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Pflanzenschutzamt Berlin: Dokumentation für Gartenbau, Grünflächenpflege und Dienstleister

In Berlin geht es beim Pflanzenschutz vor allem um Stadtgrün, Friedhöfe, Gärtnereien und Dienstleister. Was das Pflanzenschutzamt verlangt und welche Vorlagen es anbietet.

Von Jonas Rost, Spritztagebuch.de Aktualisiert am 4 Min. Lesezeit

Pflanzenschutzdienst Berlin

Pflanzenschutzamt Berlin

Berlin

Das gilt überall in Deutschland

  • Seit 1.1.2026 erweiterte Pflichtangaben
  • Ab 1.1.2027 elektronisch & maschinenlesbar
  • Aufbewahrung 3 Jahre nach Ablauf des Anwendungsjahres

Kurz gesagt: In Berlin überwacht das Pflanzenschutzamt Berlin Anwendung, Sachkunde und Genehmigungen. Für die Dokumentation bietet es eigene Excel-Tabellen für öffentliches Grün sowie für Zierpflanzen, Gemüse und Baumschulen an. Für Gartenbau, Friedhofs- und Grünflächenpflege gelten strenge Regeln: Auf Flächen für die Allgemeinheit sind nur genehmigte Mittel erlaubt, auf Wegen und Plätzen braucht es eine Ausnahmegenehmigung.

Was das Pflanzenschutzamt Berlin überwacht

Laut Amt wird bei Kontrollen insbesondere geprüft: gültiger Sachkundenachweis und Fortbildung, die Anzeige von Dienstleistern, die Einhaltung der Regeln auf Flächen für die Allgemeinheit, die Bienenschutzverordnung, erteilte Genehmigungen nach § 12 Abs. 2 PflSchG, parallel eingeführte Mittel – und die Aufzeichnungen. Berlin beteiligt sich am bundesweiten Pflanzenschutz-Kontrollprogramm. Wie du dich vorbereitest: Kontrolle vorbereiten.

Aufzeichnung 2026/2027 und die Berliner Vorlagen

Seit 1.1.2026 gelten erweiterte Pflichtangaben, ab 1.1.2027 muss elektronisch und maschinenlesbar aufgezeichnet werden – die Bundesregeln im Detail stehen im Ratgeber Spritztagebuch 2027. Das Pflanzenschutzamt nennt als „Art der Verwendung“ ausdrücklich auch Nichtkulturland – wichtig für alle, die Wege, Gleise oder Betriebsflächen mit Genehmigung behandeln.

Bis die bundesweite Plattform DiPAgE fertig ist, stellt das Amt Tabellen zum Download bereit:

Tabelle Für wen
Anwendung im öffentlichen Grün Grünflächenämter, Friedhöfe, GaLaBau-Betriebe
Zierpflanzenbau, Gemüsebau und Baumschulen Gärtnereien und Baumschulen
Kontinuierliche Anwendungsdokumentation (Zierpflanzen, Gemüse, Baumschule) Betriebe mit vielen Behandlungen, auch mit Wirkungskontrolle

Die Tabellen enthalten Auswahllisten für EPPO-Codes und BBCH-Stadien sowie erläuternde Reiter; laut Amt erfüllen sie die neuen Inhalte und die Anforderungen an die maschinenlesbare Form. Eine Tabelle für die Landwirtschaft soll folgen. PSM-DOK ist in Berlin nicht nutzbar.

Öffentliches Grün und Friedhöfe: § 17 PflSchG

Zu den Flächen für die Allgemeinheit zählt das Amt u. a. öffentliche Parks, Friedhöfe, Sport- und Spielplätze, Schul- und Kitagelände, Straßenbegleitgrün sowie öffentlich zugängliche Gewächshäuser, Wege und Plätze. Dort soll der Einsatz „so weit wie möglich“ minimiert oder verboten werden. Erlaubt sind nur Mittel aus der Liste der für diese Flächen genehmigten Pflanzenschutzmittel. Glyphosathaltige Herbizide genehmigt das Amt laut Senatsantwort von 2024 auf diesen Flächen nicht.

