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Spritztagebuch.de

Pflanzenschutzdienste der Bundesländer

Für Beratung, Genehmigungen, Sachkunde und Kontrollen ist der Pflanzenschutzdienst deines Bundeslandes zuständig. Hier findest du alle 16 Stellen – mit direktem Link zu ihren Informationen zur Aufzeichnungspflicht.

Gut zu wissen

  • Das gemeinsame Informationsportal der Länder ist ISIP; dort hat jedes Land eine eigene Startseite.
  • Einzelfallgenehmigungen nach § 22 Abs. 2 PflSchG (z. B. für Lückenindikationen im Gartenbau) erteilen die Länder, nicht das BVL.
  • Den Sachkundenachweis beantragst du bei der Stelle deines Wohnsitz-Bundeslandes, vielerorts über pflanzenschutz-skn.de.

Stand: 17. Oktober 2026. Zuständigkeiten und Adressen können sich ändern – maßgeblich sind die Angaben der Behörden. Fehler entdeckt? Gib uns Bescheid.

Weniger schreiben. Mehr schaffen.

In 15 Minuten zeigen wir dir live, wie eine Spritzung erfasst und für die Kontrolle exportiert wird. Kostenlos, unverbindlich, per Telefon oder Bildschirmfreigabe.

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