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Pflanzenschutzdokumentation ab 2026 in Rheinland-Pfalz: PSM-DOK, Kontrolle durch die ADD, Weinbau
In Rheinland-Pfalz beraten die DLR, kontrolliert wird von der ADD – und mit PSM-DOK kommt das bekannteste kostenlose Dokumentationsportal aus dem Land selbst.
Von Jonas Rost, Spritztagebuch.de Aktualisiert am 4 Min. Lesezeit
Pflanzenschutzdienst Rheinland-Pfalz
Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR), Pflanzenschutzdienst
mehrere Standorte
Das gilt überall in Deutschland
- Seit 1.1.2026 erweiterte Pflichtangaben
- Ab 1.1.2027 elektronisch & maschinenlesbar
- Aufbewahrung 3 Jahre nach Ablauf des Anwendungsjahres
Kurz gesagt: In Rheinland-Pfalz teilen sich zwei Stellen die Arbeit: Die DLR beraten als Pflanzenschutzdienst, die ADD in Trier kontrolliert die Anwender. Seit 2026 gelten die erweiterten Pflichtangaben, ab 2027 muss maschinenlesbar dokumentiert werden. Mit PSM-DOK stellt das Land selbst ein kostenloses Portal bereit. Weinbaubetriebe müssen zusätzlich die Sonderregeln für Luftanwendungen in Steillagen kennen.
Was bundesweit gilt – in Kürze
Seit 1. Januar 2026 gehören EPPO-Code, BBCH-Stadium (wo relevant), Lage der Fläche, Uhrzeit (wo relevant), Zulassungsnummer und Art der Verwendung in jede Aufzeichnung. Bis 31. Dezember 2026 darfst du noch handschriftlich arbeiten, danach elektronisch und maschinenlesbar – spätestens 30 Tage nach der Anwendung. Die Einzelheiten: Pflanzenschutz-Aufzeichnungen.
Wer in Rheinland-Pfalz berät und wer kontrolliert
Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) sind der Pflanzenschutzdienst: Warndienst, Rebschutz-Hinweise für Mosel, Pfalz und Rheinhessen-Nahe-Mittelrhein, Beratung im Obst- und Gemüsebau, Sachkunde.
Die Überwachung liegt bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit Ansprechpartnern für die Bereiche Trier, Koblenz und Neustadt a. d. W. Sie kontrolliert vor, während und nach Anwendungen sowie im Betrieb. Laut ADD prüft sie:
- Sachkunde der anwendenden Person
- Dokumentation der Anwendungen – unabhängig von der Betriebsgröße
- Zulassung bzw. Genehmigung der Mittel, Anwendungsauflagen, Bienenschutz und Abstände
- Prüfplakette der Geräte sowie Ort und Art der Gerätereinigung
- Verbot der Anwendung auf Hof- und Betriebsflächen
- Anzeigepflicht nach § 10 PflSchG, wenn du für andere spritzt
Die ADD kann Proben von Spritzbrühe, Boden oder Pflanzen ins Labor geben. Wie du dich vorbereitest: Kontrolle vorbereiten.
PSM-DOK: das Landesportal genau erklärt
PSM-DOK wurde vom Land Rheinland-Pfalz entwickelt und vom DLR Rheinpfalz betrieben, Teil von PS Info. Es ist seit Januar 2026 freigeschaltet, kostenlos und ohne Abo. Nutzen dürfen es Betriebe mit Sitz in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
So funktioniert es laut DLR:
- Zertifikat anlegen – eine Datei mit wiederkehrenden Angaben (Betrieb, Einsatzorte, Sparte, Art der Georeferenz).
- Online-Formular ausfüllen – Mittel und Zulassungsnummer kommen aus den Zulassungsdaten, EPPO-Code und BBCH-Stadium aus Auswahllisten; bei Raumkulturen kommen Kronen- oder Pflanzenhöhe bzw. Laubwandfläche dazu.
- Datei herunterladen – als ZIP mit PDF und JSON, gespeichert auf deinem eigenen Rechner.
