Zertifizierung · GLOBALG.A.P.
GLOBALG.A.P. Checkliste Pflanzenschutz: Anforderungen, Ablauf und Kosten der Zertifizierung
Was GLOBALG.A.P. IFA v6 bei der Pflanzenschutz-Dokumentation verlangt, wie Audit und Zertifizierung ablaufen und wie du typische Lücken vor dem Audit schließt.
Von Jonas Rost, Spritztagebuch.de Aktualisiert am 6 Min. Lesezeit
Kurz gesagt: GLOBALG.A.P. ist kein Gesetz, sondern ein privater Standard, den viele Handelsketten von ihren Lieferanten verlangen. Seit 2024 gilt die Version IFA v6. Für den Pflanzenschutz heißt das: jede Anwendung vollständig aufzeichnen, Einkaufsbelege aufheben, den Bestand mit dem Verbrauch abgleichen und Wiederbetretungsfristen regeln. Auditiert wird jährlich, mit einer 10-%-Chance auf ein unangekündigtes Audit.
Was ist GLOBALG.A.P. IFA v6?
GLOBALG.A.P. steht für einen weltweit eingesetzten Standard der guten Agrarpraxis. Kern ist die Integrated Farm Assurance (IFA). Die Version 6 ist seit 1. Oktober 2022 gültig und hat die Version 5.2 zum 1. Januar 2024 abgelöst. Für Gärtnereien sind zwei Bereiche wichtig:
- Flowers and Ornamentals (FO) – Schnittblumen, Topf- und Beetpflanzen, Baumschulware
- Fruit and Vegetables (FV) – Obst und Gemüse, mit zusätzlichen Anforderungen zur Lebensmittelsicherheit
Der Standard reicht von der Vermehrung bis zur einfachen Nacherntebehandlung. Themen sind unter anderem Rückverfolgbarkeit, Boden und Düngung, Wasser, integrierter Pflanzenschutz, Pflanzenschutzmittel, Abfall, Biodiversität und Arbeitsschutz. Zertifizierte Betriebe bekommen eine GGN (GLOBALG.A.P.-Nummer), über die Kunden das Zertifikat öffentlich prüfen können.
Wer braucht GLOBALG.A.P.?
Gesetzlich vorgeschrieben ist der Standard nicht – aber viele Abnehmer setzen ihn voraus:
- Lidl verlangt laut Einkaufspolitik (Stand September 2025) für Obst, Gemüse, Blumen und Pflanzen GLOBALG.A.P. IFA sowie GRASP oder gleichwertige Sozialstandards.
- Aldi Nord und Aldi Süd kündigten Ende 2017 an, Blumen und Pflanzen bis Ende 2019 möglichst nur noch mit GLOBALG.A.P.-Nachweis und GRASP-Sozialevaluierung zu führen.
- Vermarkter und Versteigerungen fordern Umwelt- und GAP-Zertifikate. Bei Royal FloraHolland zählt GLOBALG.A.P. IFA als GAP-Zertifikat im FSI-Korb – Details auf der Seite zur FloraHolland-Pflichtzertifizierung.
Weitere Händleranforderungen wie Wirkstofflisten und Rückstandsgrenzen findest du unter Lieferantenanforderungen im Handel. Für Zierpflanzen ist MPS die häufige Alternative, für Obst und Gemüse in Deutschland QS-GAP.
Ablauf und Rhythmus der Zertifizierung
- Zertifizierungsstelle wählen und registrieren. Du schließt einen Vertrag mit einer zugelassenen Stelle und erhältst deine GGN. Die Registrierung muss abgeschlossen sein, bevor das Audit stattfindet.
- Anforderungen umsetzen und Eigenkontrolle machen. Die Eigenkontrolle (Self-Assessment) deckt alle registrierten Standorte, Produkte und Prozesse ab, wird jährlich vor dem Audit durchgeführt und liegt jederzeit vor Ort bereit.
- Erstaudit (angekündigt). Für das erste Audit brauchst du Aufzeichnungen von mindestens drei Monaten vor dem Audittermin oder ab dem Tag der Registrierung – je nachdem, was länger ist.
- Zertifikat für zwölf Monate. Abweichungen musst du beheben und von der Stelle bestätigen lassen; danach wird das Zertifikat ausgestellt.
- Jährliches Folgeaudit. Jeder Betrieb hat eine 10-%-Chance, dass das Folgeaudit unangekündigt kommt. Die Vorankündigung beträgt dann höchstens 48 Stunden. Bei der Registrierung kannst du bis zu 15 Tage angeben, an denen du nicht verfügbar bist.
