Recht & Pflicht
Wie lange muss ein Spritztagebuch aufbewahrt werden?
Drei Jahre – aber ab wann? Die Aufbewahrungsfrist verständlich erklärt, mit Rechner und Tipps für die sichere Archivierung.
Von Jonas Rost, Spritztagebuch.de Aktualisiert am 2 Min. Lesezeit
Kurz gesagt: Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel-Anwendungen müssen mindestens drei Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Beginn des Jahres nach der Anwendung (§ 11 Abs. 3 PflSchG). Praktisch heißt das: das laufende Jahr plus drei volle Kalenderjahre.
Rechner: Bis wann aufbewahren?
Beispiele
| Anwendung am | Frist beginnt | Aufbewahren bis mindestens |
|---|---|---|
| 15.03.2025 | 01.01.2026 | 31.12.2028 |
| 14.10.2026 | 01.01.2027 | 31.12.2029 |
| 30.12.2026 | 01.01.2027 | 31.12.2029 |
| 02.01.2027 | 01.01.2028 | 31.12.2030 |
Ein Eintrag vom Jahresende ist also nicht kürzer aufzubewahren als einer vom Jahresanfang – die Rechnung über das Folgejahr macht die Frist für alle Einträge eines Jahres einheitlich.
Was muss aufbewahrt werden?
Alle Aufzeichnungen, die das Gesetz vorschreibt – also der vollständige Eintrag zu jeder Anwendung. Lieferscheine und Rechnungen für Pflanzenschutzmittel sind keine Pflichtbestandteile des Spritztagebuchs, unterliegen aber als Geschäftsunterlagen eigenen steuerlichen Fristen.
Worauf es bei der Aufbewahrung ankommt
- Auffindbar: Auf Anfrage der Behörde muss die Aufzeichnung unverzüglich vorgelegt werden. Ein Karton im Keller ist schlecht, ein sortierter Export besser, eine durchsuchbare Software am besten.
- Vollständig: Auch bearbeitete oder korrigierte Einträge sollten nachvollziehbar bleiben.
- Geschützt: Papier verbrennt, Festplatten gehen kaputt, USB-Sticks verschwinden. Digitale Aufzeichnungen brauchen eine regelmäßige Sicherung.
- Elektronisch ab 2027: Für Anwendungen ab 2027 müssen die Aufzeichnungen elektronisch und maschinenlesbar vorliegen – und damit auch so aufbewahrt werden. Mehr dazu: Spritztagebuch 2027.
Achtung bei kostenlosen Browser-Apps: Manche kostenlose Werkzeuge speichern die Daten nur lokal im Browser des Geräts. Wird der Browserverlauf gelöscht oder das Handy getauscht, sind die Aufzeichnungen weg – wenn du nicht regelmäßig selbst exportierst und sicherst.
So archiviert Spritztagebuch.de
In Spritztagebuch.de bleiben alle Einträge mindestens drei Jahre gespeichert, nichts wird automatisch gelöscht. Die Daten werden jede Nacht verschlüsselt gesichert. Zusätzlich kannst du jederzeit einen Export als Excel, CSV oder PDF für dein eigenes Archiv erstellen.
Häufige Fragen
Wie lange muss ich mein Spritztagebuch aufbewahren?
Darf ich das Spritztagebuch nach drei Jahren vernichten?
Reicht es, das Spritztagebuch nur digital aufzubewahren?
Quellen & weiterführende Links
- § 11 Pflanzenschutzgesetz (Aufbewahrung)
- Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, Art. 67
- Landwirtschaftskammer NRW: Aufzeichnungspflicht
Stand: 17. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannten Rechtstexte und die Auskünfte des Pflanzenschutzdienstes deines Bundeslandes.