Wege und Plätze: strenge Berliner Praxis bei § 12

Auf befestigten Flächen und Nichtkulturland ist Pflanzenschutz grundsätzlich verboten. Das Berliner Informationsblatt zur Ausnahmegenehmigung stellt klar:

  1. Grünanlagen, Friedhöfe, Rasensportanlagen gelten als gärtnerisch genutzt – Wege und Plätze, Böschungen und Verkehrsflächen nicht.
  2. Die Vordringlichkeit muss begründet und die bisherigen nicht-chemischen Maßnahmen müssen dargestellt werden.
  3. Ein höherer Aufwand für Alternativen ist „bis zur Grenze des wirtschaftlich Vertretbaren grundsätzlich zumutbar“.
  4. Genehmigungsfähig sind vor allem Gleisanlagen, befestigte Straßen und Wirtschaftswege, Flugbetriebsflächen, Sicherheits- und Energieanlagen sowie Hafenverkehrsflächen.

Für Dienstleister heißt das: Ohne Bescheid keine Behandlung – und mit Bescheid gehört die Aufzeichnung zu den Auflagen. Mehr: Genehmigung für Wege und Plätze.

GaLaBau und Dienstleister: Anzeige und Sachkunde

Wer für Dritte Pflanzenschutzmittel ausbringt – Gärtner, GaLaBau-Firmen, Pflegedienste –, muss das vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigen: im Land des Betriebssitzes und im Land, in dem gespritzt wird. Ein Brandenburger Betrieb, der in Berlin pflegt, braucht also auch die Berliner Anzeige. Alle Anwender brauchen einen Sachkundenachweis und alle drei Jahre eine anerkannte Fortbildung. Das Amt rät ausdrücklich, nach den Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes zuerst nicht-chemische Maßnahmen zu nutzen, und informiert mit dem Warndienst „Grünes Blatt Berlin“ über aktuelle Schaderreger. Hintergrund: Pflanzenschutz durch Dienstleister.

Sachkunde und Fortbildung beim Pflanzenschutzamt

Das Pflanzenschutzamt richtet selbst Informationsveranstaltungen und Prüfungen für den Sachkundenachweis aus (Anwendung und Abgabe, zuletzt im November 2026). Als Fortbildung bietet es den Beratertag „Pflanzenschutz in Gärten und Grünanlagen“ an – 2026 am 9. Dezember, gebührenpflichtig, mit Sachkundefortbildung. Weitere eigene Fortbildungstermine sind derzeit nicht geplant. Mehr: Sachkundenachweis.

Beratung für Gärtnereien und Landwirtschaft

Neben dem Stadtgrün berät das Pflanzenschutzamt auch den Produktionsgartenbau und die Landwirtschaft im Stadtgebiet, jeweils mit eigenen Ansprechpartnern. Für Gärtnereien ist die Kontinuierliche Anwendungsdokumentation des Amts interessant, weil sie auch die Wirkung einer Behandlung festhält – nützlich, um Resistenzen oder Fehlanwendungen zu erkennen. Wie du Häuser, Sätze und EPPO-Sammelcodes erfasst, zeigt der Ratgeber Spritztagebuch im Gartenbau.

So bist du in Berlin vorbereitet

  1. Jede Pflegefläche oder jedes Gewächshaus eindeutig benennen – bei öffentlichen Flächen mit Straße oder Abteilung.
  2. Vor jeder Behandlung prüfen, ob die Fläche für die Allgemeinheit bestimmt ist und das Mittel dort erlaubt ist.
  3. Bei Parallelimporten die GP-Nummer statt der Zulassungsnummer notieren.
  4. Genehmigungsbescheide, Anzeige und Sachkundenachweise zusammen mit dem Spritztagebuch ablegen.
  5. Bis Ende 2026 auf eine maschinenlesbare Aufzeichnung umstellen.

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Prüft mit. Denkt voraus.

Jede Spritzung wird mitgeprüft – soweit BVL-Daten vorliegen.

Spritztagebuch.de gleicht jede Spritzung sofort mit den amtlichen Zulassungsdaten ab – und sagt dir mit Beleg, wenn etwas nicht passt.

  • PlausibilitätsprüfungIndikation, Höchstmenge, Anzahl Anwendungen, Abstand, Bienenschutz, Wetter, Gerät – geprüft auf BVL- und DWD-Daten.
  • Prüfmodus „Kontrolle vorbereiten“Ganzes Tagebuch durchprüfen, Befunde nach Wichtigkeit, optional mit intelligenter Einordnung und „Was tun“.
  • Bestellliste & VorausschauEinkaufsliste aus dem Verbrauch, Reichweite, geplante Folgebehandlung, Fristen für Gerät, Fortbildung und Inventur.
  • Assistent (optional)Lieferschein fotografieren, Spritzung ansagen, Auflagen in Klartext – gespeichert wird nur, was du bestätigst.

