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Praxis

Pflanzenschutzmittel lagern: Vorschriften, Spritzschrank & Bestandsliste

Was für Spritzschrank und Lager gilt, wohin mit abgelaufenen Mitteln und leeren Kanistern – und wie eine Bestandsliste dir bei Kontrolle und Audit hilft.

Von Jonas Rost, Spritztagebuch.de Aktualisiert am 6 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Pflanzenschutzmittel sind Gefahrstoffe. Sie gehören in einen verschlossenen Lagerraum oder Spritzschrank, in die Originalverpackung, getrennt von Lebens- und Futtermitteln und über eine Auffangwanne oder einen flüssigkeitsdichten Boden. Grundlage sind die Gefahrstoffverordnung mit der TRGS 510, das Wasserrecht (AwSV) und die Vorgaben der SVLFG. Mittel mit Beseitigungspflicht müssen raus, und eine Bestandsliste zeigt, ob Einkauf und Verbrauch zusammenpassen.

Welche Vorschriften für die Lagerung gelten

Eine einzige „Lagerverordnung für Pflanzenschutzmittel“ gibt es nicht. Je nach Menge und Eigenschaften der Mittel greifen mehrere Regelwerke. Das BVL nennt bau-, brandschutz-, wasser- und gefahrstoffrechtliche Vorschriften; für größere Mengen können Genehmigungen oder Anzeigen nötig sein.

Regelwerk Was es für dein Lager bedeutet
Gefahrstoffverordnung, § 8 Abs. 5 So lagern, dass weder Menschen noch Umwelt gefährdet werden; Missbrauch verhindern; keine Behälter, die mit Lebensmitteln verwechselt werden können; übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln
Gefahrstoffverordnung, § 8 Abs. 7 Mittel, die als akut toxisch Kategorie 1 bis 3 eingestuft sind: unter Verschluss oder nur für zuverlässige, fachkundige bzw. unterwiesene Personen zugänglich
TRGS 510 Konkretisiert die Gefahrstoffverordnung für die Lagerung in ortsbeweglichen Behältern; laut SVLFG die maßgebliche Regel für Pflanzenschutzmittel
AwSV (wassergefährdende Stoffe) Gilt nicht für oberirdische Anlagen bis 0,22 m³ Flüssigkeit bzw. 0,2 t Feststoff außerhalb von Schutz- und Überschwemmungsgebieten (§ 1 Abs. 3). Darüber brauchen Fass- und Gebindelager grundsätzlich eine Rückhalteeinrichtung (10 % des Gesamtvolumens, mindestens das größte Gebinde). Bei Gebinden bis 20 l genügt eine flüssigkeitsundurchlässige Fläche, wenn Ausgelaufenes schnell aufgenommen werden kann (§ 31)
Pflanzenschutzgesetz Gute fachliche Praxis umfasst den Schutz vor Gefahren durch das Lagern (§ 3); Mittel mit Beseitigungspflicht müssen unverzüglich beseitigt werden (§ 15)
SVLFG (Berufsgenossenschaft) Verschließbarer Raum oder Schrank aus nicht brennbarem Material, Lüftung, chemikalienbeständige Auffangwannen

Welche Wassergefährdungsklasse ein Mittel hat, steht im Sicherheitsdatenblatt. Ob dein Lager anzeige- oder genehmigungspflichtig ist, klärst du am besten mit der unteren Wasserbehörde bzw. der Gewerbeaufsicht – das hängt von Menge, Einstufung und Standort ab.

So sieht ein ordentliches Lager aus

Die SVLFG empfiehlt einen separaten, verschließbaren, trockenen und frostsicheren Raum, räumlich getrennt von Arbeitsplätzen und Pausenräumen. Für kleinere Mengen reicht ein Gefahrstoffschrank nach Norm – in Gärtnereien oft schlicht „Spritzschrank“ genannt. Darauf kommt es an:

  • Verschlossen: auch während der Spritzung, damit Dritte keinen Zugriff haben.
  • Originalverpackung: Umfüllen ist laut BVL nicht zulässig. Reste niemals in Getränkeflaschen.
  • Auffangen: flüssigkeitsdichter Boden, Regale oder Schrank mit Auffangwanne, Chemikalienbinder oder trockener Sand griffbereit.
  • Belüftung: Lüftungsöffnungen oder Zwangslüftung.
  • Kennzeichnung außen: „Pflanzenschutzmittel – Zutritt für Unbefugte verboten“, dazu Rauchverbot und Erste-Hilfe-Hinweise.
  • Getrennt: keine Lebens- und Futtermittel, laut den Lagerregeln des Industrieverbands Agrar auch kein Dünger, Branntkalk oder andere brennbare Stoffe.
  • Gefahrstoffverzeichnis: Laut SVLFG gehören alle eingesetzten Pflanzenschutzmittel hinein. Es wird bei wesentlichen Änderungen fortgeschrieben und sollte einmal im Jahr geprüft werden.

