Zum Inhalt springen
Spritztagebuch.de

Bundesland · Bremen

Pflanzenschutzdienst Bremen: Dokumentation für GaLaBau, Friedhöfe und Gärtnereien

In Bremen geht es beim Pflanzenschutz vor allem um GaLaBau, Friedhofsgärtnereien, Gemüse- und Zierpflanzenbau. Was der Pflanzenschutzdienst beim LMTVet konkret verlangt.

Von Jonas Rost, Spritztagebuch.de Aktualisiert am 4 Min. Lesezeit

Pflanzenschutzdienst Bremen

Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst (LMTVet), Pflanzenschutzdienst

Bremen

Das gilt überall in Deutschland

  • Seit 1.1.2026 erweiterte Pflichtangaben
  • Ab 1.1.2027 elektronisch & maschinenlesbar
  • Aufbewahrung 3 Jahre nach Ablauf des Anwendungsjahres

Kurz gesagt: In Bremen ist der Pflanzenschutzdienst beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst (LMTVet) angesiedelt; er kontrolliert, genehmigt und informiert. Er bietet ein Excel-Muster für die Aufzeichnung an und stellt klar: PDF reicht ab 2027 nicht. Für öffentliche Flächen und Nichtkulturland verlangt Bremen Adresse, Weg- oder Gleisabschnitt und GPS-Koordinaten – wichtig für GaLaBau und Dienstleister.

Wer in Bremen zuständig ist

Der Pflanzenschutzdienst des Landes sitzt beim LMTVet in Bremen; auch das BVL nennt ihn als zuständige Stelle für Verkehrs- und Anwendungskontrollen. Er ist Ansprechpartner für Kontrollen, Genehmigungen nach § 12 PflSchG und Anzeigen von Dienstleistern. Die Einhaltung der Auflagen genehmigter Anwendungen wird kontrolliert. Fachlich betreut die Landwirtschaftskammer Bremen die rund 130 Gartenbaubetriebe mit etwa 700 Beschäftigten in Bremen und Bremerhaven – vom Garten- und Landschaftsbau über Friedhofsgärtnereien bis zu Gemüse- und Zierpflanzenbau. Wie eine Kontrolle abläuft: Kontrolle vorbereiten.

Aufzeichnung: die Bremer Hinweise

Die Bundesregeln – erweiterte Angaben seit 1.1.2026, maschinenlesbar ab 1.1.2027, drei Jahre aufbewahren – stehen im Ratgeber Spritztagebuch 2027. Der Bremer Pflanzenschutzdienst hat dazu ein Informationsblatt (Januar 2026) und Hinweise zu seiner Beispieltabelle veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte:

  • Frist: Die Aufzeichnung muss spätestens 30 Tage nach der Anwendung vorliegen.
  • Format ab 2027: Ackerschlagkartei bzw. Farmmanagementsystem, die bundesweite Plattform DiPAgE oder übergangsweise Excel, CSV, XML oder JSON. „Nicht zulässig“ ist laut Infoblatt das PDF-Format.
  • Lage der Fläche: FLIK-Nummer, Flurstücksbezeichnung oder GPS-Punkt. Bei Flächen für die Allgemeinheit und Nichtkulturland sind Adressen und Weg- bzw. Gleisabschnitt zusammen mit GPS-Koordinaten anzugeben.
  • Art der Verwendung: z. B. Freiland, Nichtkulturland, öffentliche Flächen, Lager, Gewächshaus oder Beizanlage.
  • Mittel: vollständiger Name (etwa Unterschiede zwischen ähnlich benannten Produkten beachten) und Zulassungsnummer; bei Parallelhandelsmitteln die GP-Nummer.
  • Übermittlung: Auf Anforderung der Behörde sind die Daten für Kontroll- oder Statistikzwecke zu übermitteln, ab 2027 elektronisch.

PSM-DOK steht Bremer Betrieben nicht zur Verfügung.

Dienstleister und GaLaBau

Viele Pflanzenschutzanwendungen in Bremen erledigen Dienstleister. Das Infoblatt regelt die Arbeitsteilung klar: Der Dienstleister führt vollständige Aufzeichnungen und stellt sie dem Auftraggeber fristgerecht zur Verfügung; als Anwender wird sein Name angegeben. Der Betriebsleiter des Auftraggebers führt die Aufzeichnungen zusammen. Wer für andere spritzt, muss die Tätigkeit außerdem nach § 10 PflSchG anzeigen – laut Pflanzenschutzdienst ersetzt eine Gewerbeanmeldung diese Anzeige nicht. Mehr: Pflanzenschutz durch Dienstleister.