Jeder Hinweis zeigt mit „Woher?“ seine Grundlage. Die App ändert nie etwas von selbst.

Echte App-Ansicht: Prüfung einer Spritzung nach Zulassung und Auflagen – Hinweise mit „Woher?“-Belegen und Wetterdaten vom DWD

So hilft dir Spritztagebuch.de dabei

Was gefordert ist – und welche Funktion der App das erledigt.

  • Ab 2027 elektronisch und maschinenlesbar (z. B. Tabellenformate)

    Export als CSV und Excel mit allen Pflichtangaben; PDF-Bericht zusätzlich zum Lesen.

  • Flächen für die Allgemeinheit: nur dafür genehmigte Mittel

    Flächen frei benennbar (Park, Friedhofsabteilung, Straßenzug); Prüfung der Indikation auf BVL-Daten beim Erfassen.

  • Dienstleister: Sachkunde und Fortbildung alle drei Jahre

    Anwender mit Sachkundenachweis-Nummer und Erinnerung an die Fortbildung.

  • Zierpflanzen, Gemüse, Baumschule: EPPO-Code und BBCH

    Kultur mit EPPO-Code und BBCH-Vorschlag; mehrere Kulturen je Fläche mit eigenen m².

Spritztagebuch.de ist kein Zertifizierer und keine Behörde – die App hilft dir, die Dokumentation vollständig und prüfbereit zu führen.

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Checkliste

Checkliste Pflanzenschutz-Dokumentation Berlin

  • Seit 1.1.2026 alle erweiterten Angaben erfassen (Zulassungsnummer, EPPO-Code, Lage und Größe der Fläche, Art der Verwendung)
  • Ab 1.1.2027 elektronisch und maschinenlesbar aufzeichnen
  • Als Dienstleister: Tätigkeit in Berlin und am Betriebssitz angezeigt
  • Flächen für die Allgemeinheit: nur Mittel aus der Liste der dafür genehmigten Pflanzenschutzmittel
  • Wege, Plätze, Böschungen: nur mit Ausnahmegenehmigung nach § 12 Abs. 2 PflSchG
  • Nicht-chemische Maßnahmen dokumentieren – sie sind Voraussetzung für eine § 12-Genehmigung
  • Sachkundenachweis und Fortbildung aller Anwender aktuell

Checkliste von spritztagebuch.de · ohne Gewähr, verbindlich sind Rechtstexte, Standards und die zuständige Stelle.

Häufige Fragen

Gibt es vom Pflanzenschutzamt Berlin eine Vorlage für die Pflanzenschutz-Dokumentation?

Ja. Das Pflanzenschutzamt Berlin stellt Excel-Tabellen für öffentliches Grün sowie für Zierpflanzenbau, Gemüsebau und Baumschulen bereit, mit Auswahllisten für EPPO-Codes und BBCH-Stadien. Laut Amt erfüllen sie die neuen Inhalte und die Anforderungen an die maschinenlesbare Form; eine Tabelle für die Landwirtschaft soll folgen.

Darf ich in Berlin Wege und Plätze mit Herbiziden behandeln?

Nur mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 12 Abs. 2 PflSchG vom Pflanzenschutzamt Berlin. Du musst begründen, warum die Anwendung vordringlich ist, und darlegen, welche nicht-chemischen Maßnahmen du bisher ergriffen hast. Ein höherer Aufwand für Alternativen gilt laut Amt bis zur Grenze des wirtschaftlich Vertretbaren als zumutbar.

Darf ich auf Friedhöfen und in Parks in Berlin Glyphosat einsetzen?

Laut Senatsantwort vom Mai 2024 erteilt das Pflanzenschutzamt Berlin auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, keine Genehmigungen für glyphosathaltige Herbizide. Auf diesen Flächen dürfen generell nur Mittel eingesetzt werden, die für solche Flächen genehmigt sind.

Kann ich in Berlin PSM-DOK nutzen?

Nein, laut PSM-DOK können Betriebe mit Sitz in Berlin die Plattform nicht nutzen. Alternativen sind die Excel-Tabellen des Pflanzenschutzamts oder eine Software, die maschinenlesbar exportiert.

Quellen & weiterführende Links

Stand: 19. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannten Rechtstexte, Standards und die Auskünfte der zuständigen Stellen.

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