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Bundesland · Sachsen-Anhalt

Pflanzenschutz-Dokumentation in Sachsen-Anhalt: Infoblatt der LLG, PSM-DOK und Kontrolle

Was die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau in Bernburg erwartet, welches kostenlose Werkzeug es gibt und warum du den IPS-Fragebogen kennen solltest.

Von Jonas Rost, Spritztagebuch.de Aktualisiert am 4 Min. Lesezeit

Pflanzenschutzdienst Sachsen-Anhalt

Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG)

Bernburg

Das gilt überall in Deutschland

  • Seit 1.1.2026 erweiterte Pflichtangaben
  • Ab 1.1.2027 elektronisch & maschinenlesbar
  • Aufbewahrung 3 Jahre nach Ablauf des Anwendungsjahres

Kurz gesagt: In Sachsen-Anhalt ist die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) in Bernburg zuständig; kontrolliert wird über ihr Dezernat 23. Ein kompaktes Infoblatt der LLG fasst die Pflichtangaben seit 2026 zusammen. Für die digitale Pflicht ab 2027 gibt es das kostenlose PSM-DOK. Bei Kontrollen fragt die LLG seit 2021 zusätzlich einen Fragebogen zum integrierten Pflanzenschutz ab.

Was bundesweit gilt

Seit 1. Januar 2026 sind EPPO-Code, Zulassungsnummer, georeferenzierte Lage, behandelte Einheit und Art der Verwendung Pflicht. Ab 1. Januar 2027 müssen die Aufzeichnungen elektronisch und maschinenlesbar vorliegen; wer zunächst auf Papier notiert, hat 30 Tage für die Übertragung. Aufbewahrt wird drei Jahre – mehr in Pflanzenschutz-Aufzeichnungen.

Wer in Sachsen-Anhalt zuständig ist

Die LLG ist eine Fachbehörde des Landes mit Sitz in Bernburg. Für den Pflanzenschutz sind laut Organigramm drei Dezernate wichtig:

Dezernat Aufgabe
23 – Allgemeiner Pflanzenschutz, Pflanzengesundheit Pflanzenschutzrecht, Kontrollen, Infoblatt zur Aufzeichnungspflicht
24 – Integrierter Pflanzenschutz Fachthemen des integrierten Pflanzenschutzes
26 – Gartenbau (Quedlinburg) Obstbau, Garten- und Landschaftsbau

Auch der BVL-Jahresbericht 2025 nennt das Dezernat 23 als zuständige Kontrollstelle des Landes. Bundesweit wurde 2025 bei 2.607 Kontrollen die Dokumentation geprüft; in 7 % fehlten Aufzeichnungen oder waren unvollständig.

Was das LLG-Infoblatt verlangt

Das Informationsblatt der LLG (Stand Juni 2026) ist eine der übersichtlichsten Länder-Zusammenfassungen. Die wichtigsten Punkte:

  • Betriebsleiter führt die Aufzeichnungen aller bewirtschafteten Flächen unter Nennung des Anwenders zusammen; der Anwender steht mit Name und Vorname drin.
  • Art der Verwendung: Oberflächen (Agrarflächen, Gleisanlagen, Nichtkulturland), geschlossene Räume (Lager, Gewächshäuser) oder Saat- und Pflanzgutbehandlung (Beizanlagen).
  • Lage: Flächeneinheit aus dem Beihilfeantrag, alternativ GPS-Koordinate, Feldblock-ID oder Flurstücksbezeichnung.
  • Behandelte Einheit: Größe bzw. Umfang in ha, Volumen oder kg.
  • BBCH-Stadium nur bei Beschränkung auf bestimmte Stadien, etwa bei Wachstumsreglern.
  • Uhrzeit: Startzeit bei zeitlicher Beschränkung, z. B. bei Mitteln mit B2-Auflage.
  • Menge pro Fläche (kg/ha, l/ha).

Ab 2027 verlangt das Infoblatt ein elektronisches und maschinenlesbares Format und nennt als Beispiel für maschinenlesbar JSON. Ein PDF allein genügt also nicht.

PSM-DOK: das kostenlose Werkzeug im Land

Laut LLG steht in Sachsen-Anhalt seit Januar 2026 das kostenlose PSM-DOK zur Verfügung, „vor allem für kleine Betriebe und den Gartenbau“. Das Portal der DLR Rheinland-Pfalz speichert jede Dokumentation als Datei mit PDF und JSON auf deinem Rechner. Wer viele Spritzungen, mehrere Anwender oder einen großen Spritzschrank hat, sollte prüfen, ob eine Lösung mit Lager, Erinnerungen und automatischen Prüfungen besser passt – ein fairer Überblick: Werkzeuge im Vergleich.