PSM-DOK ist für kleine und mittelgroße Betriebe gedacht und bildet den gesetzlichen Mindestumfang ab. Wer mehr braucht, findet bei PS Info das kostenpflichtige „MeinBetrieb“ (laut DLR 175 € im Jahr, gemeinsam mit hortigate) mit virtuellem Spritzschrank und Zusatzfeldern für zertifizierte Betriebe.
| PSM-DOK | PS Info „MeinBetrieb“ | Spritztagebuch.de | |
|---|---|---|---|
| Kosten | kostenlos | Abo (175 €/Jahr) | 29 € im Monat netto |
| Datenhaltung | Dateien lokal bei dir | online | online, gehostet in Deutschland |
| Umfang | gesetzliche Mindestangaben | erweitert, Bestandsmengen, Wartezeit, Witterung | Pflichtangaben, Regelprüfung, Lager, Erinnerungen |
Welche Lösung passt, hängt vom Betrieb ab. Ein Nebenerwerbswinzer mit einer Handvoll Spritzungen ist mit PSM-DOK gut bedient. Mehr Vergleich: Werkzeuge im Vergleich.
Weinbau: Hubschrauber und Drohnen in Steillagen
Pflanzenschutz aus der Luft ist nach § 18 PflSchG grundsätzlich verboten. Für den Steillagenweinbau gibt es Ausnahmen, die in Rheinland-Pfalz die ADD genehmigt. Für Drohnen gilt laut ADD:
- Anträge sind seit der Spritzsaison 2022 möglich, das Verfahren ist digital.
- Nur dafür zugelassene Mittel und Drohnen mit Spritzeinrichtung aus der JKI-Liste.
- Die ausführenden Unternehmen müssen von der ADD anerkannt sein.
- Flugtermine sind spätestens 48 Stunden vorher zu melden; die ADD veröffentlicht die gemeldeten Anwendungen.
Auch bei Drohne oder Hubschrauber bleibt die Aufzeichnung Pflicht. Lass dir die Angaben vom Dienstleister geben und führe sie in deinem Spritztagebuch zusammen.
Konditionalität: worauf die Broschüre 2026 hinweist
Die rheinland-pfälzische Broschüre zur Konditionalität 2026 betont (Hintergrund: Konditionalität im Pflanzenschutz): Verantwortlich für die Aufzeichnungen ist der Betriebsinhaber, auch wenn Dritte spritzen. Beim Lager wird geprüft, ob es gegen Unbefugte gesichert ist, ob Originalgebinde mit lesbaren Etiketten verwendet werden, ob trocken und frostfrei gelagert wird und ob eine Auffangwanne oder ein dichter Boden vorhanden ist (mehr dazu: Pflanzenschutzmittel richtig lagern). Mittel mit abgelaufener Aufbrauchfrist sind zu entsorgen oder bis dahin gekennzeichnet und getrennt zu lagern. Interessant: Die Fortbildungspflicht der Sachkunde ist fachrechtlich vorgeschrieben, gehört laut Broschüre aber nicht zu den Konditionalitäts-Verpflichtungen.
Sachkunde-Fortbildung in Rheinland-Pfalz
Fortbildungen bieten das DLR Rheinpfalz (Weinbau, Gartenbau, Kommunen) und das DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (Landwirtschaft, Forst, Handel, Kommunen) an, auch als Web-Seminar. Pflicht sind vier Stunden in jedem Dreijahreszeitraum; die Bescheinigung kostet 10 € und kommt per Post.
Für Winzer und Gärtner in RLP: Spritztagebuch.de prüft beim Erfassen Zulassung, Bienenschutz und Abstände und führt deinen Spritzschrank gleich mit. Teste die Demo – alle Länder im Überblick unter Pflanzenschutz-Dokumentation nach Bundesland.
Prüft mit. Denkt voraus.
Jede Spritzung wird mitgeprüft – soweit BVL-Daten vorliegen.
Spritztagebuch.de gleicht jede Spritzung sofort mit den amtlichen Zulassungsdaten ab – und sagt dir mit Beleg, wenn etwas nicht passt.
- PlausibilitätsprüfungIndikation, Höchstmenge, Anzahl Anwendungen, Abstand, Bienenschutz, Wetter, Gerät – geprüft auf BVL- und DWD-Daten.
- Prüfmodus „Kontrolle vorbereiten“Ganzes Tagebuch durchprüfen, Befunde nach Wichtigkeit, optional mit intelligenter Einordnung und „Was tun“.
- Bestellliste & VorausschauEinkaufsliste aus dem Verbrauch, Reichweite, geplante Folgebehandlung, Fristen für Gerät, Fortbildung und Inventur.
