der Konditionalität nennt die Landesverordnung zur GAP-Umsetzung ebenfalls das LALLF als zuständige Behörde. Hintergrund: Konditionalität im Pflanzenschutz.
Bei den Fachrechtskontrollen vor Ort fragt der Pflanzenschutzdienst seit 2021 außerdem mit einem länderübergreifend entwickelten Fragebogen ab, wie du den integrierten Pflanzenschutz umsetzt – also etwa Bestandsbeobachtung, Schadschwellen und vorbeugende Maßnahmen. Notizen zum Befall oder zu Warndienst-Hinweisen helfen dir, diese Fragen zu beantworten.
Aufzeichnung 2026/2027: was das LALLF empfiehlt
Die Bundesregeln – erweiterte Angaben seit 1.1.2026, maschinenlesbar ab 1.1.2027, drei Jahre aufbewahren – erklärt der Ratgeber Spritztagebuch 2027. Das LALLF hat sie im Mai 2026 für Mecklenburg-Vorpommern zusammengefasst und ergänzt:
- Flächenbezeichnung und Lage: z. B. InVeKoS-Schlagnummer oder GPS-Punkt, dazu der Umfang der behandelten Einheit (Fläche, Teilfläche, Volumen oder Menge).
- Uhrzeit und BBCH nur bei Indikationen mit zeitlicher bzw. stadienbezogener Einschränkung.
- Art der Verwendung, z. B. Agrarfläche, Saat- und Pflanzgutbehandlung oder geschlossene Räume.
- Zeitpunkt: „unverzüglich“ – das LALLF empfiehlt innerhalb von 14 Tagen. Das ist eine Orientierung, kein Freibrief: Je näher an der Spritzung, desto weniger geht verloren.
- Form: Bis 31.12.2026 schriftlich oder elektronisch, ab 2027 maschinenlesbar.
Kostenlose Werkzeuge und ihre Grenzen
| Option | Einschätzung des LALLF |
|---|---|
| PSM-DOK | kostenlos, rechtssichere Aufzeichnung der Pflichtangaben; kein Farmmanagementsystem, keine Auswertung – vor allem für kleine Betriebe |
| JKI-Excel-Vorlage | als CSV gespeichert nach aktuellem Kenntnisstand maschinenlesbar |
| Elektronische Ackerschlagkartei | beim Anbieter klären, ob die neuen Felder enthalten sind |
| DiPAgE (JKI) | Testphase gelaufen, finale Version noch nicht veröffentlicht |
Bei PSM-DOK werden die erzeugten Dateien laut LALLF nur lokal beim Nutzer gespeichert – die dreijährige Aufbewahrung und Datensicherung liegen also bei dir. Dazu stellt das LALLF EPPO-Code-Listen für die wichtigsten Ackerbaukulturen und für alle Kulturen bereit. Mehr zu den Codes: EPPO-Code im Pflanzenschutz.
Gartenbau und Sonderkulturen
Neben dem Ackerbau gibt es in Mecklenburg-Vorpommern Gemüse- und Obstbau mit eigener Beratungsstruktur. Das Gartenbaukompetenzzentrum der Landesforschungsanstalt in Gülzow ist in der Norddeutschen Kooperation im Gartenbau das Kompetenzzentrum für Freilandgemüsebau und koordiniert die gemüsebaulichen Versuche für mehrere norddeutsche Länder. In Gülzow finden auch Feld- und Fachtage zum Gemüsebau mit Feldführungen und Sortenschauen statt – eine gute Gelegenheit, Fragen zu Pflanzenschutz und Dokumentation mit Beratung und Praxis zu klären. Beim LALLF gibt es zudem eine landesweite Pflanzenschutzberatung für den Obst- und Gemüsebau in Rostock. Für Gemüse- und Zierpflanzenbetriebe mit Gewächshäusern: Spritztagebuch im Gartenbau.
Genehmigungen und Fortbildung
Nichtkulturland: Für Hofflächen, Wege und Plätze brauchst du eine Genehmigung nach § 12 PflSchG; das Antragsformular ist an die Abteilung Pflanzenschutzdienst des LALLF gerichtet.
Sachkunde-Fortbildung: Das LALLF listet Anbieter im Land, etwa BBV – Bildung Bedeutet Verstehen in Stralsund mit Terminen bis Ende 2027 und die DEULA Mecklenburg-Vorpommern in Wöbbelin, dazu Online-Angebote. Sachkundeprüfungen nimmt der Pflanzenschutzdienst über seine Regionaldienste ab. Grundlagen: Sachkundenachweis.
So bist du in Mecklenburg-Vorpommern vorbereitet
- Schläge mit InVeKoS-Schlagnummer und Größe einmal anlegen; Teilflächen getrennt führen, wenn nur ein Teil behandelt wird.
- Spritzungen am selben Tag, spätestens innerhalb der vom LALLF empfohlenen 14 Tage erfassen.
- Für jede Behandlung kurz festhalten, warum sie nötig war (Befall, Warndienst, Schadschwelle) – das hilft beim Fragebogen zum integrierten Pflanzenschutz.