Restmengen und abgelaufene Mittel

Endet die Zulassung eines Mittels, darfst du Restmengen meist noch bis zum Ende der Aufbrauchfrist anwenden. Wie lange das ist und wo du die Frist findest, steht in Zulassungsende und Aufbrauchfrist. Danach gilt:

  1. Nicht mehr anwenden, deutlich kennzeichnen und getrennt von zugelassenen Mitteln lagern.
  2. Beseitigungspflicht prüfen: Enthält ein Mittel einen Wirkstoff, der in der EU nicht mehr genehmigt oder nach der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vollständig verboten ist, muss es nach Ablauf der Aufbrauchfrist unverzüglich beseitigt werden (§ 15 PflSchG). Den Nachweis führst du mit dem Entsorgungsbeleg.
  3. Entsorgen: über Entsorgungsfirmen, Sammelaktionen von Handel und Industrie, kommunale Sammelstellen oder bei kleinen Mengen das Schadstoffmobil.
  4. Leergebinde: entleert und gespült kostenlos an eine Sammelstelle des Rücknahmesystems PAMIRA – Sammelstellen findest du auf pamira.de.

Auch die Haltbarkeit spielt eine Rolle: Ohne Verfallsdatum garantiert der Hersteller laut BVL eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Wer nur so viel einkauft, wie in einer Saison gebraucht wird, hat weniger Altbestände.

Bestandsliste und Inventur: warum Prüfer Einkauf und Verbrauch abgleichen

Eine Bestandsliste zeigt je Mittel, wie viel im Lager sein müsste. Die Rechnung ist einfach:

Anfangsbestand + Lieferungen − Verbrauch laut Spritztagebuch − Entsorgung = Soll-Bestand

Bei GLOBALG.A.P. und anderen Audits gleichen Prüfer genau das ab: Lieferscheine, Lagerbestand und dokumentierte Anwendungen. Passt die Rechnung nicht, gibt es nur zwei Erklärungen – eine Anwendung fehlt im Tagebuch oder eine Menge ist falsch eingetragen. Beides fällt auf.

Mittel Bestand 1.1. Lieferung Verbrauch laut Tagebuch Soll Gezählt
Beispielmittel 250 EC 5 l 10 l 8 l 7 l 4 l

Hier fehlen 3 l. Vielleicht wurde eine Spritzung nicht eingetragen, vielleicht Brühe statt Mittelmenge notiert. Mit einer regelmäßigen Inventur findest du solche Lücken selbst, bevor sie ein Prüfer findet. Wie du die Anwendungen sauber erfasst, steht in Spritztagebuch richtig führen. Was Auditoren bei GLOBALG.A.P. sonst noch sehen wollen: GLOBALG.A.P.-Zertifizierung.

Praxis-Tipps für die Inventur:

  • Mindestens einmal im Jahr zählen, idealerweise zum Saisonende oder vor dem Audit.
  • Anbruchgebinde schätzen (z. B. in Vierteln) statt gar nicht erfassen.
  • Lieferscheine sofort ablegen, nicht erst bei der Inventur suchen.
  • Abweichungen nicht stillschweigend „glattziehen“, sondern klären und notieren.

Was Kontrollen im Lager prüfen

Zur Kontrolle eines Betriebs gehört laut BVL auch das Pflanzenschutzmittellager. Geprüft wird insbesondere, ob

  • Pflanzenschutzmittel getrennt von Lebens- und Futtermitteln lagern,
  • nicht mehr zugelassene Mittel deutlich gekennzeichnet und separat aufbewahrt werden,
  • keine beseitigungspflichtigen Mittel mehr im Lager stehen,
  • Mengen und Lagerdauer nach guter fachlicher Praxis auf das notwendige Minimum begrenzt sind.