Option 1 oder Option 2? Bei Option 1 lässt sich ein Einzelbetrieb (auch mit mehreren Standorten) selbst zertifizieren und ist Zertifikatsinhaber. Bei Option 2 ist eine Erzeugergruppe als juristische Person Zertifikatsinhaber; sie braucht dafür ein eigenes Qualitätsmanagementsystem. Für kleine Betriebe kann eine Gruppe den Aufwand verteilen – die Aufzeichnungen im eigenen Betrieb bleiben aber deine Aufgabe.
Was kostet die GLOBALG.A.P.-Zertifizierung?
Einen Festpreis nennt GLOBALG.A.P. nicht. Laut Standardgeber besteht der Aufwand aus drei Teilen:
- deinem eigenen Umsetzungsaufwand (Zeit, ggf. Beratung, bauliche Anpassungen am Lager),
- den Gebühren der Zertifizierungsstelle für Auditzeit und Anfahrt,
- Registrierungs- und Lizenzgebühren, die sich nach Produktionsfläche und Zertifizierungsoption richten und ebenfalls von der Zertifizierungsstelle berechnet werden.
Da Auditdauer und Fläche stark schwanken, lohnt es sich, Angebote von mehreren Stellen einzuholen. Gute Aufzeichnungen sparen dabei bares Geld: Je schneller der Auditor findet, was er sucht, desto kürzer das Audit.
Was beim Pflanzenschutz geprüft wird
Die Kontrollpunkt-Nummern stammen aus den offiziellen IFA-v6-Kriterien (FO = Zierpflanzen, FV = Obst/Gemüse).
| Bereich | Anforderung laut IFA v6 | Was du im Audit zeigst |
|---|---|---|
| Zugelassene Mittel (FO 07.01.01) | Nur im Anbauland zugelassene Mittel; aktuelle Liste aller verwendeten Handelsprodukte inkl. Wirkstoffe | Mittelliste, Zulassungsstatus |
| Indikation (FO 07.01.02) | Mittel passt zu Kultur bzw. Anwendungsort und Zielorganismus | Zulassung bzw. Etikett zur Anwendung |
| Einkaufsbelege (FO 07.01.03) | Rechnungen, Lieferscheine aller verwendeten und gelagerten Mittel | Belegordner oder Scans |
| Anwendungsaufzeichnung (FO 07.02.01) | Kultur, Feld/Gewächshaus, Fläche in m² oder ha, Datum und Endzeit, Grund, vollständiger Handelsname, Wirkstoff und Gehalt, ausgebrachte Menge, Wasseraufwand | Spritztagebuch |
| Zusatzangaben (FO 07.02.02) | Anwender, technisch verantwortliche Person, Gerät; Wetter (unter Glas „N/A“) | Spritztagebuch |
| Bestand (FO 07.04.05) | Bestand in angemessenen Abständen fortschreiben (aus Zugang und Verbrauch), regelmäßig real zählen | Bestandsliste, Inventur |
| Wiederbetreten (FO 07.05.02) | Dokumentiertes Verfahren für Wiederbetretungsfristen | Arbeitsanweisung |
| Nur Obst/Gemüse (FV-Smart 32.02, 32.03, 32.07) | Wartezeit in jeder Aufzeichnung, Einhaltung mit Erntedaten belegt, Rückstandshöchstgehalte der Zielmärkte bekannt, Rückstandsanalysen | Aufzeichnungen, Erntedaten, Laborberichte |
Zierpflanzen oder Obst und Gemüse: die Unterschiede
Bei Flowers and Ornamentals steht der Arbeits- und Umweltschutz im Vordergrund: Endzeit der Anwendung, Wasseraufwand und Bestandsführung sind ausdrücklich gefordert; eine Wartezeit-Angabe verlangen die Zierpflanzen-Kriterien nicht. Bei Fruit and Vegetables kommt die Lebensmittelsicherheit dazu. Hier gehört die Wartezeit in jede Aufzeichnung, du musst mit Erntedaten belegen, dass sie eingehalten wurde, und die Rückstandshöchstgehalte deiner Zielmärkte kennen. Bei Obst und Gemüse genügt statt der Endzeit das Enddatum der Anwendung. Wer beides anbaut, lässt beide Bereiche zertifizieren und braucht für jede Kultur die passenden Angaben.
Die ersten Monate: so planst du die Erstzertifizierung
- Checkliste besorgen. Lade die offiziellen Kriterien für deinen Bereich und die Checkliste herunter und gehe sie einmal komplett durch.
- Aufzeichnungen sofort vollständig führen. Fürs Erstaudit brauchst du mindestens drei Monate lückenlose Aufzeichnungen – je früher du startest, desto entspannter.
- Lager und Bestand in Ordnung bringen. Belege sammeln, Bestand zählen, abgelaufene Mittel aussortieren.
