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Bundesland · Mecklenburg-Vorpommern

Aufzeichnungspflicht Pflanzenschutz in Mecklenburg-Vorpommern: LALLF, Vorlagen und Kontrolle

In Mecklenburg-Vorpommern ist der Pflanzenschutzdienst Teil des LALLF – er berät, kontrolliert und erteilt Genehmigungen. Was er zur Aufzeichnung empfiehlt und welche kostenlosen Hilfen es gibt.

Von Jonas Rost, Spritztagebuch.de Aktualisiert am 4 Min. Lesezeit

Pflanzenschutzdienst Mecklenburg-Vorpommern

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF), Pflanzenschutzdienst

Rostock

Das gilt überall in Deutschland

  • Seit 1.1.2026 erweiterte Pflichtangaben
  • Ab 1.1.2027 elektronisch & maschinenlesbar
  • Aufbewahrung 3 Jahre nach Ablauf des Anwendungsjahres

Kurz gesagt: In Mecklenburg-Vorpommern ist der Pflanzenschutzdienst eine Abteilung des LALLF (Sitz Rostock, Regionaldienste u. a. in Greifswald, Neubrandenburg und Schwerin). Er kontrolliert nach dem Pflanzenschutzgesetz und berät. Das LALLF empfiehlt, jede Anwendung spätestens 14 Tage danach aufzuzeichnen, und nennt PSM-DOK sowie eine JKI-Excel-Vorlage, als CSV gespeichert, als kostenlose Wege zur maschinenlesbaren Dokumentation ab 2027.

Wer in Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist

Anders als in Ländern mit Kammer- oder Ämterstruktur liegt in Mecklenburg-Vorpommern fast alles beim Landesamt:

Stelle Aufgabe
LALLF, Abteilung Pflanzenschutzdienst Kontrollen nach dem Pflanzenschutzgesetz, Diagnose und Überwachung von Schaderregern, Beratung und Schulung, Zertifizierung von Saat- und Pflanzgut
Dezernate Pflanzenschutzmittelkontrolle an den Standorten Kontrolle von Anwendung und Handel, Sachkunde
Pflanzenschutz im Obst- und Gemüsebau (Rostock) landesweite Beratung für Obst- und Gemüsebaubetriebe
Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) Bewilligung der Agrarzahlungen

Laut Kontaktliste des Pflanzenschutzdienstes gibt es an allen vier Standorten – Rostock, Greifswald, Neubrandenburg und Schwerin – Personal für die Pflanzenschutzmittelkontrolle. Wer zu dir kommt, ist also in der Regel ein regionaler Ansprechpartner, den du auch vorab mit Fragen zur Aufzeichnung erreichen kannst.

Für die Pflanzenschutz-Anforderungen der Konditionalität nennt die Landesverordnung zur GAP-Umsetzung ebenfalls das LALLF als zuständige Behörde. Hintergrund: Konditionalität im Pflanzenschutz.

Bei den Fachrechtskontrollen vor Ort fragt der Pflanzenschutzdienst seit 2021 außerdem mit einem länderübergreifend entwickelten Fragebogen ab, wie du den integrierten Pflanzenschutz umsetzt – also etwa Bestandsbeobachtung, Schadschwellen und vorbeugende Maßnahmen. Notizen zum Befall oder zu Warndienst-Hinweisen helfen dir, diese Fragen zu beantworten.

Aufzeichnung 2026/2027: was das LALLF empfiehlt

Die Bundesregeln – erweiterte Angaben seit 1.1.2026, maschinenlesbar ab 1.1.2027, drei Jahre aufbewahren – erklärt der Ratgeber Spritztagebuch 2027. Das LALLF hat sie im Mai 2026 für Mecklenburg-Vorpommern zusammengefasst und ergänzt:

  • Flächenbezeichnung und Lage: z. B. InVeKoS-Schlagnummer oder GPS-Punkt, dazu der Umfang der behandelten Einheit (Fläche, Teilfläche, Volumen oder Menge).
  • Uhrzeit und BBCH nur bei Indikationen mit zeitlicher bzw. stadienbezogener Einschränkung.
  • Art der Verwendung, z. B. Agrarfläche, Saat- und Pflanzgutbehandlung oder geschlossene Räume.
  • Zeitpunkt: „unverzüglich“ – das LALLF empfiehlt innerhalb von 14 Tagen. Das ist eine Orientierung, kein Freibrief: Je näher an der Spritzung, desto weniger geht verloren.
  • Form: Bis 31.12.2026 schriftlich oder elektronisch, ab 2027 maschinenlesbar.