- Wer die Excel-Vorlage nutzt: als CSV sichern und Kopien an einem zweiten Ort ablegen.
- Sachkundenachweise, Fortbildungsbescheinigungen und Prüfbericht des Spritzgeräts zusammen mit dem Spritztagebuch aufbewahren.
Große Schläge, wenig Zeit: Mit Spritztagebuch.de erfasst du direkt nach der Spritzung am Handy, auch ohne Netz auf dem Feld, und exportierst CSV für das LALLF. Demo ansehen · alle Bundesländer
Prüft mit. Denkt voraus.
Jede Spritzung wird mitgeprüft – soweit BVL-Daten vorliegen.
Spritztagebuch.de gleicht jede Spritzung sofort mit den amtlichen Zulassungsdaten ab – und sagt dir mit Beleg, wenn etwas nicht passt.
- PlausibilitätsprüfungIndikation, Höchstmenge, Anzahl Anwendungen, Abstand, Bienenschutz, Wetter, Gerät – geprüft auf BVL- und DWD-Daten.
- Prüfmodus „Kontrolle vorbereiten“Ganzes Tagebuch durchprüfen, Befunde nach Wichtigkeit, optional mit intelligenter Einordnung und „Was tun“.
- Bestellliste & VorausschauEinkaufsliste aus dem Verbrauch, Reichweite, geplante Folgebehandlung, Fristen für Gerät, Fortbildung und Inventur.
- Assistent (optional)Lieferschein fotografieren, Spritzung ansagen, Auflagen in Klartext – gespeichert wird nur, was du bestätigst.
Jeder Hinweis zeigt mit „Woher?“ seine Grundlage. Die App ändert nie etwas von selbst.
So hilft dir Spritztagebuch.de dabei
Was gefordert ist – und welche Funktion der App das erledigt.
-
LALLF: Dokumentation unverzüglich, Empfehlung innerhalb von 14 Tagen
Erfassung direkt nach der Spritzung am Handy, auch offline auf dem Schlag; Datum automatisch, „Wie zuletzt“ für wiederkehrende Behandlungen.
-
Lage per InVeKoS-Schlagnummer oder GPS-Punkt, Umfang der behandelten Einheit
Schläge, Teilflächen und Gewächshäuser einmal mit Bezeichnung und Größe anlegen; Aufwand je ha und Tankansatz werden berechnet.
-
Ab 1.1.2027 maschinenlesbar (z. B. CSV)
Export als CSV und Excel; Monatsabschluss mit Prüfsumme.
-
Fachrechtskontrolle inkl. Fragen zum integrierten Pflanzenschutz
„Kontrolle vorbereiten“ prüft Pflichtangaben, Zulassung, Gerät und Fortbildung; Wetterdaten werden bei Freilandeinträgen gespeichert.
Spritztagebuch.de ist kein Zertifizierer und keine Behörde – die App hilft dir, die Dokumentation vollständig und prüfbereit zu führen.
Demo anfragenCheckliste
Checkliste Pflanzenschutz-Dokumentation Mecklenburg-Vorpommern
- Seit 1.1.2026 alle erweiterten Angaben erfassen: EPPO-Code, Lage, Umfang, Zulassungsnummer, Art der Verwendung
- Möglichst innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung aufzeichnen (Empfehlung LALLF)
- Lage über InVeKoS-Schlagnummer oder GPS-Punkt angeben
- Uhrzeit und BBCH nur, wenn die Indikation zeitlich bzw. auf Stadien beschränkt ist
- Ab 1.1.2027 maschinenlesbar – Excel-Vorlagen als CSV speichern
- Wege, Hof- und Betriebsflächen nur mit Genehmigung nach § 12 PflSchG behandeln
- Fortbildung im laufenden Dreijahreszeitraum besucht, Bescheinigung griffbereit
- Prüfplakette des Spritzgeräts gültig
Checkliste von spritztagebuch.de · ohne Gewähr, verbindlich sind Rechtstexte, Standards und die zuständige Stelle.
Häufige Fragen
Wer ist in Mecklenburg-Vorpommern für den Pflanzenschutz zuständig?
Wie schnell muss ich in Mecklenburg-Vorpommern eine Spritzung aufzeichnen?
Reicht eine Excel-Tabelle ab 2027 in Mecklenburg-Vorpommern?
Ist PSM-DOK in Mecklenburg-Vorpommern nutzbar?
Quellen & weiterführende Links
- LALLF/ISIP: Neue Aufzeichnungspflichten ab 01.01.2026
- LALLF: Abteilung Pflanzenschutzdienst
- LALLF/ISIP: Kontakte Pflanzenschutzdienst Mecklenburg-Vorpommern
- LALLF/ISIP: Fortbildungsverpflichtung für Sachkundige im Pflanzenschutz
- LALLF/ISIP: Genehmigungen und Anzeigen
- LFA MV: Gartenbaukompetenzzentrum Gülzow
- LALLF: Ergebnisse und Empfehlungen zum integrierten Pflanzenschutz im Ackerbau 2021 (PDF)
Stand: 19. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannten Rechtstexte, Standards und die Auskünfte der zuständigen Stellen.