Bundesland · Niedersachsen
Aufzeichnungspflicht Pflanzenschutz in Niedersachsen: Was die Kammer prüft und welche Werkzeuge gelten
Was das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer erwartet, warum PSM-DOK hier nicht vorgesehen ist und was der Niedersächsische Weg am Gewässer bedeutet.
Von Jonas Rost, Spritztagebuch.de Aktualisiert am 4 Min. Lesezeit
Pflanzenschutzdienst Niedersachsen
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt
Hannover
Das gilt überall in Deutschland
- Seit 1.1.2026 erweiterte Pflichtangaben
- Ab 1.1.2027 elektronisch & maschinenlesbar
- Aufbewahrung 3 Jahre nach Ablauf des Anwendungsjahres
Kurz gesagt: In Niedersachsen berät und kontrolliert die Landwirtschaftskammer – mit ihrem Pflanzenschutzamt und dem Fachinspektionsdienst. Es prüft die erweiterten Aufzeichnungen schon für 2026 – Lücken zählen bereits als Konditionalitätsverstoß. Ab 2027 muss maschinenlesbar dokumentiert werden; PDF reicht nicht. PSM-DOK ist hier nicht freigegeben, entscheidend ist aber nur, dass dein Werkzeug die Pflichtangaben erfüllt. Dazu kommen die Gewässerrandstreifen des Niedersächsischen Wegs.
Die Bundesregeln in drei Sätzen
Seit 1. Januar 2026 gehören unter anderem EPPO-Code, Zulassungsnummer, Lage der Fläche und Art der Verwendung in jede Aufzeichnung, und zwar unverzüglich. Ab 1. Januar 2027 muss alles elektronisch und maschinenlesbar vorliegen; Papiernotizen sind spätestens nach 30 Tagen umzuwandeln. Aufbewahrt wird mindestens drei Jahre – Details in Spritztagebuch 2027 und Pflanzenschutz-Aufzeichnungen.
Was das Pflanzenschutzamt in Niedersachsen erwartet
Fachlich zuständig ist das Pflanzenschutzamt der LWK in Hannover; für Kontrollen nennt der BVL-Jahresbericht 2025 zusätzlich den Fachinspektionsdienst der Kammer in Oldenburg. Bundesweit wurde 2025 bei 2.607 Kontrollen die Dokumentation geprüft – in 7 % fehlten Aufzeichnungen oder waren unvollständig. Das Pflanzenschutzamt hat früh und deutlich kommuniziert. Die wichtigsten Punkte aus seiner Information zur Dokumentationspflicht:
- 2026 wird schon geprüft. Die Dokumentation des laufenden Jahres muss vollständig vorliegen. Fehlende, unvollständige oder nicht unverzüglich geführte Aufzeichnungen gelten bereits 2026 als Verstoß gegen die Konditionalität und sind damit direktzahlungsrelevant. Mehr dazu: Konditionalität im Pflanzenschutz.
- Lage der Fläche: im Freiland FLIK-Nummer oder GPS-Punkt. Bei Flächen nach § 12 und § 17 PflSchG (Wege, Plätze, Flächen für die Allgemeinheit) gehören Adressen bzw. Weg- und Gleisabschnitte mit Koordinaten dazu.
- Jede Kultur gilt als Schlag. Bei satzweisem Anbau zählt jeder Satz separat – ein Punkt, den Gemüse- und Zierpflanzenbetriebe oft unterschätzen.
- Lohnunternehmer und Dienstleister führen die Aufzeichnungen und geben sie unverzüglich an den Auftraggeber weiter; ab 2027 müssen die Daten spätestens nach 30 Tagen digital vorliegen. Die Kammer rät, das vertraglich abzusichern. Wer gewerblich für Dritte spritzt, muss das vorher beim Pflanzenschutzamt anzeigen (§ 10 PflSchG). Siehe auch Lohnunternehmer im Pflanzenschutz.
Vorgelegt wird die Dokumentation nur auf Anfrage – du musst nichts einsenden.