- Verfahren schriftlich festhalten. Wiederbetretungsfristen, Unfallverfahren am Lager, IPM-Plan.
- Eigenkontrolle machen und Lücken schließen, bevor die Zertifizierungsstelle kommt.
Aufbewahrung: zwei oder drei Jahre?
GLOBALG.A.P. verlangt, Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren, „sofern kein längerer Zeitraum vorgeschrieben ist“. In Deutschland ist das der Fall: Nach § 11 PflSchG musst du Pflanzenschutz-Aufzeichnungen mindestens drei Jahre aufheben. Halte dich also an die drei Jahre – mehr dazu im Ratgeber Aufbewahrungsfrist. Digitale Aufzeichnungen sind ausdrücklich erlaubt; für die Datensicherung bist du selbst verantwortlich.
Typische Lücken in der Pflanzenschutz-Dokumentation
Diese Stolpersteine ergeben sich direkt aus den Kriterien – prüfe sie vor dem Audit:
- Endzeit oder Grund fehlt. IFA v6 verlangt bei Zierpflanzen Datum und Endzeit sowie den bekämpften Schaderreger.
- Wirkstoff und Gehalt fehlen. Der Handelsname allein reicht nicht; Wirkstoff und Konzentration müssen nachvollziehbar sein.
- Wasseraufwand nicht notiert. Gefragt ist die Mittelmenge und die gesamte Spritzbrühe.
- Bestand stimmt nicht. Wenn Einkauf minus Verbrauch nicht zur Zählung passt, fehlen meist Einträge im Tagebuch.
- Belege fehlen. Für jedes Mittel im Lager sollte eine Rechnung oder ein Lieferschein vorliegen.
- Team-Anwendungen. Spritzen mehrere Personen, müssen alle aufgeführt sein.
- Nachträge ohne Spur. Für elektronische Systeme verlangt IFA v6 Maßnahmen, die die Echtheit der Anwender-Einträge sichern – nachträgliche Änderungen sollten nachvollziehbar sein.
GRASP ist kein Pflanzenschutz-Modul
GRASP (GLOBALG.A.P. Risk Assessment on Social Practice) ist ein Zusatzmodul zu Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten. Mit der Pflanzenschutz-Dokumentation hat es nichts zu tun. Viele Händler verlangen es zusätzlich zum IFA-Zertifikat; für die FloraHolland-Pflicht zählt GRASP laut Royal FloraHolland dagegen nicht als Sozialzertifikat.
So bist du vorbereitet: Mit „Kontrolle vorbereiten“ prüft Spritztagebuch.de dein Tagebuch auf fehlende Pflichtangaben, Zulassungsprobleme und negativen Bestand und zeigt dir, was zu tun ist. Den allgemeinen Ablauf beschreibt Kontrolle vorbereiten; wie der Bestandsabgleich funktioniert, steht unter Spritzschrank & Bestand. Probier es mit eigenen Daten in der Demo aus.
Spritztagebuch.de hilft dir, die Anforderungen an die Pflanzenschutz-Dokumentation zu erfüllen. Eine Schnittstelle zur GLOBALG.A.P.-Datenbank oder zum Zusatzmodul IDA gibt es nicht; deine Daten exportierst du als Excel, CSV oder PDF. Alle Standards im Überblick: Zertifizierungen im Gartenbau.
Prüft mit. Denkt voraus.
Bevor jemand prüft, prüft die App.
Ein Knopf – oder automatisch jeden Monat – prüft dein ganzes Tagebuch auf Lücken und Verstöße und sagt dir, was zuerst zu tun ist.
- PlausibilitätsprüfungIndikation, Höchstmenge, Anzahl Anwendungen, Abstand, Bienenschutz, Wetter, Gerät – geprüft auf BVL- und DWD-Daten.
- Prüfmodus „Kontrolle vorbereiten“Ganzes Tagebuch durchprüfen, Befunde nach Wichtigkeit, optional mit intelligenter Einordnung und „Was tun“.
- Bestellliste & VorausschauEinkaufsliste aus dem Verbrauch, Reichweite, geplante Folgebehandlung, Fristen für Gerät, Fortbildung und Inventur.
- Assistent (optional)Lieferschein fotografieren, Spritzung ansagen, Auflagen in Klartext – gespeichert wird nur, was du bestätigst.
Jeder Hinweis zeigt mit „Woher?“ seine Grundlage. Die App ändert nie etwas von selbst.
So hilft dir Spritztagebuch.de dabei
Was gefordert ist – und welche Funktion der App das erledigt.