Die Zahlen zeigen, dass das kein Randthema ist: 2025 fanden die Pflanzenschutzdienste bei 16 % von 1.417 Kontrollen Mittel, die der Beseitigungspflicht unterlagen. Im bundesweiten Kontrollschwerpunkt Zierpflanzen wurde in 52 Betrieben eine unsachgemäße Lagerung bemängelt. Werden beseitigungspflichtige Mittel gefunden, ordnet die Behörde die Entsorgung an. Wie Kontrollen insgesamt ablaufen: Kontrollen im Überblick.

Typische Mängel – und wie du sie vermeidest

Mangel So vermeidest du ihn
Altbestand mit Beseitigungspflicht in der hinteren Ecke Einmal im Jahr jedes Gebinde gegen die BVL-Liste der beendeten Zulassungen prüfen
Zugelassene und nicht mehr zugelassene Mittel im selben Regal Eigenes, beschriftetes Fach „nicht mehr anwenden“
Reste umgefüllt in Flaschen oder Eimer Nur Originalgebinde, Anbruch gut verschließen
Lager steht während der Spritzung offen Abschließen, auch wenn du nur kurz zur Fläche gehst
Saatgut, Futter oder Brotzeit im Lagerraum Lager nur für Pflanzenschutzmittel nutzen
Bestand nie gezählt, Liste veraltet Inventur fest einplanen und mit dem Spritztagebuch abgleichen

Dein Spritzschrank, digital: In Spritztagebuch.de erfasst du Lieferungen, Zählungen und Entsorgungen. Jede Spritzung bucht automatisch ab, Abweichungen werden sichtbar, und bei Zulassungsende meldet sich die App. So funktioniert der Bestand · Demo ansehen

Prüft mit. Denkt voraus.

Die App schaut voraus.

Aus Verbrauch, Zulassung und Fristen weiß die App, was als Nächstes ansteht – vom Nachkauf bis zur Geräteprüfung.

  • PlausibilitätsprüfungIndikation, Höchstmenge, Anzahl Anwendungen, Abstand, Bienenschutz, Wetter, Gerät – geprüft auf BVL- und DWD-Daten.
  • Prüfmodus „Kontrolle vorbereiten“Ganzes Tagebuch durchprüfen, Befunde nach Wichtigkeit, optional mit intelligenter Einordnung und „Was tun“.
  • Bestellliste & VorausschauEinkaufsliste aus dem Verbrauch, Reichweite, geplante Folgebehandlung, Fristen für Gerät, Fortbildung und Inventur.
  • Assistent (optional)Lieferschein fotografieren, Spritzung ansagen, Auflagen in Klartext – gespeichert wird nur, was du bestätigst.

Jeder Hinweis zeigt mit „Woher?“ seine Grundlage. Die App ändert nie etwas von selbst.

Echte App-Ansicht: Meldungen mit Aufgaben zum direkten Erledigen, Jahresbericht und Zulassungsende

So hilft dir Spritztagebuch.de dabei

Was gefordert ist – und welche Funktion der App das erledigt.

  • Bestandsliste bzw. Lagerliste aller Pflanzenschutzmittel

    Digitaler Spritzschrank: Lieferungen (Lieferschein), Zählungen (Inventur) und Entsorgungen werden je Mittel erfasst

  • Abgleich von Einkauf und Verbrauch, wie ihn Auditoren prüfen

    Jede Spritzung zieht automatisch vom Bestand ab: Bestand = Einkauf − Verbrauch; Warnung „Bestand stimmt nicht“, Zählabweichungen bleiben sichtbar

  • Regelmäßige Inventur

    3D-Ansicht & Inventur: Gebinde im Regal mit Füllstand zählen, Zeitreise durchs Jahr

  • Keine Mittel mit abgelaufener Zulassung oder Aufbrauchfrist anwenden

    Täglicher Abgleich mit dem BVL-Zulassungsregister, Meldung in der App und per E-Mail bei Zulassungsende und Aufbrauchfrist

  • Lager vor der Kontrolle in Ordnung bringen

    „Kontrolle vorbereiten“ meldet negativen Bestand, abgelaufene Restmengen und lange nicht gezählte Bestände – mit Liste „Was tun“

  • Nur so viel lagern wie nötig

    Nachbestell-Schwelle, Bestellliste und Reichweite je Mittel

Spritztagebuch.de ist kein Zertifizierer und keine Behörde – die App hilft dir, die Dokumentation vollständig und prüfbereit zu führen.