Friedhöfe: was erlaubt ist und was nicht

Für Friedhofsgärtnereien und Friedhofsverwaltungen hat der Pflanzenschutzdienst ein eigenes Merkblatt herausgegeben. Friedhöfe gelten als Flächen für die Allgemeinheit (§ 17 PflSchG); dort dürfen nur dafür genehmigte Mittel eingesetzt werden.

Gärtnerisch genutzt (Anwendung möglich) Nichtkulturland (keine Anwendung ohne Genehmigung)
Grabstellen, bepflanzte oder eingesäte ehemalige Grabstellen Haupt- und Zugangswege
unbefestigte Wege auf den Grabfeldern Einfahrten, befestigte Ruheplätze, Parkplätze
Rabatten und Ziergehölze als Gestaltungselement Streifen an und unter dem Begrenzungszaun
Hecken als äußere Begrenzung unbepflanzte ehemalige Grabstellen

Friedwälder gelten als nicht gärtnerisch genutzt. Ausnahmen auf Nichtkulturland gibt es nur nach Prüfung und gebührenpflichtiger Genehmigung nach § 12 Abs. 2 PflSchG. Friedhofsordnungen können zusätzlich ein vollständiges Anwendungsverbot vorschreiben. Für den Antrag stellt der Pflanzenschutzdienst ein Formular bereit, das ausgefüllt zugeschickt wird. Geprüft wird im Einzelfall, inwieweit alternative, umweltfreundliche Verfahren möglich sind; ausbringen darf nur sachkundiges Personal, und die Einhaltung der Auflagen wird kontrolliert. Mehr: Genehmigung für Wege und Plätze.

Gemüse- und Zierpflanzenbau

Neben dem Dienstleistungsgartenbau gibt es in Bremen Gemüse- und Zierpflanzenbetriebe; der ökologische Gemüsebau spielt laut Landwirtschaftskammer eine wichtige Rolle. Im Rahmen einer Pflanzenschutzmittel-Reduzierungsstrategie fördert die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Demonstrationsbetriebe, die alternative Pflanzenschutzverfahren erproben. Für Gewächshausbetriebe ist das Excel-Muster des Pflanzenschutzdienstes eine einfache Basis; wer viele Häuser und Sätze hat, ist mit einer App schneller.

Sachkunde-Fortbildung

Sachkundige müssen regelmäßig staatlich anerkannte Fortbildungen besuchen. Ein eigenes Kursprogramm des Landes Bremen haben wir nicht gefunden – frag beim Pflanzenschutzdienst nach, welche Veranstaltungen anerkannt sind, und bewahre die Teilnahmebescheinigung beim Spritztagebuch auf. Grundlagen: Sachkundenachweis.

So bist du in Bremen vorbereitet

  1. Jede Pflegefläche mit Adresse, Abschnitt und GPS-Punkt anlegen – einmal sauber, dann immer wiederverwendbar.
  2. Vor dem Einsatz prüfen, ob die Fläche für die Allgemeinheit bestimmt ist und ob das Mittel dafür genehmigt ist.
  3. Auf Wegen, Plätzen und Zaunstreifen nur mit gültigem § 12-Bescheid arbeiten und den Bescheid zur Aufzeichnung legen.
  4. Als Dienstleister die Aufzeichnungen fristgerecht an den Auftraggeber geben – sie müssen spätestens 30 Tage nach der Anwendung vorliegen.
  5. Spätestens Ende 2026 auf ein maschinenlesbares Format umstellen und testen, ob der Export alle Pflichtspalten enthält.

Für Dienstleister gemacht: Mit Spritztagebuch.de legst du jede Pflegefläche mit Adresse an, erfasst am Handy und gibst deinem Auftraggeber einen Export für seinen Zeitraum. Demo ansehen · alle Bundesländer

Prüft mit. Denkt voraus.

Jede Eingabe wird mitgeprüft.

Spritztagebuch.de gleicht jede Spritzung sofort mit den amtlichen Zulassungsdaten ab – und sagt dir mit Beleg, wenn etwas nicht passt.

  • PlausibilitätsprüfungIndikation, Höchstmenge, Anzahl Anwendungen, Abstand, Bienenschutz, Wetter, Gerät – geprüft auf BVL- und DWD-Daten.
  • Prüfmodus „Kontrolle vorbereiten“Ganzes Tagebuch durchprüfen, Befunde nach Wichtigkeit, optional mit intelligenter Einordnung und „Was tun“.
  • Bestellliste & VorausschauEinkaufsliste aus dem Verbrauch, Reichweite, geplante Folgebehandlung, Fristen für Gerät, Fortbildung und Inventur.
  • Assistent (optional)Lieferschein fotografieren, Spritzung ansagen, Auflagen in Klartext – gespeichert wird nur, was du bestätigst.

