Kontrolle & Prüfung
CC-Kontrolle Pflanzenschutz: Was die Konditionalität 2026 prüft
Aus Cross Compliance wurde 2023 die Konditionalität. Was beim Pflanzenschutz geprüft wird, wer kontrolliert werden kann – und warum Kleinbetriebe und reine Gewächshausbetriebe anders dastehen.
Von Jonas Rost, Spritztagebuch.de Aktualisiert am 6 Min. Lesezeit
Kurz gesagt: Die „CC-Kontrolle“ heißt seit 2023 offiziell Konditionalität: Wer Direktzahlungen oder bestimmte Flächenförderungen beantragt, muss im ganzen Betrieb die Pflanzenschutzregeln nach GAB 7 und GAB 8 einhalten – Anwendung, Aufzeichnungen, Sachkunde, Geräteprüfung, Lager. Mindestens 1 % der Begünstigten wird systematisch vor Ort kontrolliert. Ein fahrlässiger Verstoß kostet in der Regel 3 % der Zahlungen. Betriebe bis 10 ha sind seit 2024 von Kontrollen und Sanktionen befreit.
Von Cross Compliance zur Konditionalität
Bis 2022 hieß die Verknüpfung von Agrarzahlungen mit Fachrecht Cross Compliance. Mit der GAP-Reform (VO (EU) 2021/2115) heißt sie seit 2023 Konditionalität. Sie umfasst neun Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) und elf Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB). Die GAB sind Fachrecht, das auch ohne Förderung gilt – die Konditionalität fügt nur eine zweite Folge hinzu: die Kürzung der Zahlungen.
Ganz verschwunden ist Cross Compliance noch nicht: Für bestimmte Empfänger der Weinbau-Förderung zur Umstrukturierung von Rebflächen galten die alten Regeln übergangsweise weiter; laut LfULG Sachsen sind 2026 letztmalig CC-Kontrollen für Weinbaubetriebe nötig.
Wer betroffen ist
Der Konditionalität unterliegt, wer konditionalitätsrelevante Zahlungen beantragt. Laut bayerischer Broschüre sind das vor allem:
- Direktzahlungen: Einkommensgrundstützung, Umverteilungseinkommensstützung, Junglandwirte-Prämie, Öko-Regelungen, gekoppelte Zahlungen für Mutterkühe, -schafe und -ziegen.
- Flächen- und tierbezogene Maßnahmen der ländlichen Entwicklung: etwa Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökolandbau-Förderung, Ausgleichszulage.
Entscheidend ist der gesamtbetriebliche Ansatz: Wer solche Zahlungen erhält, muss die Regeln in allen Produktionsbereichen und Betriebsstätten einhalten – ausdrücklich auch in Gewächshäusern und Sonderkulturen, unabhängig davon, welche Flächen in die Prämie eingeflossen sind. Verantwortlich ist der Antragsteller das ganze Kalenderjahr, auch wenn ein Dienstleister spritzt.
Kleinbetriebe bis 10 ha landwirtschaftlicher Fläche müssen die Pflichten weiter beachten, sind aber seit dem 14. Mai 2024 von Konditionalitätskontrollen und seit dem Antragsjahr 2024 von Konditionalitätssanktionen befreit (VO (EU) 2024/1468). Stellt eine Fachrechtskontrolle bei ihnen einen konditionalitätsrelevanten Verstoß fest, wird er dokumentiert und mitgeteilt, aber nicht über die Zahlungen sanktioniert.
Zierpflanzenbetrieb ohne Flächenprämie
Viele Gewächshausbetriebe stellen keinen Agrarantrag. Für sie gibt es keine Konditionalitätskontrolle und keine Kürzung. Das Pflanzenschutzrecht gilt trotzdem vollständig: Der Pflanzenschutzdienst kontrolliert nach Fachrecht und kann Bußgelder verhängen. Was dabei passiert, steht unter Kontrolle durch die Landwirtschaftskammer oder das Landwirtschaftsamt und im Ratgeber Kontrolle durch den Pflanzenschutzdienst. Hat dein Betrieb dagegen Freilandflächen mit Agrarantrag – etwa eine Baumschule oder Gemüse –, zählt das Gewächshaus voll mit.
