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Bundesland · Bayern

Pflanzenschutz-Dokumentation in Bayern: LfL-Vorlage, iBALIS-Flächen und wer kontrolliert

Was in Bayern bei der Aufzeichnung anders läuft: Flächenangabe über iBALIS, Excel-Muster der LfL, Anwendungskontrolle und Prüfdienst – und die Anwendungsverbote des BayNatSchG.

Von Jonas Rost, Spritztagebuch.de Aktualisiert am 5 Min. Lesezeit

Pflanzenschutzdienst Bayern

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Pflanzenschutz

Freising

Das gilt überall in Deutschland

  • Seit 1.1.2026 erweiterte Pflichtangaben
  • Ab 1.1.2027 elektronisch & maschinenlesbar
  • Aufbewahrung 3 Jahre nach Ablauf des Anwendungsjahres

Kurz gesagt: In Bayern ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zuständig: Ihr Institut für Pflanzenschutz informiert und berät, ihre Anwendungskontrolle prüft die Betriebe. Förderbetriebe besucht zusätzlich der Prüfdienst der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Für die Fläche reicht laut LfL die FID, Feldstücksnummer oder der Feldstücksname aus iBALIS oder ein GPS-Punkt. Die LfL bietet dazu ein kostenloses Excel-Muster an.

Wer in Bayern zuständig ist

Die Zuständigkeiten sind in Bayern zwischen Landesanstalt und Ämtern aufgeteilt – und beraten und kontrollieren sind getrennt. Für dich als Betrieb heißt das: Fachfragen zur Aufzeichnung beantwortet das Institut für Pflanzenschutz der LfL; zur Kontrolle kommt entweder die Anwendungskontrolle der LfL oder, bei Förderbetrieben, der Prüfdienst des Amts.

Stelle Was sie für dich tut
LfL, Institut für Pflanzenschutz (Freising) Kompetenzzentrum für den Pflanzenschutz: Infos und Muster zur Aufzeichnungspflicht, Anerkennung von Sachkunde-Fortbildungen
LfL, Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft (München) laut BVL zuständig für die Anwendungs- und Verkehrskontrollen nach Pflanzenschutzrecht
AELF, Abteilung Prüfdienst Systematische Kontrollen der Konditionalität (GAB 7 und 8) bei Betrieben mit Agrarförderung
AELF mit Pflanzenbau-Aufgaben (je Regierungsbezirk) Genehmigungen nach § 12 Abs. 2 PflSchG für Wege, Plätze und Nichtkulturland
Gartenbau-Verbundberatung an vier AELF Fachberatung mit Kompetenzzentren für Zierpflanzen/Obst/Baumschule, Gemüse unter Glas, Freilandgemüse und Betriebswirtschaft

Laut der StMELF-Broschüre „Konditionalität 2026“ prüft der Prüfdienst beim Pflanzenschutz unter anderem: Anwendung nach Zulassung, Anwendungsverbote, Bienenschutz, Aufzeichnungen, Geräteprüfung, Sachkundenachweis und Lagerung. Die Fortbildungspflicht gehört ausdrücklich nicht zur Konditionalität – sie ist aber Fachrecht und wird bei einer Fachrechtskontrolle verlangt. Mehr zur Förder-Kontrolle: Konditionalität im Pflanzenschutz.

Die Aufzeichnungspflicht – was Bayern konkret empfiehlt

Bundesweit gilt: Seit 1.1.2026 sind mehr Pflichtangaben nötig (u. a. Zulassungsnummer, EPPO-Code, Lage der Fläche), ab 1.1.2027 muss elektronisch und maschinenlesbar aufgezeichnet werden. Details findest du im Ratgeber Spritztagebuch 2027.

