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Praxis

Pflanzenschutzmaßnahmen richtig dokumentieren: alle Pflichtangaben mit Beispielen

Zulassungsnummer, EPPO-Code, BBCH, Lage der Fläche: Jede Pflichtangabe erklärt – mit Beispielen für Freiland und Gewächshaus.

Von Jonas Rost, Spritztagebuch.de Aktualisiert am 4 Min. Lesezeit

Ein gutes Spritztagebuch beantwortet für jede Behandlung sieben Fragen: Was, wie viel, wann, wo, wie groß, worauf, wer? Seit 2026 ist EU-weit festgelegt, wie genau diese Antworten aussehen müssen. Hier gehen wir jede Angabe durch – mit Beispielen und typischen Stolperfallen.

Die Pflichtangaben auf einen Blick

Angabe Freiland / Oberfläche Dauerhaftes Gewächshaus
Mittel Name + Zulassungsnummer Name + Zulassungsnummer
Zeitpunkt Datum, ggf. Uhrzeit Datum
Menge kg oder l je ha kg oder l je m² (Nebeln: je m³)
Ort Flächenkennung oder z. B. GPS-Punkt Nummer des Gewächshauses
Umfang behandelte Fläche in ha behandelte Fläche (m²) bzw. Volumen (m³)
Kultur EPPO-Code Kultur(en)
Stadium BBCH, wenn relevant –
Person Name des Anwenders Name des Anwenders

1. Pflanzenschutzmittel und Zulassungsnummer

Der Handelsname allein genügt nicht mehr. Seit 2026 gehört die Zulassungsnummer dazu, z. B. 000000-00. Du findest sie auf dem Etikett und in der Datenbank des BVL. Bei Tankmischungen wird jedes Mittel einzeln mit seiner Menge aufgeführt. Zusatzstoffe ohne Zulassung (z. B. manche Netzmittel) sind keine Pflanzenschutzmittel im Sinne der Zulassung.

Stolperfalle: Vertriebserweiterungen haben einen eigenen Namen, aber eine abgeleitete Nummer. Trage immer die Nummer vom tatsächlich verwendeten Kanister ein.

2. Datum und Uhrzeit

Das Datum ist immer Pflicht. Die Uhrzeit des Beginns ist nötig, wenn die Anwendung zeitlich eingeschränkt ist – etwa bei Bienenschutzauflagen, die eine Anwendung nur nach dem täglichen Bienenflug erlauben. Wer die Uhrzeit immer mit einträgt, ist auf der sicheren Seite.

3. Aufwandmenge

Im Freiland wird die Menge je Hektar angegeben (kg/ha oder l/ha), bei dauerhaften Gewächshäusern je m² bzw. beim Nebeln je m³. Gemeint ist die Menge des Mittels, nicht die Brühe. Die Wassermenge ist keine Pflichtangabe, gehört aber in jedes ordentliche Spritztagebuch.

Beispiel: 0,5 l/ha in 1.000 l Wasser/ha auf 1.200 m² ergibt 60 ml Mittel in 120 l Wasser. Umgerechnet auf den Quadratmeter sind das 0,05 ml/m².

4. Lage der Fläche

Für Agrarflächen ist die Flächenkennung aus dem Agrarförderantrag (InVeKoS) vorgesehen, sofern vorhanden. Ohne Agrarantrag empfehlen die Kammern einen GPS-Punkt in der Mitte der Fläche oder eine eindeutige Adresse. Bei Gewächshäusern genügt die Nummer bzw. Bezeichnung des Hauses – zusammen mit dem Betriebsstandort.

Tipp: Deine bisherigen Namen wie „Haus 3“ oder „Quartier Nord“ darfst du behalten. Wichtig ist, dass sie im Betrieb eindeutig sind und einem Standort zugeordnet werden können.

5. Größe der behandelten Fläche

Angegeben wird die tatsächlich behandelte Fläche – nicht die Größe des ganzen Schlags oder Hauses, wenn nur ein Teil behandelt wurde. Bei Teilflächen- oder Einzelpflanzenbehandlung wird der behandelte Anteil angegeben.