Was GAB 7 und GAB 8 im Pflanzenschutz verlangen
| Bereich | Was geprüft wird |
|---|---|
| Anwendung (GAB 7) | Nur zugelassene Mittel; Indikation (Schadorganismus, Kultur, Stadium), Aufwandmenge, maximale Zahl der Anwendungen, Wartezeiten; Anwendungsbestimmungen wie Schutzausrüstung oder Abstände zu Gewässern und Saumbiotopen; immer die aktuelle Fassung der Zulassung |
| Verbote (GAB 7) | Keine Anwendung auf Nichtkulturland ohne Genehmigung, nicht in oder an Gewässern; Einschränkungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, z. B. für Glyphosat und Schutzgebiete; Bienenschutz |
| Aufzeichnungen (GAB 7) | Seit 1.1.2026 unverzüglich und mit erweiterten Angaben: Anwender, Art der Anwendung, Lage und Größe der Fläche (im Gewächshaus z. B. Hausnummer), Datum, Mittel mit Zulassungsnummer, Aufwandmenge, Kultur mit EPPO-Code, BBCH-Stadium wo relevant; drei Jahre aufbewahren |
| Fremdleistung | Spritzt ein Dienstleister, muss das belegt werden können, z. B. durch die Rechnung |
| Geräteprüfung (GAB 8) | Prüfpflichtige Geräte alle sechs Kalenderhalbjahre geprüft, gültige Plakette; neue Geräte spätestens sechs Monate nach Ingebrauchnahme |
| Sachkunde (GAB 8) | Deutscher Sachkundenachweis der Anwender. Die Fortbildungspflicht alle drei Jahre gilt fachrechtlich, gehört laut Broschüre aber nicht zur Konditionalität |
| Lagerung (GAB 8) | Gegen unbefugten Zugriff gesichert, Originalgebinde, lesbare Etiketten, trocken und frostfrei, Schutz gegen Abfließen (Auffangwanne oder Bodenbeschichtung ohne Abfluss), Belüftung, getrennt von Lebens- und Futtermitteln |
| Entsorgung (GAB 8) | Verbotene oder nicht mehr genehmigte Mittel nach Ablauf der Aufbrauchfrist unverzüglich beseitigen; bis dahin gekennzeichnet und getrennt lagern |
Für Anwendungen ab dem 1. Januar 2027 müssen die Aufzeichnungen elektronisch und maschinenlesbar geführt werden – auch das steht schon in der Broschüre 2026. Mehr dazu: Spritztagebuch 2027. Zur Plakette: Prüfung von Pflanzenschutzgeräten.
So läuft die Vor-Ort-Kontrolle ab
Auswahl: Nach EU-Recht werden mindestens 1 % der Begünstigten systematisch vor Ort kontrolliert, mehrere Regelungen oft gebündelt in einem Besuch. Hinzu kommen Anlasskontrollen nach Hinweisen anderer Behörden, aus Fachrechtskontrollen oder von Dritten. Für Flächenthemen werden zusätzlich Satellitenbilder des Copernicus-Programms ausgewertet.
Ankündigung: Erlaubt, wenn der Prüfzweck nicht gefährdet wird – bei Flächen- und Umweltkontrollen höchstens 14 Tage vorher. Im Pflanzenschutz sind amtliche Kontrollen aber grundsätzlich unangekündigt, ebenso Anlasskontrollen.
Ablauf und Pflichten (Merkblatt Bayern):
- Die Kontrolleure weisen sich aus und erklären Art und Umfang.
- Zutritt zu Flächen, Lagern und Betriebsräumen während der Geschäfts- und Betriebszeiten.
- Bücher, Aufzeichnungen und Belege werden eingesehen; bei elektronisch geführten Aufzeichnungen musst du auf Verlangen Ausdrucke erstellen.
- Mündliche Information über das vorläufige Ergebnis.
- Kontrollbericht: Deine Unterschrift bestätigt nur die Anwesenheit, nicht die Feststellungen. Eigene Bemerkungen darfst du ergänzen.
Wer eine Vor-Ort-Kontrolle verhindert, riskiert die Ablehnung der Beihilfeanträge. Wer in Bayern kontrolliert: der Prüfdienst der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; in anderen Ländern sind die Zuständigkeiten anders verteilt.
Kürzungen: Was ein Verstoß kostet
| Fall | Kürzung der konditionalitätsrelevanten Zahlungen |
|---|---|
| Fahrlässiger Verstoß | in der Regel 3 %, je nach Bewertung auf 1 % gesenkt oder bis 10 % erhöht |
| Mehrere fahrlässige Erstverstöße im Jahr | addiert, gedeckelt bei 5 % (bei besonderer Schwere 10 %) |
| Wiederholung innerhalb von drei Kalenderjahren | neuer Satz plus Satz des Erstverstoßes; mehrere Wiederholungen gedeckelt bei 20 % |
| Vorsatz | mindestens 15 %, bis 100 % |
Bewertet wird nach Häufigkeit, Ausmaß, Schwere und Dauer. Hat ein Verstoß keine oder nur unerhebliche Folgen, kann von einer Sanktion abgesehen werden – dann musst du ihn sofort oder innerhalb der gesetzten Frist beheben. Verstöße werden dem Jahr zugeordnet, in dem sie begangen wurden, und können bis zu drei Jahre rückwirkend sanktioniert werden. Ein Bußgeld nach dem Pflanzenschutzgesetz kommt gegebenenfalls zusätzlich (BVL).
