Bundesland · Bayern
Pflanzenschutz-Dokumentation in Bayern: LfL-Vorlage, iBALIS-Flächen und wer kontrolliert
Was in Bayern bei der Aufzeichnung anders läuft: Flächenangabe über iBALIS, Excel-Muster der LfL, Anwendungskontrolle und Prüfdienst – und die Anwendungsverbote des BayNatSchG.
Von Jonas Rost, Spritztagebuch.de Aktualisiert am 5 Min. Lesezeit
Pflanzenschutzdienst Bayern
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Pflanzenschutz
Freising
Das gilt überall in Deutschland
- Seit 1.1.2026 erweiterte Pflichtangaben
- Ab 1.1.2027 elektronisch & maschinenlesbar
- Aufbewahrung 3 Jahre nach Ablauf des Anwendungsjahres
Kurz gesagt: In Bayern ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zuständig: Ihr Institut für Pflanzenschutz informiert und berät, ihre Anwendungskontrolle prüft die Betriebe. Förderbetriebe besucht zusätzlich der Prüfdienst der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Für die Fläche reicht laut LfL die FID, Feldstücksnummer oder der Feldstücksname aus iBALIS oder ein GPS-Punkt. Die LfL bietet dazu ein kostenloses Excel-Muster an.
Wer in Bayern zuständig ist
Die Zuständigkeiten sind in Bayern zwischen Landesanstalt und Ämtern aufgeteilt – und beraten und kontrollieren sind getrennt. Für dich als Betrieb heißt das: Fachfragen zur Aufzeichnung beantwortet das Institut für Pflanzenschutz der LfL; zur Kontrolle kommt entweder die Anwendungskontrolle der LfL oder, bei Förderbetrieben, der Prüfdienst des Amts.
| Stelle | Was sie für dich tut |
|---|---|
| LfL, Institut für Pflanzenschutz (Freising) | Kompetenzzentrum für den Pflanzenschutz: Infos und Muster zur Aufzeichnungspflicht, Anerkennung von Sachkunde-Fortbildungen |
| LfL, Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft (München) | laut BVL zuständig für die Anwendungs- und Verkehrskontrollen nach Pflanzenschutzrecht |
| AELF, Abteilung Prüfdienst | Systematische Kontrollen der Konditionalität (GAB 7 und 8) bei Betrieben mit Agrarförderung |
| AELF mit Pflanzenbau-Aufgaben (je Regierungsbezirk) | Genehmigungen nach § 12 Abs. 2 PflSchG für Wege, Plätze und Nichtkulturland |
| Gartenbau-Verbundberatung an vier AELF | Fachberatung mit Kompetenzzentren für Zierpflanzen/Obst/Baumschule, Gemüse unter Glas, Freilandgemüse und Betriebswirtschaft |
Laut der StMELF-Broschüre „Konditionalität 2026“ prüft der Prüfdienst beim Pflanzenschutz unter anderem: Anwendung nach Zulassung, Anwendungsverbote, Bienenschutz, Aufzeichnungen, Geräteprüfung, Sachkundenachweis und Lagerung. Die Fortbildungspflicht gehört ausdrücklich nicht zur Konditionalität – sie ist aber Fachrecht und wird bei einer Fachrechtskontrolle verlangt. Mehr zur Förder-Kontrolle: Konditionalität im Pflanzenschutz.
Die Aufzeichnungspflicht – was Bayern konkret empfiehlt
Bundesweit gilt: Seit 1.1.2026 sind mehr Pflichtangaben nötig (u. a. Zulassungsnummer, EPPO-Code, Lage der Fläche), ab 1.1.2027 muss elektronisch und maschinenlesbar aufgezeichnet werden. Details findest du im Ratgeber Spritztagebuch 2027.
Die bayerischen Erläuterungen der LfL machen einige Punkte greifbarer:
- Fläche: FID-Flächennummer, Feldstücksnummer oder Feldstücksname aus iBALIS oder ein GPS-Punkt. Wer Mehrfachantrag stellt, hat diese Angaben also schon.
- Art der Verwendung: Die LfL unterscheidet sechs Arten – Freiland (inkl. Nichtkulturland), Flächen für die Allgemeinheit nach § 17 PflSchG, Lager, Gewächshaus, Beizanlage und Pflanzgutbehandlung.
- Azubis: Bringt ein Auszubildender Pflanzenschutzmittel aus, ist zusätzlich der verantwortliche Ausbilder anzugeben.
- Startzeit und BBCH nur, wenn die Anwendung tageszeitlich oder auf bestimmte Stadien beschränkt ist – die LfL-Hopfenberatung nennt als Beispiel B2-Anwendungen.
- Verantwortlich für die Aufzeichnungen ist laut StMELF der Betriebsinhaber – auch wenn ein Dritter spritzt.