Die bayerischen Erläuterungen der LfL machen einige Punkte greifbarer:

  • Fläche: FID-Flächennummer, Feldstücksnummer oder Feldstücksname aus iBALIS oder ein GPS-Punkt. Wer Mehrfachantrag stellt, hat diese Angaben also schon.
  • Art der Verwendung: Die LfL unterscheidet sechs Arten – Freiland (inkl. Nichtkulturland), Flächen für die Allgemeinheit nach § 17 PflSchG, Lager, Gewächshaus, Beizanlage und Pflanzgutbehandlung.
  • Azubis: Bringt ein Auszubildender Pflanzenschutzmittel aus, ist zusätzlich der verantwortliche Ausbilder anzugeben.
  • Startzeit und BBCH nur, wenn die Anwendung tageszeitlich oder auf bestimmte Stadien beschränkt ist – die LfL-Hopfenberatung nennt als Beispiel B2-Anwendungen.
  • Verantwortlich für die Aufzeichnungen ist laut StMELF der Betriebsinhaber – auch wenn ein Dritter spritzt.

Vorlagen und Werkzeuge in Bayern

Werkzeug Für wen Hinweis
LfL-Excel-Musterformular + Beispieldatei alle Betriebe kostenlos; Excel ist elektronisch, du pflegst aber alles von Hand
Muster-Formblatt in der StMELF-Broschüre Konditionalität Förderbetriebe Anlage zur Broschüre mit Beispiel
PSM-DOK (DLR Rheinpfalz) nur Mitglieder des Bayerischen Gärtnereiverbands laut PSM-DOK per Zugangscode über den BGV
Ackerschlagkarteien / Apps alle die LfL schreibt kein bestimmtes Programm vor

Im Weinbau hat die LWG Veitshöchheim im Weinbaufax für 2026 ein Online-Seminar angekündigt, das auch das Behandlungstagebuch vor dem Hintergrund der Dokumentationspflicht behandelt. Vergleich der Möglichkeiten: Spritztagebuch als Excel und kostenlose Werkzeuge.

Bayerische Landesregeln, die du kennen solltest

Neben dem Bundesrecht gibt es in Bayern eigene Einschränkungen. Die wichtigsten:

  • Pestizidverbot in Schutzgebieten (Art. 23a BayNatSchG): In Naturschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen und gesetzlich geschützten Biotopen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten – außerhalb intensiv genutzter land- und fischereiwirtschaftlicher Flächen. Die Naturschutzbehörde kann Ausnahmen zulassen.
  • Dauergrünland (Art. 3 BayNatSchG): Seit 1.1.2022 ist der flächenhafte Einsatz auf Dauergrünland verboten; punktuelle Ausnahmen sind auf Antrag möglich.
  • Gewässerrandstreifen: Art. 16 BayNatSchG verbietet an natürlichen und naturnahen Gewässern auf mindestens 5 m die garten- oder ackerbauliche Nutzung. Auf Grundstücken des Freistaats gilt an Gewässern 1. und 2. Ordnung nach Art. 21 BayWG ein 10 m breiter Streifen, in dem Einsatz und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln verboten sind.
  • Halbierungsziel: Bayern verfolgt laut StMELF-Bericht einen Aktionsplan, den chemisch-synthetischen Pflanzenschutz bis 2028 zu halbieren. Das ist ein politisches Ziel, keine Pflicht für deinen Betrieb – macht saubere Aufzeichnungen als Datengrundlage aber noch wichtiger.

Sonderkulturen und Beratung

Bayern hat einige Kulturen mit eigener Beratungsstruktur:

  • Hopfen (Hallertau): Das LfL-Hopfenforschungszentrum Hüll und die staatliche Hopfenbauberatung erstellen den Peronospora-Warndienst; die LfL hat für 2026 eine Übersicht mit Pflichtangaben, EPPO-Code und BBCH-Skala für Hopfen veröffentlicht.
  • Weinbau (Franken): Die LWG Veitshöchheim ist die landesweite Fachstelle mit eigenem Warndienst.
  • Gemüse: Das Knoblauchsland bei Nürnberg ist Bayerns größtes zusammenhängendes Gemüseanbaugebiet; in Niederbayern geben AELF, Erzeugerring Straubing und LWG gemeinsam das „Gelbe Heft“ zum Gemüsebau heraus.
  • Zierpflanzen und Baumschulen: Kompetenzzentrum am AELF Kitzingen-Würzburg. Wie du Häuser und Sätze dokumentierst, steht im Ratgeber Spritztagebuch im Gartenbau.