Sachsen-Anhalt-Besonderheit: der IPS-Fragebogen

Seit 2021 wird bei Pflanzenschutz- und Betriebskontrollen der „Fragebogen zur Umsetzung der allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes“ abgefragt. Er folgt den acht Grundsätzen des IPS – von Fruchtfolge und Bestandskontrollen über Prognosemodelle, Warndienst und Bekämpfungsschwellen bis zu nichtchemischen Verfahren, Resistenzmanagement und Erfolgskontrolle. Du hakst ab, was du umsetzt, und kannst Maßnahmen ergänzen.

Die LLG empfiehlt, den ausgefüllten Fragebogen zusammen mit den Pflanzenschutz-Aufzeichnungen aufzubewahren. Liegt er bei der Kontrolle nicht vor, wird er gemeinsam mit der Kontrollperson ausgefüllt und bleibt im Betrieb. Fünf Minuten Vorbereitung ersparen dir also Zeit beim Termin. Hilfreich ist, wenn deine Unterlagen die angekreuzten Punkte auch belegen: Notizen zu Bestandskontrollen oder Gelbschalen-Fängen, der Hinweis auf den Warndienst als Entscheidungsgrundlage, der Wechsel von Wirkstoffgruppen und eine kurze Erfolgskontrolle nach der Behandlung, etwa über ein unbehandeltes „Spritzfenster“. Die LLG nennt die Dokumentation solcher Ergebnisse ausdrücklich als Beispiel für Erfolgskontrolle. Wie du den Rest vorbereitest: Kontrolle vorbereiten.

Konditionalität für Betriebe mit Agrarförderung

Beziehst du Direktzahlungen, sind vollständige Pflanzenschutz-Aufzeichnungen zusätzlich eine Voraussetzung der Konditionalität (GAB 7 und 8). Bei Fahrlässigkeit wird in der Regel um 3 % gekürzt, im Wiederholungsfall mehr. Betriebe bis 10 ha sind von Kontrollen und Sanktionen der Konditionalität weitgehend ausgenommen, die Aufzeichnungspflicht selbst gilt aber für alle. Mehr: Konditionalität im Pflanzenschutz.

Gartenbau, Obstbau und GaLaBau

Das Dezernat Gartenbau der LLG in Quedlinburg betreut den Obstbau und ein Kompetenzzentrum Garten- und Landschaftsbau. Die GaLaBau-Versuche werden im Rahmen der Norddeutschen Kooperation im Gartenbau länderübergreifend geplant; im Obstbau stimmt sich Sachsen-Anhalt zusätzlich mit Sachsen und Thüringen ab. Für GaLaBau-Betriebe und Kommunen wichtig: Auch Anwendungen auf Gleisanlagen oder Nichtkulturland sind aufzuzeichnen und brauchen in der Regel eine Genehmigung – siehe Genehmigung für Wege und Plätze.

Sachkunde-Fortbildung

Die Fortbildungspflicht nach § 9 Abs. 4 PflSchG gilt in jedem Dreijahreszeitraum. Die LLG veröffentlicht die anerkannten Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen über ISIP; dort stehen auch Hinweise zum Antrag auf den Sachkundenachweis.

Für Betriebe in Sachsen-Anhalt: Spritztagebuch.de fragt Art der Verwendung, EPPO-Code und Startzeit gezielt ab und speichert die Wetterdaten zu jeder Freilandspritzung. Teste die Demo oder vergleiche die Länder unter Pflanzenschutz-Dokumentation nach Bundesland.

Prüft mit. Denkt voraus.

Jede Eingabe wird mitgeprüft.

Spritztagebuch.de gleicht jede Spritzung sofort mit den amtlichen Zulassungsdaten ab – und sagt dir mit Beleg, wenn etwas nicht passt.

  • PlausibilitätsprüfungIndikation, Höchstmenge, Anzahl Anwendungen, Abstand, Bienenschutz, Wetter, Gerät – geprüft auf BVL- und DWD-Daten.
  • Prüfmodus „Kontrolle vorbereiten“Ganzes Tagebuch durchprüfen, Befunde nach Wichtigkeit, optional mit intelligenter Einordnung und „Was tun“.
  • Bestellliste & VorausschauEinkaufsliste aus dem Verbrauch, Reichweite, geplante Folgebehandlung, Fristen für Gerät, Fortbildung und Inventur.
  • Assistent (optional)Lieferschein fotografieren, Spritzung ansagen, Auflagen in Klartext – gespeichert wird nur, was du bestätigst.

Jeder Hinweis zeigt mit „Woher?“ seine Grundlage. Die App ändert nie etwas von selbst.