Jeder Hinweis zeigt mit „Woher?“ seine Grundlage. Die App ändert nie etwas von selbst.

Echte App-Ansicht: Prüfung einer Spritzung nach Zulassung und Auflagen – Hinweise mit „Woher?“-Belegen und Wetterdaten vom DWD

So hilft dir Spritztagebuch.de dabei

Was gefordert ist – und welche Funktion der App das erledigt.

  • Öffentliche Flächen und Nichtkulturland: Adresse, Weg- oder Gleisabschnitt plus GPS

    Flächen frei benennbar, z. B. mit Adresse und Abschnitt; Größe je Fläche hinterlegt.

  • Dienstleister: vollständige Aufzeichnungen, dem Auftraggeber fristgerecht übergeben

    Export je Zeitraum als CSV, Excel oder PDF-Bericht zum Weitergeben an den Auftraggeber.

  • PDF ist nicht zulässig – maschinenlesbar z. B. Excel, CSV, XML, JSON

    Export als CSV (maschinenlesbar) und Excel.

  • Vollständiger Mittelname und Zulassungs- bzw. GP-Nummer

    Mittel aus dem eigenen Spritzschrank mit BVL-Daten; täglicher Abgleich mit dem Zulassungsregister.

Spritztagebuch.de ist kein Zertifizierer und keine Behörde – die App hilft dir, die Dokumentation vollständig und prüfbereit zu führen.

Demo anfragen

Checkliste

Checkliste Pflanzenschutz-Dokumentation Bremen

  • Seit 1.1.2026 alle erweiterten Angaben erfassen, inklusive Art der Verwendung
  • Öffentliche Flächen und Nichtkulturland: Adresse, Weg- oder Gleisabschnitt und GPS-Koordinaten
  • Zulassungsnummer vollständig; bei Parallelhandelsmitteln die GP-Nummer
  • Spätestens 30 Tage nach der Anwendung aufgezeichnet
  • Ab 1.1.2027 elektronisch und maschinenlesbar – kein PDF
  • Als Dienstleister: Aufzeichnungen an den Auftraggeber übergeben, Anzeige nach § 10 PflSchG erledigt
  • Friedhöfe: nur Mittel für Flächen der Allgemeinheit, keine Anwendung auf Wegen und befestigten Flächen ohne Genehmigung

Checkliste von spritztagebuch.de · ohne Gewähr, verbindlich sind Rechtstexte, Standards und die zuständige Stelle.

Häufige Fragen

Gibt es vom Pflanzenschutzdienst Bremen eine Vorlage?

Ja. Der Pflanzenschutzdienst beim LMTVet stellt ein Excel-Muster zur elektronischen Aufzeichnung und eine Beispieltabelle mit Hinweisen bereit. Excel, CSV, XML oder JSON sind als Übergangslösung zulässig, PDF dagegen nicht, weil es nicht maschinenlesbar ist.

Darf ich auf Friedhöfen in Bremen Pflanzenschutzmittel einsetzen?

Friedhöfe gelten als Flächen für die Allgemeinheit; erlaubt sind nur dafür genehmigte Mittel und nur auf gärtnerisch genutzten Flächen wie Grabstellen oder Rabatten. Auf Hauptwegen, Parkplätzen und befestigten Flächen ist die Anwendung ohne gebührenpflichtige Genehmigung nach § 12 Abs. 2 PflSchG verboten; Friedhofsordnungen können zusätzlich ein völliges Verbot vorsehen.

Wer muss die Aufzeichnungen führen, wenn ein Dienstleister spritzt?

Laut Pflanzenschutzdienst Bremen muss der Dienstleister vollständige Aufzeichnungen führen und dem Auftraggeber fristgerecht zur Verfügung stellen. Der Betriebsleiter führt die Aufzeichnungen dann unter Angabe des Anwenders zusammen.

Kann ich in Bremen PSM-DOK nutzen?

Nein, laut PSM-DOK können Betriebe mit Sitz in Bremen die Plattform nicht nutzen. Alternativen sind das Excel-Muster des Pflanzenschutzdienstes, eine Ackerschlagkartei oder eine andere Software mit maschinenlesbarem Export.

Quellen & weiterführende Links

Stand: 19. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannten Rechtstexte, Standards und die Auskünfte der zuständigen Stellen.

Weniger schreiben. Mehr schaffen.

In 15 Minuten zeigen wir dir live, wie eine Spritzung erfasst und für die Kontrolle exportiert wird. Kostenlos, unverbindlich, per Telefon oder Bildschirmfreigabe.

Kostenlose Demo anfragen