6. Kultur mit EPPO-Code

Die Kultur wird als EPPO-Code angegeben, einem international einheitlichen Kürzel aus der EPPO-Datenbank. Beispiele:

Kultur EPPO-Code
Weihnachtsstern (Euphorbia pulcherrima) EPHPU
Zierpflanzen (Sammelcode) NNNZZ
Baumschulgehölze (Sammelcode) NNNBA
Ziergehölze (Sammelcode) NNNZG
Rosen (Gattung) ROSSS

Die Landwirtschaftskammer NRW empfiehlt, so zu codieren, wie das Mittel zugelassen ist – oder die einzelne Kultur, wenn nur diese behandelt wurde. Auf Nichtkulturland (Wege, Plätze) tritt an die Stelle der Kultur der Einsatzort bzw. die Flächennutzung.

7. BBCH-Stadium

Das BBCH-Stadium beschreibt das Entwicklungsstadium der Pflanze mit einer zweistelligen Zahl (z. B. 13 = drei Laubblätter entfaltet, 65 = Vollblüte). Pflicht ist es, wenn die Zulassung die Anwendung an ein Stadium bindet. Im Gartenbau ist es oft nicht relevant, schadet aber nicht.

8. Name des Anwenders

Wer hat gespritzt? Der Name gehört zu jedem Eintrag. Bei Auszubildenden empfiehlt sich zusätzlich der Name der anleitenden Person.

Beispiel: ein vollständiger Eintrag im Gewächshaus

Feld Eintrag
Datum, Uhrzeit 14.10.2026, 07:30
Anwender M. Beispiel
Mittel, Zulassungsnr. Beispielmittel 250 EC, 000000-00
Ort Haus 3, Betrieb Musterstraße 1
Behandelte Fläche 1.200 m²
Menge 0,05 ml/m² (entspricht 0,5 l/ha), 1.000 l Wasser/ha
Kultur Weihnachtsstern (EPHPU)
Grund (freiwillig) Echter Mehltau

Die häufigsten Fehler

  • Nachträgliches Erfassen aus dem Gedächtnis – unverzüglich heißt: direkt nach der Behandlung
  • Brühe statt Mittelmenge eingetragen
  • Ganze Fläche statt behandelter Teilfläche
  • Handelsname ohne Zulassungsnummer
  • Unklare Flächennamen wie „hinten“ oder „das große Haus“
  • Anwender fehlt, weil „eh immer derselbe spritzt“

So geht’s einfacher: In Spritztagebuch.de wählst du Mittel aus deinem Spritzschrank – Zulassungsnummer und Aufwandmenge kommen aus dem BVL-Register. Flächen und Kulturen samt EPPO-Code sind einmal hinterlegt, eine Checkliste zeigt vor dem Speichern, ob alle Pflichtangaben vollständig sind.

Häufige Fragen

Wo finde ich die Zulassungsnummer eines Pflanzenschutzmittels?

Auf dem Etikett bzw. der Gebrauchsanleitung des Mittels und in der Online-Datenbank des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Sie hat das Format 000000-00.

Wo finde ich den EPPO-Code meiner Kultur?

In der Datenbank der EPPO (gd.eppo.int). Für Sammelgruppen gibt es eigene Codes, zum Beispiel NNNZZ für Zierpflanzen. Gute Software schlägt den passenden Code automatisch vor.

Muss ich das BBCH-Stadium immer angeben?

Nur, wenn es relevant ist – also wenn die Anwendung laut Zulassung an ein bestimmtes Entwicklungsstadium gebunden ist. Es schadet aber nicht, es immer mitzuerfassen.

Muss ich den Schaderreger angeben?

Nein, der Grund der Behandlung ist keine Pflichtangabe. Die Kammern empfehlen ihn trotzdem, weil er bei Resistenzmanagement und Erfolgskontrolle hilft.

Quellen & weiterführende Links

Stand: 17. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannten Rechtstexte und die Auskünfte des Pflanzenschutzdienstes deines Bundeslandes.

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