Kostenlose Werkzeuge und ihre Grenzen

Option Einschätzung des LALLF
PSM-DOK kostenlos, rechtssichere Aufzeichnung der Pflichtangaben; kein Farmmanagementsystem, keine Auswertung – vor allem für kleine Betriebe
JKI-Excel-Vorlage als CSV gespeichert nach aktuellem Kenntnisstand maschinenlesbar
Elektronische Ackerschlagkartei beim Anbieter klären, ob die neuen Felder enthalten sind
DiPAgE (JKI) Testphase gelaufen, finale Version noch nicht veröffentlicht

Bei PSM-DOK werden die erzeugten Dateien laut LALLF nur lokal beim Nutzer gespeichert – die dreijährige Aufbewahrung und Datensicherung liegen also bei dir. Dazu stellt das LALLF EPPO-Code-Listen für die wichtigsten Ackerbaukulturen und für alle Kulturen bereit. Mehr zu den Codes: EPPO-Code im Pflanzenschutz.

Gartenbau und Sonderkulturen

Neben dem Ackerbau gibt es in Mecklenburg-Vorpommern Gemüse- und Obstbau mit eigener Beratungsstruktur. Das Gartenbaukompetenzzentrum der Landesforschungsanstalt in Gülzow ist in der Norddeutschen Kooperation im Gartenbau das Kompetenzzentrum für Freilandgemüsebau und koordiniert die gemüsebaulichen Versuche für mehrere norddeutsche Länder. In Gülzow finden auch Feld- und Fachtage zum Gemüsebau mit Feldführungen und Sortenschauen statt – eine gute Gelegenheit, Fragen zu Pflanzenschutz und Dokumentation mit Beratung und Praxis zu klären. Beim LALLF gibt es zudem eine landesweite Pflanzenschutzberatung für den Obst- und Gemüsebau in Rostock. Für Gemüse- und Zierpflanzenbetriebe mit Gewächshäusern: Spritztagebuch im Gartenbau.

Genehmigungen und Fortbildung

Nichtkulturland: Für Hofflächen, Wege und Plätze brauchst du eine Genehmigung nach § 12 PflSchG; das Antragsformular ist an die Abteilung Pflanzenschutzdienst des LALLF gerichtet.

Sachkunde-Fortbildung: Das LALLF listet Anbieter im Land, etwa BBV – Bildung Bedeutet Verstehen in Stralsund mit Terminen bis Ende 2027 und die DEULA Mecklenburg-Vorpommern in Wöbbelin, dazu Online-Angebote. Sachkundeprüfungen nimmt der Pflanzenschutzdienst über seine Regionaldienste ab. Grundlagen: Sachkundenachweis.

So bist du in Mecklenburg-Vorpommern vorbereitet

  1. Schläge mit InVeKoS-Schlagnummer und Größe einmal anlegen; Teilflächen getrennt führen, wenn nur ein Teil behandelt wird.
  2. Spritzungen am selben Tag, spätestens innerhalb der vom LALLF empfohlenen 14 Tage erfassen.
  3. Für jede Behandlung kurz festhalten, warum sie nötig war (Befall, Warndienst, Schadschwelle) – das hilft beim Fragebogen zum integrierten Pflanzenschutz.
  4. Wer die Excel-Vorlage nutzt: als CSV sichern und Kopien an einem zweiten Ort ablegen.
  5. Sachkundenachweise, Fortbildungsbescheinigungen und Prüfbericht des Spritzgeräts zusammen mit dem Spritztagebuch aufbewahren.

Große Schläge, wenig Zeit: Mit Spritztagebuch.de erfasst du direkt nach der Spritzung am Handy, auch ohne Netz auf dem Feld, und exportierst CSV für das LALLF. Demo ansehen · alle Bundesländer

Prüft mit. Denkt voraus.

Jede Spritzung wird mitgeprüft – soweit BVL-Daten vorliegen.

Spritztagebuch.de gleicht jede Spritzung sofort mit den amtlichen Zulassungsdaten ab – und sagt dir mit Beleg, wenn etwas nicht passt.