Zur Einordnung: Bei 20.000 € konditionalitätsrelevanten Zahlungen entsprechen 3 % rund 600 €.
Typische Stolperfallen 2026
- Die neuen Pflichtangaben: Seit 1. Januar 2026 gehören unter anderem EPPO-Code, BBCH-Stadium (wo relevant) und Zulassungsnummer in jede Aufzeichnung, und zwar unverzüglich. Wer noch mit der alten Vorlage arbeitet, hat hier schnell eine Lücke.
- Das vergessene Gewächshaus: Weil die Konditionalität gesamtbetrieblich gilt, zählen auch Unterglasflächen, die gar nicht in die Prämie eingeflossen sind.
- Fremdleistung ohne Beleg: Hat der Lohnunternehmer gespritzt, muss das zum Beispiel per Rechnung nachweisbar sein – und die Aufzeichnung bleibt in deiner Verantwortung.
- Altbestände im Lager: In den Fachrechtskontrollen 2025 lagerten in 16 % der kontrollierten Betriebe Mittel mit EU-weit nicht mehr anwendbaren Wirkstoffen (BVL). Kennzeichnen, getrennt stellen, entsorgen.
Fachrecht und Förderrecht laufen parallel: Die Konditionalität ersetzt das Fachrecht nicht. Eine Kürzung gibt es nur, wenn ein Verstoß zugleich eine Konditionalitätsvorschrift verletzt; ein Bußgeld nach Pflanzenschutzgesetz kann unabhängig davon verhängt werden.
Praxisblick: Sachsen 2025
Wie selten Pflanzenschutz-Kürzungen tatsächlich sind, zeigt die Bilanz der Informations- und Servicestelle Löbau (LfULG): 2025 gab es dort vier systematische und eine anlassbezogene Vor-Ort-Kontrolle. Kürzungen erhielten insgesamt elf Betriebe (inklusive Verwaltungskontrollen) – bei GAB 7 und 8 war es ein Betrieb mit 1 %. Häufiger betroffen waren der Fruchtwechsel (GLÖZ 7, sechs Betriebe) und der Tierschutz (vier Betriebe). Für 2026 weist das LfULG ausdrücklich auf die erweiterten Aufzeichnungspflichten hin – hier liegt das neue Risiko.
Ausblick: Die Verordnung (EU) 2025/2649 („Omnibus III Agrar“) bringt weitere Vereinfachungen. Laut bayerischer Broschüre werden sie im Lauf des Jahres 2026 in deutsches Recht übernommen, teils rückwirkend. Genannt werden dort vor allem Erleichterungen bei GLÖZ-Standards für Öko-Betriebe; verfolge die Fachpresse.
GAB 7 im Griff: Spritztagebuch.de fragt alle seit 2026 geforderten Angaben im Assistenten ab, erinnert an Plakette und Sachkunde-Fortbildung und prüft das Tagebuch mit „Kontrolle vorbereiten“ – so wie im Fahrplan zur Kontrolle beschrieben. Alle Prüfarten im Überblick: Kontrollen im Pflanzenschutz. Zur Demo.
Prüft mit. Denkt voraus.
Bevor jemand prüft, prüft die App.
Ein Knopf – oder automatisch jeden Monat – prüft dein ganzes Tagebuch auf Lücken und Verstöße und sagt dir, was zuerst zu tun ist.
- PlausibilitätsprüfungIndikation, Höchstmenge, Anzahl Anwendungen, Abstand, Bienenschutz, Wetter, Gerät – geprüft auf BVL- und DWD-Daten.
- Prüfmodus „Kontrolle vorbereiten“Ganzes Tagebuch durchprüfen, Befunde nach Wichtigkeit, optional mit intelligenter Einordnung und „Was tun“.
- Bestellliste & VorausschauEinkaufsliste aus dem Verbrauch, Reichweite, geplante Folgebehandlung, Fristen für Gerät, Fortbildung und Inventur.
- Assistent (optional)Lieferschein fotografieren, Spritzung ansagen, Auflagen in Klartext – gespeichert wird nur, was du bestätigst.
Jeder Hinweis zeigt mit „Woher?“ seine Grundlage. Die App ändert nie etwas von selbst.
