Recht & Pflicht
Lohnunternehmer und Dienstleister: Wer zeichnet was auf?
Wenn ein Dienstleister spritzt: Pflichten von Lohnunternehmer und Betrieb nach der EU-Verordnung 2023/564 – praktisch erklärt.
Von Jonas Rost, Spritztagebuch.de Aktualisiert am 2 Min. Lesezeit
Kurz gesagt: Spritzt ein Lohnunternehmer oder anderer Dienstleister in deinem Betrieb, zeichnet er die Anwendung selbst auf und muss dir als Auftraggeber Zugang zu den Daten oder eine Kopie geben (Art. 4 DVO (EU) 2023/564). Als Betriebsleiter führst du die Aufzeichnungen für alle Flächen zusammen (§ 11 PflSchG) – die Arbeit des Dienstleisters gehört also auch in dein Spritztagebuch.
Wer muss was?
| Lohnunternehmer / Dienstleister | Auftraggebender Betrieb | |
|---|---|---|
| Aufzeichnen | ja, jede Anwendung mit allen Pflichtangaben | ja, als Zusammenführung für den Betrieb |
| Daten weitergeben | Zugang oder Kopie an den Auftraggeber | – |
| Aufbewahren | mindestens 3 Jahre ab Folgejahr | mindestens 3 Jahre ab Folgejahr |
| Sachkundenachweis | für alle, die spritzen | für eigene Anwender |
| Vorlage bei Kontrolle | eigene Aufzeichnungen | Aufzeichnungen des Betriebs inkl. Dienstleister-Einsätzen |
Praxis-Tipps für Auftraggeber
- Vorher vereinbaren: Welche Mittel, welche Flächen, und in welchem Format kommen die Aufzeichnungen (ideal: CSV, das du direkt übernehmen kannst)?
- Flächen eindeutig benennen: Gib dem Dienstleister deine Flächennamen bzw. Flächenkennungen, damit die Einträge zusammenpassen.
- Zeitnah übernehmen: Daten nach dem Einsatz in dein Spritztagebuch eintragen bzw. importieren und prüfen.
- Kopie ablegen: Die Originalaufzeichnung des Dienstleisters mit aufbewahren.
Praxis-Tipps für Dienstleister
- Aufzeichnungen je Auftraggeber und Fläche trennen
- maschinenlesbar exportieren können – ab 2027 Pflicht
- Name des tatsächlichen Anwenders angeben, nicht nur den Firmennamen
Mehr zu den Pflichtangaben: Pflanzenschutzmaßnahmen richtig dokumentieren · Grundlagen: Spritztagebuch-Pflicht.
Mit Spritztagebuch.de trägst du Einsätze von Dienstleistern wie eigene Spritzungen ein – mit dem Namen des Anwenders und deinen Flächen. So bleibt dein Tagebuch vollständig. Demo anfragen
Häufige Fragen
Muss ich als Betrieb aufzeichnen, wenn ein Lohnunternehmer spritzt?
Wie schnell muss der Lohnunternehmer die Daten liefern?
Quellen & weiterführende Links
- Durchführungsverordnung (EU) 2023/564, Art. 4 (EUR-Lex)
- § 11 Pflanzenschutzgesetz
- Landwirtschaftskammer NRW: Aufzeichnungspflicht
Stand: 17. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannten Rechtstexte und die Auskünfte des Pflanzenschutzdienstes deines Bundeslandes.