Recht & Pflicht
Zulassungsende und Aufbrauchfrist: Was tun mit Restmengen?
Abverkauf, Aufbrauchfrist, Entsorgung: Was nach dem Ende einer Zulassung gilt – und wie du die Fristen im Blick behältst.
Von Jonas Rost, Spritztagebuch.de Aktualisiert am 2 Min. Lesezeit
Kurz gesagt: Endet die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels, darf es meist noch eine Zeit lang verkauft und anschließend aufgebraucht werden. Aus Gründen außerhalb von Gesundheits- und Umweltschutz sind das nach EU-Recht höchstens 6 Monate Abverkauf plus höchstens 12 Monate Aufbrauch. Danach ist die Anwendung verboten; Restmengen müssen entsorgt werden.
Die Fristen im Überblick
| Phase | Was erlaubt ist | Höchstdauer (Art. 46 VO 1107/2009) |
|---|---|---|
| Zulassung gültig | Verkauf und Anwendung | – |
| Abverkaufsfrist | Handel darf noch verkaufen | max. 6 Monate |
| Aufbrauchfrist | Anwender dürfen vorhandene Mengen noch anwenden | zusätzlich max. 12 Monate |
| danach | keine Anwendung mehr, Entsorgung | – |
Beispiel aus der BVL-Datenbank: Zulassungsende 14.12.2020, Aufbrauchfrist bis 14.06.2022 – also 18 Monate.
Wird eine Zulassung aus Gründen des Gesundheits- oder Umweltschutzes widerrufen, können die Fristen kürzer sein oder ganz entfallen. Maßgeblich ist immer die konkrete Festlegung für das Mittel.
Wo du die Frist findest
- BVL-Übersichtsliste (vierteljährlich, mit einer Tabelle der beendeten Zulassungen samt Aufbrauchfristen)
- BVL „Beendete Zulassungen“ (alle abgelaufenen Mittel seit 1992)
- PSM-API des BVL (maschinenlesbar, Grundlage für Software-Abgleiche)
- Hinweise von Handel, Herstellern und dem Pflanzenschutzdienst deines Landes
Was das fürs Spritztagebuch bedeutet
Eine Anwendung innerhalb der Aufbrauchfrist ist zulässig und wird ganz normal aufgezeichnet. Eine Anwendung nach Ablauf der Frist ist ein Verstoß – auch wenn sie korrekt dokumentiert ist. Deshalb lohnt es sich, die Fristen der Mittel im eigenen Schrank im Blick zu behalten.
Restmengen richtig entsorgen
Nicht mehr verwendbare Mittel gehören nicht in den Hausmüll und nicht ins Abwasser. Handel und Industrie bieten Rücknahme- und Sammelaktionen an, für leere Verpackungen gibt es das PAMIRA-System. Für Mittel mit in der EU nicht mehr genehmigten Wirkstoffen besteht nach Ablauf der Aufbrauchfrist eine Beseitigungspflicht. Details beim BVL (siehe Quellen).
Spritztagebuch.de gleicht deinen Spritzschrank täglich mit dem BVL-Register ab. Endet eine Zulassung oder läuft eine Aufbrauchfrist ab, bekommst du rechtzeitig eine Meldung – in der App oder per E-Mail. So funktionieren die Meldungen
Häufige Fragen
Wie lange darf ich ein Pflanzenschutzmittel nach Zulassungsende noch anwenden?
Wo finde ich die Aufbrauchfrist?
Was mache ich mit Restmengen nach Ablauf der Frist?
Quellen & weiterführende Links
- VO (EG) Nr. 1107/2009, Art. 46 (EUR-Lex)
- BVL: Übersichtsliste Pflanzenschutzmittel
- BVL: Beendete Zulassungen
- BVL: Transport, Lagerung und Entsorgung
Stand: 17. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannten Rechtstexte und die Auskünfte des Pflanzenschutzdienstes deines Bundeslandes.