Vorlagen und Werkzeuge in Bayern
| Werkzeug | Für wen | Hinweis |
|---|---|---|
| LfL-Excel-Musterformular + Beispieldatei | alle Betriebe | kostenlos; Excel ist elektronisch, du pflegst aber alles von Hand |
| Muster-Formblatt in der StMELF-Broschüre Konditionalität | Förderbetriebe | Anlage zur Broschüre mit Beispiel |
| PSM-DOK (DLR Rheinpfalz) | nur Mitglieder des Bayerischen Gärtnereiverbands | laut PSM-DOK per Zugangscode über den BGV |
| Ackerschlagkarteien / Apps | alle | die LfL schreibt kein bestimmtes Programm vor |
Im Weinbau hat die LWG Veitshöchheim im Weinbaufax für 2026 ein Online-Seminar angekündigt, das auch das Behandlungstagebuch vor dem Hintergrund der Dokumentationspflicht behandelt. Vergleich der Möglichkeiten: Spritztagebuch als Excel und kostenlose Werkzeuge.
Bayerische Landesregeln, die du kennen solltest
Neben dem Bundesrecht gibt es in Bayern eigene Einschränkungen. Die wichtigsten:
- Pestizidverbot in Schutzgebieten (Art. 23a BayNatSchG): In Naturschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen und gesetzlich geschützten Biotopen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten – außerhalb intensiv genutzter land- und fischereiwirtschaftlicher Flächen. Die Naturschutzbehörde kann Ausnahmen zulassen.
- Dauergrünland (Art. 3 BayNatSchG): Seit 1.1.2022 ist der flächenhafte Einsatz auf Dauergrünland verboten; punktuelle Ausnahmen sind auf Antrag möglich.
- Gewässerrandstreifen: Art. 16 BayNatSchG verbietet an natürlichen und naturnahen Gewässern auf mindestens 5 m die garten- oder ackerbauliche Nutzung. Auf Grundstücken des Freistaats gilt an Gewässern 1. und 2. Ordnung nach Art. 21 BayWG ein 10 m breiter Streifen, in dem Einsatz und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln verboten sind.
- Halbierungsziel: Bayern verfolgt laut StMELF-Bericht einen Aktionsplan, den chemisch-synthetischen Pflanzenschutz bis 2028 zu halbieren. Das ist ein politisches Ziel, keine Pflicht für deinen Betrieb – macht saubere Aufzeichnungen als Datengrundlage aber noch wichtiger.
Sonderkulturen und Beratung
Bayern hat einige Kulturen mit eigener Beratungsstruktur:
- Hopfen (Hallertau): Das LfL-Hopfenforschungszentrum Hüll und die staatliche Hopfenbauberatung erstellen den Peronospora-Warndienst; die LfL hat für 2026 eine Übersicht mit Pflichtangaben, EPPO-Code und BBCH-Skala für Hopfen veröffentlicht.
- Weinbau (Franken): Die LWG Veitshöchheim ist die landesweite Fachstelle mit eigenem Warndienst.
- Gemüse: Das Knoblauchsland bei Nürnberg ist Bayerns größtes zusammenhängendes Gemüseanbaugebiet; in Niederbayern geben AELF, Erzeugerring Straubing und LWG gemeinsam das „Gelbe Heft“ zum Gemüsebau heraus.
- Zierpflanzen und Baumschulen: Kompetenzzentrum am AELF Kitzingen-Würzburg. Wie du Häuser und Sätze dokumentierst, steht im Ratgeber Spritztagebuch im Gartenbau.
Sachkunde-Fortbildung in Bayern
Fortbildungen werden in Bayern vom Institut für Pflanzenschutz der LfL anerkannt. Die anerkannten Veranstaltungen findest du in einer Kartenanwendung mit Umkreissuche auf der LfL-Seite; die Teilnahmebescheinigung stellt der Veranstalter aus. Für Altsachkundige (Sachkunde vor dem 14.2.2012) läuft der aktuelle Dreijahreszeitraum laut AELF-Gemüsebauheft bis 31.12.2027. Hintergrund: Sachkundenachweis.
So bist du in Bayern vorbereitet
- Flächenliste einmal mit iBALIS-Bezeichnungen bzw. Haus-Nummern anlegen.
- Jede Spritzung noch am selben Tag erfassen – mit Zulassungsnummer und EPPO-Code.
- Spätestens zum Jahreswechsel auf ein elektronisches, maschinenlesbares Format umstellen.
- Vor einer Kontrolle Sachkunde, Prüfplakette und Lager mit der Checkliste unten abhaken.
Excel-Muster zu mühsam? Mit Spritztagebuch.de erfasst du am Handy, auch offline im Hopfengarten oder Gewächshaus, und exportierst CSV und Excel für das Amt. Demo ansehen · alle Bundesländer im Überblick
Prüft mit. Denkt voraus.
Jede Spritzung wird mitgeprüft – soweit BVL-Daten vorliegen.
Spritztagebuch.de gleicht jede Spritzung sofort mit den amtlichen Zulassungsdaten ab – und sagt dir mit Beleg, wenn etwas nicht passt.