-
Jede Anwendung vollständig aufzeichnen: Kultur, Gewächshaus oder Feld, Fläche, Datum, Grund, Handelsname, Menge, Wasseraufwand
Erfassung als Assistent in fünf Schritten mit Pflichtangaben-Checkliste; Aufwand je ha und Tankansatz je Haus oder Fläche rechnet die App aus.
-
Einkauf und Verbrauch abgleichen, Bestand regelmäßig prüfen
Digitaler Spritzschrank: Lieferungen erfassen, Spritzungen ziehen automatisch ab, Inventur per Zählung – mit Warnung „Bestand stimmt nicht“ und sichtbaren Zählabweichungen.
-
Nur zugelassene Mittel in zugelassenen Indikationen einsetzen
Prüfung beim Erfassen gegen BVL-Daten (Zulassung, Kultur, Gewächshaus/Freiland, Schaderreger, Höchstmenge) und täglicher Abgleich mit dem Zulassungsregister.
-
Anwender und Gerät je Anwendung festhalten
Anwender mit Sachkundenachweis-Nummer, Spritzgeräte mit Prüfplakette und Erinnerung vor Ablauf.
-
Wetter bei Freilandanwendungen dokumentieren
Wind und Regen aus DWD-Wetterdaten werden bei Freiland-Einträgen am Eintrag gespeichert.
-
Elektronische Aufzeichnungen müssen gültig und gesichert sein
Änderungsverlauf bei jeder Bearbeitung, Monatsabschluss mit SHA-256-Prüfsumme, Hosting in Deutschland, Export als Excel, CSV und PDF.
Spritztagebuch.de ist kein Zertifizierer und keine Behörde – die App hilft dir, die Dokumentation vollständig und prüfbereit zu führen.
Demo anfragenCheckliste
Audit-Checkliste Pflanzenschutz GLOBALG.A.P.
- Eigenkontrolle (Self-Assessment) mit der aktuellen Checkliste für alle Standorte und Kulturen durchgeführt und vor Ort abgelegt
- Liste aller verwendeten Pflanzenschutzmittel mit Handelsname und Wirkstoffen aktuell
- Jede Anwendung mit Kultur, Haus/Feld, Fläche, Datum und Endzeit, Grund, Handelsname, Wirkstoff und Gehalt, Menge und Wasseraufwand erfasst
- Anwender, technisch verantwortliche Person und Gerät je Anwendung eingetragen
- Freiland: Wetter zur Anwendung notiert
- Rechnungen oder Lieferscheine aller verwendeten und gelagerten Mittel abgelegt
- Bestand aus Zugang und Verbrauch gerechnet und mit einer aktuellen Zählung abgeglichen
- Dokumentiertes Verfahren für Wiederbetretungsfristen vorhanden und den Mitarbeitenden bekannt
- Obst und Gemüse: Wartezeiten in den Aufzeichnungen, Einhaltung mit Erntedaten belegbar, Rückstandsanalysen abgelegt
- Aufzeichnungen mindestens drei Jahre griffbereit (Gesetz), Sicherungskopie der digitalen Daten vorhanden
- Abgelaufene oder nicht mehr zugelassene Mittel gekennzeichnet und zur Entsorgung vorgemerkt
Checkliste von spritztagebuch.de · ohne Gewähr, verbindlich sind Rechtstexte, Standards und die zuständige Stelle.
Häufige Fragen
Was kostet eine GLOBALG.A.P.-Zertifizierung?
Wie oft wird bei GLOBALG.A.P. kontrolliert?
Wie lange muss ich Aufzeichnungen für GLOBALG.A.P. aufbewahren?
Was bedeutet GLOBALG.A.P.?
Brauche ich zusätzlich GRASP?
Darf ich das Spritztagebuch für GLOBALG.A.P. digital führen?
Quellen & weiterführende Links
- GLOBALG.A.P. IFA v6 Smart – Principles and Criteria Flowers and Ornamentals (PDF)
- GLOBALG.A.P. IFA v6 Smart – Principles and Criteria Fruit and Vegetables (PDF)
- GLOBALG.A.P. General Regulations – Rules for Individual Producers v6.0, April 2025 (PDF)
- GLOBALG.A.P.: IFA Flowers and Ornamentals – Ablauf und Kosten
- Lidl: Einkaufspolitik Obst, Gemüse, Blumen & Pflanzen (Stand 03.09.2025, PDF)
- Royal FloraHolland: Q&A Nachhaltigkeitszertifizierung (April 2024, PDF)
- gabot: Aldi – nur noch nachhaltige Blumen und Pflanzen (14.12.2017)
- § 11 Pflanzenschutzgesetz – Aufzeichnungspflichten
Stand: 19. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannten Rechtstexte, Standards und die Auskünfte der zuständigen Stellen.