Sachkunde-Fortbildung in Bayern

Fortbildungen werden in Bayern vom Institut für Pflanzenschutz der LfL anerkannt. Die anerkannten Veranstaltungen findest du in einer Kartenanwendung mit Umkreissuche auf der LfL-Seite; die Teilnahmebescheinigung stellt der Veranstalter aus. Für Altsachkundige (Sachkunde vor dem 14.2.2012) läuft der aktuelle Dreijahreszeitraum laut AELF-Gemüsebauheft bis 31.12.2027. Hintergrund: Sachkundenachweis.

So bist du in Bayern vorbereitet

  1. Flächenliste einmal mit iBALIS-Bezeichnungen bzw. Haus-Nummern anlegen.
  2. Jede Spritzung noch am selben Tag erfassen – mit Zulassungsnummer und EPPO-Code.
  3. Spätestens zum Jahreswechsel auf ein elektronisches, maschinenlesbares Format umstellen.
  4. Vor einer Kontrolle Sachkunde, Prüfplakette und Lager mit der Checkliste unten abhaken.

Excel-Muster zu mühsam? Mit Spritztagebuch.de erfasst du am Handy, auch offline im Hopfengarten oder Gewächshaus, und exportierst CSV und Excel für das Amt. Demo ansehen · alle Bundesländer im Überblick

Prüft mit. Denkt voraus.

Jede Spritzung wird mitgeprüft – soweit BVL-Daten vorliegen.

Spritztagebuch.de gleicht jede Spritzung sofort mit den amtlichen Zulassungsdaten ab – und sagt dir mit Beleg, wenn etwas nicht passt.

  • PlausibilitätsprüfungIndikation, Höchstmenge, Anzahl Anwendungen, Abstand, Bienenschutz, Wetter, Gerät – geprüft auf BVL- und DWD-Daten.
  • Prüfmodus „Kontrolle vorbereiten“Ganzes Tagebuch durchprüfen, Befunde nach Wichtigkeit, optional mit intelligenter Einordnung und „Was tun“.
  • Bestellliste & VorausschauEinkaufsliste aus dem Verbrauch, Reichweite, geplante Folgebehandlung, Fristen für Gerät, Fortbildung und Inventur.
  • Assistent (optional)Lieferschein fotografieren, Spritzung ansagen, Auflagen in Klartext – gespeichert wird nur, was du bestätigst.

Jeder Hinweis zeigt mit „Woher?“ seine Grundlage. Die App ändert nie etwas von selbst.

Echte App-Ansicht: Prüfung einer Spritzung nach Zulassung und Auflagen – Hinweise mit „Woher?“-Belegen und Wetterdaten vom DWD

So hilft dir Spritztagebuch.de dabei

Was gefordert ist – und welche Funktion der App das erledigt.

  • LfL: Flächenangabe über FID, Feldstücksnummer oder -name aus iBALIS oder GPS-Punkt

    Flächen legst du einmal mit deiner eigenen Bezeichnung (z. B. iBALIS-Feldstücksname) und Größe an; Gewächshäuser mit Haus-Nummer und Teilflächen.

  • Aufzeichnung „unverzüglich“ (Konditionalität 2026, StMELF)

    Erfassung direkt am Handy in fünf Schritten, auch offline; Datum wird automatisch gesetzt, „Wie zuletzt“ wiederholt eine Spritzung.

  • Kultur mit EPPO-Code, BBCH nur bei BBCH-Beschränkung

    Kultur mit EPPO-Code (Prüfung gegen das BVL-Kulturverzeichnis) und BBCH-Vorschlag beim Erfassen.

