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Spritztagebuch.de

Recht & Pflicht

Wie lange muss ein Spritztagebuch aufbewahrt werden?

Drei Jahre – aber ab wann? Die Aufbewahrungsfrist verständlich erklärt, mit Rechner und Tipps für die sichere Archivierung.

Von Jonas Rost, Spritztagebuch.de Aktualisiert am 2 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel-Anwendungen müssen mindestens drei Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Beginn des Jahres nach der Anwendung (§ 11 Abs. 3 PflSchG). Praktisch heißt das: das laufende Jahr plus drei volle Kalenderjahre.

Rechner: Bis wann aufbewahren?

Beispiele

Anwendung am Frist beginnt Aufbewahren bis mindestens
15.03.2025 01.01.2026 31.12.2028
14.10.2026 01.01.2027 31.12.2029
30.12.2026 01.01.2027 31.12.2029
02.01.2027 01.01.2028 31.12.2030

Ein Eintrag vom Jahresende ist also nicht kürzer aufzubewahren als einer vom Jahresanfang – die Rechnung über das Folgejahr macht die Frist für alle Einträge eines Jahres einheitlich.

Was muss aufbewahrt werden?

Alle Aufzeichnungen, die das Gesetz vorschreibt – also der vollständige Eintrag zu jeder Anwendung. Lieferscheine und Rechnungen für Pflanzenschutzmittel sind keine Pflichtbestandteile des Spritztagebuchs, unterliegen aber als Geschäftsunterlagen eigenen steuerlichen Fristen.

Worauf es bei der Aufbewahrung ankommt

  • Auffindbar: Auf Anfrage der Behörde muss die Aufzeichnung unverzüglich vorgelegt werden. Ein Karton im Keller ist schlecht, ein sortierter Export besser, eine durchsuchbare Software am besten.
  • Vollständig: Auch bearbeitete oder korrigierte Einträge sollten nachvollziehbar bleiben.
  • Geschützt: Papier verbrennt, Festplatten gehen kaputt, USB-Sticks verschwinden. Digitale Aufzeichnungen brauchen eine regelmäßige Sicherung.
  • Elektronisch ab 2027: Für Anwendungen ab 2027 müssen die Aufzeichnungen elektronisch und maschinenlesbar vorliegen – und damit auch so aufbewahrt werden. Mehr dazu: Spritztagebuch 2027.

Achtung bei kostenlosen Browser-Apps: Manche kostenlose Werkzeuge speichern die Daten nur lokal im Browser des Geräts. Wird der Browserverlauf gelöscht oder das Handy getauscht, sind die Aufzeichnungen weg – wenn du nicht regelmäßig selbst exportierst und sicherst.

So archiviert Spritztagebuch.de

In Spritztagebuch.de bleiben alle Einträge mindestens drei Jahre gespeichert, nichts wird automatisch gelöscht. Die Daten werden jede Nacht verschlüsselt gesichert. Zusätzlich kannst du jederzeit einen Export als Excel, CSV oder PDF für dein eigenes Archiv erstellen.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich mein Spritztagebuch aufbewahren?

Mindestens drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Beginn des Jahres, das auf die Anwendung folgt. Eine Spritzung aus 2026 muss also bis zum 31. Dezember 2029 aufbewahrt werden.

Darf ich das Spritztagebuch nach drei Jahren vernichten?

Nach Ablauf der Frist darfst du die Aufzeichnungen löschen, musst es aber nicht. Prüfe vorher, ob andere Vorgaben längere Fristen verlangen, etwa Qualitätssicherungsprogramme des Handels oder steuerliche Aufbewahrungspflichten für zugehörige Belege.

Reicht es, das Spritztagebuch nur digital aufzubewahren?

Ja. Ab 2027 ist die elektronische Form sogar vorgeschrieben. Wichtig ist, dass die Daten in dieser Zeit sicher gespeichert, gegen Verlust geschützt und auf Anfrage schnell vorlegbar sind.

Quellen & weiterführende Links

Stand: 17. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannten Rechtstexte und die Auskünfte des Pflanzenschutzdienstes deines Bundeslandes.

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