  • PlausibilitätsprüfungIndikation, Höchstmenge, Anzahl Anwendungen, Abstand, Bienenschutz, Wetter, Gerät – geprüft auf BVL- und DWD-Daten.
  • Prüfmodus „Kontrolle vorbereiten“Ganzes Tagebuch durchprüfen, Befunde nach Wichtigkeit, optional mit intelligenter Einordnung und „Was tun“.
  • Bestellliste & VorausschauEinkaufsliste aus dem Verbrauch, Reichweite, geplante Folgebehandlung, Fristen für Gerät, Fortbildung und Inventur.
  • Assistent (optional)Lieferschein fotografieren, Spritzung ansagen, Auflagen in Klartext – gespeichert wird nur, was du bestätigst.

Jeder Hinweis zeigt mit „Woher?“ seine Grundlage. Die App ändert nie etwas von selbst.

Echte App-Ansicht: Prüfung einer Spritzung nach Zulassung und Auflagen – Hinweise mit „Woher?“-Belegen und Wetterdaten vom DWD

So hilft dir Spritztagebuch.de dabei

Was gefordert ist – und welche Funktion der App das erledigt.

  • LALLF: Dokumentation unverzüglich, Empfehlung innerhalb von 14 Tagen

    Erfassung direkt nach der Spritzung am Handy, auch offline auf dem Schlag; Datum automatisch, „Wie zuletzt“ für wiederkehrende Behandlungen.

  • Lage per InVeKoS-Schlagnummer oder GPS-Punkt, Umfang der behandelten Einheit

    Schläge, Teilflächen und Gewächshäuser einmal mit Bezeichnung und Größe anlegen; Aufwand je ha und Tankansatz werden berechnet.

  • Ab 1.1.2027 maschinenlesbar (z. B. CSV)

    Export als CSV und Excel; Monatsabschluss mit Prüfsumme.

  • Fachrechtskontrolle inkl. Fragen zum integrierten Pflanzenschutz

    „Kontrolle vorbereiten“ prüft Pflichtangaben, Zulassung, Gerät und Fortbildung; Wetterdaten werden bei Freilandeinträgen gespeichert.

Spritztagebuch.de ist kein Zertifizierer und keine Behörde – die App hilft dir, die Dokumentation vollständig und prüfbereit zu führen.

Demo anfragen

Checkliste

Checkliste Pflanzenschutz-Dokumentation Mecklenburg-Vorpommern

  • Seit 1.1.2026 alle erweiterten Angaben erfassen: EPPO-Code, Lage, Umfang, Zulassungsnummer, Art der Verwendung
  • Möglichst innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung aufzeichnen (Empfehlung LALLF)
  • Lage über InVeKoS-Schlagnummer oder GPS-Punkt angeben
  • Uhrzeit und BBCH nur, wenn die Indikation zeitlich bzw. auf Stadien beschränkt ist
  • Ab 1.1.2027 maschinenlesbar – Excel-Vorlagen als CSV speichern
  • Wege, Hof- und Betriebsflächen nur mit Genehmigung nach § 12 PflSchG behandeln
  • Fortbildung im laufenden Dreijahreszeitraum besucht, Bescheinigung griffbereit
  • Prüfplakette des Spritzgeräts gültig

Checkliste von spritztagebuch.de · ohne Gewähr, verbindlich sind Rechtstexte, Standards und die zuständige Stelle.

Häufige Fragen

Wer ist in Mecklenburg-Vorpommern für den Pflanzenschutz zuständig?

Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) mit seiner Abteilung Pflanzenschutzdienst in Rostock und Regionaldiensten. Es führt Kontrollen nach dem Pflanzenschutzgesetz durch, berät, nimmt Sachkundeprüfungen ab und erteilt Genehmigungen, etwa nach § 12 PflSchG.

Wie schnell muss ich in Mecklenburg-Vorpommern eine Spritzung aufzeichnen?

Die Aufzeichnung muss unverzüglich erfolgen. Das LALLF empfiehlt, spätestens 14 Tage nach der Anwendung zu dokumentieren.

Reicht eine Excel-Tabelle ab 2027 in Mecklenburg-Vorpommern?

Das LALLF verweist auf eine Excel-Vorlage des Julius Kühn-Instituts. Wird die Tabelle als CSV gespeichert, erfüllt sie nach aktuellem Kenntnisstand des LALLF die Anforderungen an das maschinenlesbare Format.

Ist PSM-DOK in Mecklenburg-Vorpommern nutzbar?

Ja, Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den Ländern, deren Betriebe PSM-DOK kostenlos nutzen können. Das LALLF hält die Anwendung vor allem für kleine Betriebe geeignet, weil sie keine Auswertung oder Flächenplanung bietet.

Quellen & weiterführende Links

Stand: 19. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannten Rechtstexte, Standards und die Auskünfte der zuständigen Stellen.

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