  • Ab 1.1.2027 elektronisch und maschinenlesbar

    Export als CSV (maschinenlesbar) und Excel, dazu PDF-Bericht zum Vorlegen beim Amt.

  • Prüfdienst kontrolliert Zulassung, Gerät und Sachkunde

    „Kontrolle vorbereiten“ prüft Pflichtangaben, Zulassung am Tag der Spritzung, Prüfplakette und Sachkunde-Fortbildung.

Spritztagebuch.de ist kein Zertifizierer und keine Behörde – die App hilft dir, die Dokumentation vollständig und prüfbereit zu führen.

Demo anfragen

Checkliste

Checkliste Pflanzenschutz-Dokumentation Bayern

  • Jede Anwendung unverzüglich aufzeichnen – mit Zulassungsnummer, EPPO-Code und Art der Verwendung
  • Flächen eindeutig benennen: FID, Feldstücksnummer oder -name aus iBALIS bzw. GPS-Punkt; Gewächshäuser mit Haus-Bezeichnung
  • Spritzt ein Azubi: verantwortlichen Ausbilder mit aufschreiben
  • Spätestens ab 1.1.2027 elektronisch und maschinenlesbar aufzeichnen (z. B. Excel/CSV, kein reines PDF)
  • Aufzeichnungen mindestens drei Jahre nach dem Anwendungsjahr aufbewahren
  • Prüfplakette des Spritzgeräts gültig (Prüfung alle sechs Kalenderhalbjahre)
  • Sachkundenachweis aller Anwender griffbereit; Fortbildung im laufenden Zeitraum (für Altsachkundige bis 31.12.2027) besucht
  • Gewässerrandstreifen und Anwendungsverbote in Schutzgebieten und Biotopen geprüft
  • PSM-Lager verschlossen, Mittel in Originalbehältern, Auffangwanne vorhanden

Checkliste von spritztagebuch.de · ohne Gewähr, verbindlich sind Rechtstexte, Standards und die zuständige Stelle.

Häufige Fragen

Gibt es in Bayern eine kostenlose Vorlage für die Pflanzenschutz-Dokumentation?

Ja. Die LfL stellt ein Excel-Musterformular zur Aufzeichnungspflicht und eine ausgefüllte Beispieldatei bereit, dazu ein PDF mit Erläuterungen. Ein bestimmtes Programm schreibt die LfL nicht vor.

Wie gebe ich in Bayern die behandelte Fläche an?

Laut den Erläuterungen der LfL genügt die FID-Flächennummer, die Feldstücksnummer oder der Feldstücksname aus iBALIS – oder ein GPS-Punkt. Im Gewächshaus gibst du die eindeutige Bezeichnung des Hauses und die behandelte Fläche bzw. das Volumen an.

Kann ich PSM-DOK in Bayern nutzen?

Nur eingeschränkt: Laut PSM-DOK können sich Betriebe aus Bayern registrieren, wenn sie Mitglied im Bayerischen Gärtnereiverband sind (über einen Zugangscode). Für alle anderen bayerischen Betriebe ist PSM-DOK nicht freigeschaltet.

Wer kontrolliert die Pflanzenschutz-Aufzeichnungen in Bayern?

Für die fachrechtliche Anwendungskontrolle nennt das BVL in Bayern die LfL, Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft (München). Die systematischen Kontrollen der Konditionalität bei Förderbetrieben führt die Abteilung Prüfdienst der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durch. Beraten wird vor allem durch das Institut für Pflanzenschutz der LfL und die Ämter.

Darf ich in Bayern auf Dauergrünland Pflanzenschutzmittel einsetzen?

Flächenhaft nicht: Seit 1. Januar 2022 verbietet Art. 3 BayNatSchG den flächenhaften Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Dauergrünland. Für die punktuelle Bekämpfung, etwa giftiger oder invasiver Arten, sind auf Antrag Ausnahmen möglich.

Quellen & weiterführende Links

Stand: 19. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannten Rechtstexte, Standards und die Auskünfte der zuständigen Stellen.

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