Welche Werkzeuge in Niedersachsen zulässig sind
Hier unterscheidet sich Niedersachsen von vielen anderen Ländern. Das kostenlose PSM-DOK der DLR Rheinland-Pfalz dürfen Betriebe aus zehn Ländern nutzen – Niedersachsen gehört nicht dazu. Das ergab eine Landtagsanfrage im März 2026. Die Landesregierung setzt stattdessen auf das bundesweite DiPAgE des Julius Kühn-Instituts. Gleichzeitig stellt sie klar: Aus Sicht des Pflanzenschutzdienstes ist es egal, welches Tool du nutzt, solange die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.
| Werkzeug | Stand in Niedersachsen | Hinweis |
|---|---|---|
| Gängige Ackerschlagkarteien | in der Regel geeignet (LWK) | prüfen, ob die neuen Felder enthalten sind |
| DiPAgE (JKI) | bundesweit, kostenlos | Browser-Anwendung |
| näon, PS Info „MeinBetrieb“ | von der LWK genannt | MeinBetrieb ist kostenpflichtig |
| PSM-DOK (DLR RLP) | nicht als Standard-Tool freigegeben | nur für Betriebe in zehn anderen Ländern |
| Eigene Excel-Tabelle | 2026 zulässig, wenn vollständig | ab 2027 maschinenlesbares Format nötig |
Wichtig für 2027: Das Pflanzenschutzamt nennt JSON, XML oder CSV als geeignete Formate. PDF ist nicht zulässig, weil es nicht maschinenlesbar ist. Einen Überblick über kostenlose und kostenpflichtige Lösungen findest du unter Werkzeuge.
Niedersachsen-Besonderheit: Gewässerrandstreifen nach dem Niedersächsischen Weg
Mit dem Niedersächsischen Weg – einer Vereinbarung von Landesregierung, Landvolk, Landwirtschaftskammer und Umweltverbänden – wurde § 58 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) verschärft:
| Gewässer | Randstreifen | Verbot von Pflanzenschutz- und Düngemitteln (Einsatz und Lagerung) |
|---|---|---|
| 1. Ordnung | 10 m | seit 1.7.2021 |
| 2. Ordnung | 5 m | seit 1.7.2022 |
| 3. Ordnung | 3 m | seit 1.7.2022 |
Gewässer, die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr Wasser führen und im Verzeichnis des NLWKN stehen, haben keinen Randstreifen. In Gebieten mit hoher Gewässerdichte kann ein Randstreifen per Verordnung auf mindestens einen Meter reduziert sein. Für die wirtschaftlichen Nachteile sieht das Land einen Ausgleich vor.
Diese Randstreifen gelten zusätzlich zu den Gewässerabständen aus der Zulassung des Mittels. Spritztagebuch.de prüft beim Erfassen die Abstandsauflagen aus der BVL-Zulassung – den landesrechtlichen Randstreifen musst du selbst im Blick behalten.
Gartenbau und Sonderkulturen: wo du Beratung findest
Die Landwirtschaftskammer betreibt drei Kompetenzzentren der Norddeutschen Kooperation im Gartenbau:
- LVG Hannover-Ahlem – Zierpflanzenbau
- LVG Bad Zwischenahn – Baumschule und Azerca
- Obstbauversuchsanstalt Jork in der Esteburg – Obstbau, also das Alte Land
Die Kooperation teilt Versuchswesen und Beratung über die Ländergrenzen hinweg auf (Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, dazu Sachsen-Anhalt und teilweise NRW). Auf der Informationsseite des Pflanzenschutzamts gibt es außerdem ein eigenes Merkblatt zu den Dokumentationspflichten im Zierpflanzenbau. Für Gewächshausbetriebe lohnt sich zusätzlich unser Ratgeber Spritztagebuch im Gartenbau.
Sachkunde-Fortbildung in Niedersachsen
Alle drei Jahre ist eine anerkannte Fortbildung Pflicht. In Niedersachsen gilt laut Bericht aus einer Kammer-Fortbildung eine Stichtagsregelung: Wer am 15.12.2025 teilgenommen hat, muss bis spätestens 15.12.2028 wieder teilnehmen. Die LWK speichert absolvierte Schulungen nicht zentral – heb die Originalbescheinigung selbst auf und gib dem Betrieb eine Kopie. Bei einer Kontrolle werden Sachkundenachweis und Fortbildungsbescheinigung typischerweise mit angeschaut.
So bist du vorbereitet: Erfasse jede Spritzung direkt am Handy, mit EPPO-Code und Teilflächen je Satz, und exportiere bei Bedarf als CSV. Probier die Demo oder vergleiche andere Länder unter Pflanzenschutz-Dokumentation nach Bundesland.
Prüft mit. Denkt voraus.
Jede Spritzung wird mitgeprüft – soweit BVL-Daten vorliegen.
Spritztagebuch.de gleicht jede Spritzung sofort mit den amtlichen Zulassungsdaten ab – und sagt dir mit Beleg, wenn etwas nicht passt.
- PlausibilitätsprüfungIndikation, Höchstmenge, Anzahl Anwendungen, Abstand, Bienenschutz, Wetter, Gerät – geprüft auf BVL- und DWD-Daten.