- Assistent (optional)Lieferschein fotografieren, Spritzung ansagen, Auflagen in Klartext – gespeichert wird nur, was du bestätigst.
Jeder Hinweis zeigt mit „Woher?“ seine Grundlage. Die App ändert nie etwas von selbst.
So hilft dir Spritztagebuch.de dabei
Was gefordert ist – und welche Funktion der App das erledigt.
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ADD-Kontrolle: Dokumentation aller Anwendungen, unabhängig von der Betriebsgröße
Erfassung am Handy im Weinberg oder Gewächshaus, auch offline; „Wie zuletzt“ wiederholt die Spritzfolge mit einem Tipp
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ADD-Kontrolle: Zulassung der Mittel, Anwendungsauflagen, Bienenschutz, Abstände
Prüfung beim Erfassen auf Basis der BVL-Daten: Zulassung und Aufbrauchfrist, Indikation, Höchstmenge, Anwendungszahl, Bienenschutz, Gewässerabstand
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ADD-Kontrolle: gültige Prüfplakette des Spritzgeräts
Spritzgeräte mit Prüfplakette und Erinnerung vor Ablauf
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Konditionalität: Lager gesichert, nur zulässige Mittel, abgelaufene Mittel gekennzeichnet
Digitaler Spritzschrank: Bestand aus Lieferung minus Verbrauch, Meldungen bei Zulassungsende und Aufbrauchfrist, Entsorgung erfassen
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Ab 2027 elektronisch und maschinenlesbar
CSV- und Excel-Export, Monatsabschluss mit Prüfsumme, PDF-Bericht zum Vorlegen
Spritztagebuch.de ist kein Zertifizierer und keine Behörde – die App hilft dir, die Dokumentation vollständig und prüfbereit zu führen.
Demo anfragenCheckliste
Pflanzenschutzdokumentation RLP: vorbereitet auf die ADD-Kontrolle
- Alle Anwendungen 2026 mit EPPO-Code (Rebe: VITVI), Zulassungsnummer, Lage und behandelter Fläche dokumentiert
- Entscheidung für 2027 getroffen: PSM-DOK, MeinBetrieb, Schlagkartei oder App – und Export einmal getestet
- Bei PSM-DOK: heruntergeladene ZIP-Dateien gesichert und auffindbar abgelegt
- Sachkundenachweis und Fortbildungsbescheinigung (4 Stunden je Dreijahreszeitraum) für alle Anwender
- Prüfplakette am Spritzgerät gültig, Ort der Gerätereinigung geklärt
- Lager abschließbar, Originalgebinde mit lesbaren Etiketten, Auffangwanne, frostfrei
- Mittel mit abgelaufener Aufbrauchfrist gekennzeichnet und getrennt gelagert
- Luftanwendungen im Steillagenweinbau nur mit ADD-Genehmigung und Meldung 48 Stunden vorher
Checkliste von spritztagebuch.de · ohne Gewähr, verbindlich sind Rechtstexte, Standards und die zuständige Stelle.
Häufige Fragen
Was ist PSM-DOK in RLP und was kostet es?
Wer kontrolliert die Pflanzenschutz-Dokumentation in Rheinland-Pfalz?
Ist die Pflanzenschutzdokumentation ab 2026 in RLP schon digital Pflicht?
Wo speichert PSM-DOK meine Daten?
Brauche ich für Drohnenspritzungen im Steillagenweinbau in RLP eine Genehmigung?
Was kostet die Fortbildungsbescheinigung für die Sachkunde in Rheinland-Pfalz?
Quellen & weiterführende Links
- PSM-DOK – kostenlose Pflanzenschutzdokumentation (DLR Rheinpfalz)
- DLR Rheinpfalz: Die digitale Dokumentation mit PS Info – PSM-DOK und MeinBetrieb (März 2026)
- ADD Rheinland-Pfalz: Kontrolle und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- ADD Rheinland-Pfalz: Drohnenspritzung im Steillagenweinbau
- Rheinland-Pfalz: Informationsbroschüre Konditionalität 2026
- DLR Rheinland-Pfalz: Sachkunde im Pflanzenschutz
Stand: 19. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannten Rechtstexte, Standards und die Auskünfte der zuständigen Stellen.