- PlausibilitätsprüfungIndikation, Höchstmenge, Anzahl Anwendungen, Abstand, Bienenschutz, Wetter, Gerät – geprüft auf BVL- und DWD-Daten.
- Prüfmodus „Kontrolle vorbereiten“Ganzes Tagebuch durchprüfen, Befunde nach Wichtigkeit, optional mit intelligenter Einordnung und „Was tun“.
- Bestellliste & VorausschauEinkaufsliste aus dem Verbrauch, Reichweite, geplante Folgebehandlung, Fristen für Gerät, Fortbildung und Inventur.
- Assistent (optional)Lieferschein fotografieren, Spritzung ansagen, Auflagen in Klartext – gespeichert wird nur, was du bestätigst.
Jeder Hinweis zeigt mit „Woher?“ seine Grundlage. Die App ändert nie etwas von selbst.
So hilft dir Spritztagebuch.de dabei
Was gefordert ist – und welche Funktion der App das erledigt.
-
LfL: Flächenangabe über FID, Feldstücksnummer oder -name aus iBALIS oder GPS-Punkt
Flächen legst du einmal mit deiner eigenen Bezeichnung (z. B. iBALIS-Feldstücksname) und Größe an; Gewächshäuser mit Haus-Nummer und Teilflächen.
-
Aufzeichnung „unverzüglich“ (Konditionalität 2026, StMELF)
Erfassung direkt am Handy in fünf Schritten, auch offline; Datum wird automatisch gesetzt, „Wie zuletzt“ wiederholt eine Spritzung.
-
Kultur mit EPPO-Code, BBCH nur bei BBCH-Beschränkung
Kultur mit EPPO-Code (Prüfung gegen das BVL-Kulturverzeichnis) und BBCH-Vorschlag beim Erfassen.
-
Ab 1.1.2027 elektronisch und maschinenlesbar
Export als CSV (maschinenlesbar) und Excel, dazu PDF-Bericht zum Vorlegen beim Amt.
-
Prüfdienst kontrolliert Zulassung, Gerät und Sachkunde
„Kontrolle vorbereiten“ prüft Pflichtangaben, Zulassung am Tag der Spritzung, Prüfplakette und Sachkunde-Fortbildung.
Spritztagebuch.de ist kein Zertifizierer und keine Behörde – die App hilft dir, die Dokumentation vollständig und prüfbereit zu führen.
Demo anfragenCheckliste
Checkliste Pflanzenschutz-Dokumentation Bayern
- Jede Anwendung unverzüglich aufzeichnen – mit Zulassungsnummer, EPPO-Code und Art der Verwendung
- Flächen eindeutig benennen: FID, Feldstücksnummer oder -name aus iBALIS bzw. GPS-Punkt; Gewächshäuser mit Haus-Bezeichnung
- Spritzt ein Azubi: verantwortlichen Ausbilder mit aufschreiben
- Spätestens ab 1.1.2027 elektronisch und maschinenlesbar aufzeichnen (z. B. Excel/CSV, kein reines PDF)
- Aufzeichnungen mindestens drei Jahre nach dem Anwendungsjahr aufbewahren
- Prüfplakette des Spritzgeräts gültig (Prüfung alle sechs Kalenderhalbjahre)
- Sachkundenachweis aller Anwender griffbereit; Fortbildung im laufenden Zeitraum (für Altsachkundige bis 31.12.2027) besucht
- Gewässerrandstreifen und Anwendungsverbote in Schutzgebieten und Biotopen geprüft
- PSM-Lager verschlossen, Mittel in Originalbehältern, Auffangwanne vorhanden
Checkliste von spritztagebuch.de · ohne Gewähr, verbindlich sind Rechtstexte, Standards und die zuständige Stelle.
Häufige Fragen
Gibt es in Bayern eine kostenlose Vorlage für die Pflanzenschutz-Dokumentation?
Wie gebe ich in Bayern die behandelte Fläche an?
Kann ich PSM-DOK in Bayern nutzen?
Wer kontrolliert die Pflanzenschutz-Aufzeichnungen in Bayern?
Darf ich in Bayern auf Dauergrünland Pflanzenschutzmittel einsetzen?
Quellen & weiterführende Links
- LfL: Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen (mit Excel-Muster)
- LfL: Erläuterungen zur elektronischen Aufzeichnungspflicht (PDF)
- StMELF: Konditionalität 2026 – Informationsbroschüre (PDF)
- Art. 23a BayNatSchG – Verbot von Pestiziden
- BVL: Jahresbericht Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 2025, Kap. 7 – zuständige Behörden (PDF)
- LfL: Anerkannte Fortbildungsveranstaltungen Pflanzenschutz-Sachkunde
- LfL: Genehmigung nach § 12 Abs. 2 PflSchG – zuständige Ämter
Stand: 19. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannten Rechtstexte, Standards und die Auskünfte der zuständigen Stellen.