- Prüfmodus „Kontrolle vorbereiten“Ganzes Tagebuch durchprüfen, Befunde nach Wichtigkeit, optional mit intelligenter Einordnung und „Was tun“.
- Bestellliste & VorausschauEinkaufsliste aus dem Verbrauch, Reichweite, geplante Folgebehandlung, Fristen für Gerät, Fortbildung und Inventur.
- Assistent (optional)Lieferschein fotografieren, Spritzung ansagen, Auflagen in Klartext – gespeichert wird nur, was du bestätigst.
Jeder Hinweis zeigt mit „Woher?“ seine Grundlage. Die App ändert nie etwas von selbst.
So hilft dir Spritztagebuch.de dabei
Was gefordert ist – und welche Funktion der App das erledigt.
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LWK Niedersachsen: Jede Kultur gilt als Schlag, bei satzweisem Anbau zählt jeder Satz einzeln
Mehrere Kulturen und Sorten je Fläche mit eigenen m², Teilflächen wie Tische, Reihen oder Schiffe – jeder Satz bleibt einzeln nachvollziehbar
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Seit 1.1.2026 vollständige Pflichtangaben, Fehlen ist bereits konditionalitätsrelevant
Assistent in fünf Schritten mit Pflichtangaben-Checkliste; „Kontrolle vorbereiten“ listet fehlende Angaben mit „Was tun“
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EPPO-Code der Kultur und BBCH-Stadium, wo die Zulassung es verlangt
Kultur mit EPPO-Code, geprüft gegen das BVL-Kulturverzeichnis, dazu BBCH-Vorschlag
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Ab 2027 maschinenlesbar – PDF reicht laut Pflanzenschutzamt nicht
CSV-Export (maschinenlesbar) und Excel, zusätzlich PDF-Bericht zum Lesen
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Lohnunternehmer müssen Aufzeichnungen unverzüglich übergeben, ab 2027 spätestens nach 30 Tagen digital
Anwender als Namen anlegen, Einträge sofort am Handy erfassen – auch offline, Übertragung später
Spritztagebuch.de ist kein Zertifizierer und keine Behörde – die App hilft dir, die Dokumentation vollständig und prüfbereit zu führen.
Demo anfragenCheckliste
Pflanzenschutz-Dokumentation Niedersachsen: Check vor der Kontrolle
- Aufzeichnungen seit 1.1.2026 mit EPPO-Code, Zulassungsnummer, Lage, behandelter Fläche und Art der Verwendung vollständig
- Bei Satzanbau: jeder Satz als eigene Einheit dokumentiert
- Gewächshäuser und Teilflächen eindeutig benannt, Freilandschläge mit FLIK-Nummer oder GPS-Punkt
- Ab 2027: Format geprüft – CSV, XML oder JSON statt nur PDF
- Lohnunternehmer: Übergabe der Aufzeichnungen vertraglich geregelt, Angaben auf Vollständigkeit geprüft
- Gewässerrandstreifen nach § 58 NWG (10/5/3 m) auf allen Schlägen bekannt und eingehalten
- Fortbildungsbescheinigungen im Original abgelegt (die Kammer speichert sie nicht zentral)
- Aufzeichnungen der letzten drei Jahre griffbereit
Checkliste von spritztagebuch.de · ohne Gewähr, verbindlich sind Rechtstexte, Standards und die zuständige Stelle.
Häufige Fragen
Ist PSM-DOK in Niedersachsen erlaubt?
Wird die Pflanzenschutz-Dokumentation in Niedersachsen 2026 schon kontrolliert?
Reicht in Niedersachsen eine Excel-Tabelle für die Pflanzenschutz-Dokumentation?
Was gilt am Gewässerrandstreifen in Niedersachsen?
Muss ich in Niedersachsen bei Satzanbau jeden Satz einzeln aufzeichnen?
Quellen & weiterführende Links
- Pflanzenschutzdienst Niedersachsen: Dokumentationspflicht – neue Vorgaben ab 2026
- Niedersächsischer Landtag, Drs. 19/10285: Zulassung eines weiteren Tools zur Dokumentation (27.03.2026)
- Umweltministerium Niedersachsen: Gewässerrandstreifenregelung seit 01.01.2021
- NLWKN: Neue Regelungen für Gewässerrandstreifen (Verzeichnis trockenfallender Gewässer)
- LWK Niedersachsen: Norddeutsche Kooperation im Gartenbau
- BVL: Jahresbericht Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 2025
- top agrar: Sachkundenachweis Pflanzenschutz – Fortbildung in Niedersachsen
Stand: 19. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannten Rechtstexte, Standards und die Auskünfte der zuständigen Stellen.