So hilft dir Spritztagebuch.de dabei
Was gefordert ist – und welche Funktion der App das erledigt.
-
GAB 7: Aufzeichnungen unverzüglich und mit den seit 2026 erweiterten Angaben (u. a. EPPO-Code, BBCH, Zulassungsnummer)
Assistent in 5 Schritten mit Pflichtangaben-Checkliste, Kultur mit EPPO-Code und BBCH-Vorschlag, Datum automatisch.
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GAB 7: Indikation, Höchstmenge, Höchstzahl der Anwendungen und Anwendungsbestimmungen einhalten
Prüfungen beim Erfassen auf BVL-Daten: Zulassung, Indikation, Höchstmenge, Anwendungen je Kultur und Jahr, Bienenschutz, Gewässerabstand – als Hinweis „bitte prüfen“.
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GAB 8: Pflanzenschutzgeräte mit gültiger Prüfplakette
Spritzgeräte mit Prüfplakette und Erinnerung vor Ablauf; Hinweis beim Erfassen, wenn die Plakette abgelaufen ist.
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GAB 8: Sachkunde der Anwender
Anwender mit Sachkundenachweis-Nummer und Erinnerung an die Fortbildung.
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GAB 8: Lagerung und Beseitigung nicht mehr zulässiger Mittel
Digitaler Spritzschrank mit täglichem Abgleich mit dem BVL-Register und Meldungen zu Zulassungsende und Aufbrauchfrist deiner Mittel.
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Unterlagen bei der Vor-Ort-Kontrolle vorlegen, bei EDV auch als Ausdruck
Export als PDF-Bericht zum Ausdrucken, Excel und CSV für jeden Zeitraum.
Spritztagebuch.de ist kein Zertifizierer und keine Behörde – die App hilft dir, die Dokumentation vollständig und prüfbereit zu führen.
Demo anfragenCheckliste
Checkliste: CC-Kontrolle Pflanzenschutz (GAB 7 und 8)
- Aufzeichnungen aller Anwendungen vollständig, seit 2026 mit EPPO-Code, ggf. BBCH und Zulassungsnummer
- Aufzeichnungen der drei Vorjahre vorhanden
- Belege für Anwendungen durch Lohnunternehmer oder Dienstleister (z. B. Rechnung) abgelegt
- Nur zugelassene Mittel im zugelassenen Anwendungsgebiet eingesetzt, Anwendungsbestimmungen beachtet
- Gewässerabstände und Verbote in Schutzgebieten bekannt und eingehalten
- Alle prüfpflichtigen Spritzgeräte mit gültiger Prüfplakette
- Sachkundenachweis für alle Anwender vorhanden
- Lager gegen unbefugten Zugriff gesichert, Originalgebinde, lesbare Etiketten, Auffangwanne, getrennt von Lebens- und Futtermitteln
- Mittel nach Ablauf der Aufbrauchfrist gekennzeichnet, getrennt gelagert und zur Entsorgung angemeldet
- Ansprechpartner benannt, der Unterlagen vorlegen und Ausdrucke erstellen kann
Checkliste von spritztagebuch.de · ohne Gewähr, verbindlich sind Rechtstexte, Standards und die zuständige Stelle.
Häufige Fragen
Was wird bei einer CC-Kontrolle im Pflanzenschutz geprüft?
Wird eine CC-Kontrolle angekündigt?
Wie hoch ist die Kürzung bei einem Verstoß gegen die Konditionalität?
Gilt die Konditionalität auch für kleine Betriebe bis 10 Hektar?
Was ist der Unterschied zwischen Cross Compliance und Konditionalität?
Muss ein Gartenbaubetrieb ohne Flächenprämie zur Konditionalitätskontrolle?
Quellen & weiterführende Links
- StMELF Bayern: Konditionalität 2026 – Informationsbroschüre (Kap. III Nr. 7, Kap. IV, Merkblatt Vor-Ort-Kontrollen)
- LfULG Sachsen, ISS Löbau: Konditionalität – Rückblick 2025 und Änderungen 2026
- BVL: Jahresbericht Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 2025 (Kap. 4.2 Konditionalität)
- Verordnung (EU) 2021/2115 – GAP-Strategiepläne (EUR-Lex)
- Verordnung (EU) 2024/1468 – Vereinfachungen, Ausnahme für Kleinbetriebe (EUR-Lex)
- Durchführungsverordnung (EU) 2023/564, konsolidiert (EUR-Lex)
- Pflanzenschutz-Geräteverordnung, § 3
Stand: 19. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannten Rechtstexte, Standards und die Auskünfte der zuständigen Stellen.