Demo anfragen

Checkliste

Checkliste: Pflanzenschutzmittel-Lager kontrollfest

  • Lagerraum oder Spritzschrank abgeschlossen, Schlüssel nur bei sachkundigen bzw. unterwiesenen Personen
  • Keine Lebens-, Futter- oder Arzneimittel im oder direkt am Lager
  • Alle Mittel in der Originalverpackung, nichts umgefüllt
  • Auffangwanne bzw. flüssigkeitsdichter Boden ohne Abfluss vorhanden
  • Bindemittel für Leckagen griffbereit, Lager belüftet, trocken und frostfrei
  • Lager außen gekennzeichnet (Zutritt für Unbefugte verboten)
  • Mittel ohne gültige Zulassung oder Aufbrauchfrist deutlich gekennzeichnet und getrennt
  • Beseitigungspflichtige Mittel entsorgt, Entsorgungsbeleg abgelegt
  • Gefahrstoffverzeichnis mit allen Pflanzenschutzmitteln aktuell
  • Bestandsliste gezählt und mit Lieferscheinen und Spritztagebuch abgeglichen
  • Leere Kanister gespült und zur PAMIRA-Sammlung bereitgestellt

Checkliste von spritztagebuch.de · ohne Gewähr, verbindlich sind Rechtstexte, Standards und die zuständige Stelle.

Häufige Fragen

Wie müssen Pflanzenschutzmittel gelagert werden?

In einem verschließbaren Lagerraum oder Schrank aus nicht brennbarem Material, belüftet, mit Auffangwanne oder flüssigkeitsdichtem Boden, in der Originalverpackung und getrennt von Lebens- und Futtermitteln. Grundlage sind die Gefahrstoffverordnung mit der TRGS 510, bei größeren Mengen das Wasserrecht (AwSV) sowie die Empfehlungen der SVLFG.

Brauche ich eine Auffangwanne für Pflanzenschutzmittel?

Ja, wenn dein Lagerraum oder Schrank keine eigene Auffangvorrichtung hat. Die SVLFG verlangt dann chemikalienbeständige Auffangwannen, damit auslaufende Mittel nicht in den Raum oder die Umwelt gelangen. Gefahrstoffschränke und PSM-Regale haben die Wanne oft schon eingebaut.

Was mache ich mit abgelaufenen Pflanzenschutzmitteln?

Innerhalb der Aufbrauchfrist darfst du sie noch anwenden. Danach getrennt lagern, deutlich kennzeichnen und entsorgen – über Entsorgungsfirmen, Sammelaktionen von Handel und Industrie oder kommunale Sammelstellen. Mittel mit Wirkstoffen, die in der EU nicht mehr genehmigt oder vollständig verboten sind, müssen nach § 15 PflSchG unverzüglich beseitigt werden.

Wohin mit leeren Pflanzenschutzmittel-Kanistern?

Entleerte und gereinigte Verpackungen kannst du über das Rücknahmesystem PAMIRA (pamira.de) kostenlos an Sammelstellen abgeben. Bis dahin werden sie wie volle Gebinde sicher und für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt.

Muss ich eine Bestandsliste für Pflanzenschutzmittel führen?

Als Arbeitgeber brauchst du nach der Gefahrstoffverordnung ein Gefahrstoffverzeichnis, in dem laut SVLFG alle eingesetzten Pflanzenschutzmittel stehen. Das BVL empfiehlt zusätzlich eine Lagerliste. Zertifizierungen wie GLOBALG.A.P. prüfen außerdem, ob Einkauf, Bestand und dokumentierter Verbrauch zusammenpassen.

Wie lange sind Pflanzenschutzmittel haltbar?

Steht kein Verfallsdatum auf der Packung, garantiert der Hersteller laut BVL eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Danach ist eine ausreichende Wirkung nicht mehr in jedem Fall gegeben. Unabhängig davon darf ein Mittel nur angewendet werden, solange es zugelassen ist oder die Aufbrauchfrist läuft.

Quellen & weiterführende Links

Stand: 19. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannten Rechtstexte, Standards und die Auskünfte der zuständigen Stellen.

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