Echte App-Ansicht: Prüfung einer Spritzung nach Zulassung und Auflagen – Hinweise mit „Woher?“-Belegen und Wetterdaten vom DWD

So hilft dir Spritztagebuch.de dabei

Was gefordert ist – und welche Funktion der App das erledigt.

  • LLG-Infoblatt: Name und Vorname des Anwenders, Betriebsleiter führt alle Aufzeichnungen zusammen

    Anwender als Namen im gemeinsamen Betriebs-Login; alle Einträge landen in einem Tagebuch

  • Art der Verwendung und behandelte Einheit (Fläche, Volumen, Menge)

    Flächen als Gewächshaus oder Freiland mit Teilflächen und m²; Assistent mit Pflichtangaben-Checkliste

  • EPPO-Code, BBCH bei Stadienbeschränkung, Startzeit bei zeitlichen Auflagen

    EPPO-Code mit Prüfung gegen das BVL-Kulturverzeichnis, BBCH-Vorschlag, Bienenschutz-Hinweis bei Blüte

  • Ab 2027 elektronisch und maschinenlesbar (z. B. JSON), Umwandlung binnen 30 Tagen

    Direkte elektronische Erfassung; CSV- und Excel-Export, PDF-Bericht

  • Kontrolle: Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes

    Wetterdaten am Eintrag gespeichert, Folgebehandlung planen, Ersatzmittel mit gleichem Wirkstoff vorschlagen – als Teil deiner Nachweise

Spritztagebuch.de ist kein Zertifizierer und keine Behörde – die App hilft dir, die Dokumentation vollständig und prüfbereit zu führen.

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Checkliste

Sachsen-Anhalt: Pflanzenschutz-Unterlagen für die Kontrolle

  • Aufzeichnungen aller Flächen und Anwender zusammengeführt, mit Name und Vorname
  • Art der Verwendung angegeben: Oberfläche, geschlossener Raum oder Saat- und Pflanzgut
  • Lage aus dem Beihilfeantrag, sonst GPS-Punkt, Feldblock-ID oder Flurstück
  • Startzeit bei Mitteln mit zeitlicher Auflage (z. B. B2), BBCH bei Stadienbeschränkung (z. B. Wachstumsregler)
  • IPS-Fragebogen ausgefüllt und bei den Pflanzenschutz-Unterlagen abgelegt
  • Ab 2027 maschinenlesbares Format (z. B. JSON oder CSV), Papiernotizen binnen 30 Tagen übertragen
  • Fortbildungsnachweise aller Anwender aktuell
  • Aufzeichnungen der letzten drei Jahre vollständig

Checkliste von spritztagebuch.de · ohne Gewähr, verbindlich sind Rechtstexte, Standards und die zuständige Stelle.

Häufige Fragen

Wer kontrolliert die Pflanzenschutz-Dokumentation in Sachsen-Anhalt?

Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) in Bernburg, Dezernat 23 „Allgemeiner Pflanzenschutz, Pflanzengesundheit“. Sie gibt auch das Infoblatt zur erweiterten Aufzeichnungspflicht heraus.

Ist PSM-DOK in Sachsen-Anhalt kostenlos?

Ja. Laut LLG steht das Tool PSM-DOK in Sachsen-Anhalt seit Januar 2026 kostenlos zur elektronischen und maschinenlesbaren Dokumentation zur Verfügung, vor allem für kleine Betriebe und den Gartenbau.

Was ist der IPS-Fragebogen bei Pflanzenschutzkontrollen in Sachsen-Anhalt?

Seit 2021 wird bei Pflanzenschutz- und Betriebskontrollen ein Fragebogen zu den acht allgemeinen Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes abgefragt. Er soll ausgefüllt im Betrieb vorliegen; fehlt er, wird er gemeinsam mit der Kontrollperson ausgefüllt und bleibt im Betrieb.

Reicht in Sachsen-Anhalt ab 2027 ein PDF für die Pflanzenschutz-Dokumentation?

Das LLG-Infoblatt verlangt ab 2027 ein elektronisches und maschinenlesbares Format und nennt als Beispiel für maschinenlesbar JSON. Ein PDF allein erfüllt das nicht; eine CSV-Datei oder ein Werkzeug mit strukturiertem Export ist auf der sicheren Seite.

Welche Lageangabe akzeptiert die LLG für die behandelte Fläche?

Bevorzugt die Flächeneinheit aus dem Beihilfeantrag; alternativ eine GPS-Koordinate, die Feldblock-ID oder die Flurstücksbezeichnung.

Quellen & weiterführende Links

Stand: 19. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannten Rechtstexte, Standards und die Auskünfte der zuständigen Stellen.

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