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Zertifizierung · Bio-Kontrolle

Bio-Kontrolle Checkliste: Pflanzenschutz-Dokumentation für die Öko-Kontrolle

Wie die Öko-Kontrolle abläuft, welche Pflanzenschutzmittel im Bio-Anbau erlaubt sind und welche Aufzeichnungen die Kontrollstelle sehen will.

Von Jonas Rost, Spritztagebuch.de Aktualisiert am 6 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Bio-Betriebe werden nach der EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 mindestens einmal im Jahr von einer privaten, staatlich zugelassenen Kontrollstelle geprüft – dazu kommen unangekündigte und zusätzliche Kontrollen. Beim Pflanzenschutz will die Kontrollstelle sehen, dass du vorbeugst, nur zulässige Mittel einsetzt und jede Maßnahme mit Mittel, Datum, Fläche, Menge und Grund aufgezeichnet hast – samt Zukaufbelegen.

Rechtsgrundlage: EU-Öko-Verordnung

Seit 2022 gilt die Verordnung (EU) 2018/848 mit ihren Durchführungs- und delegierten Verordnungen. Für den Pflanzenschutz sind vor allem drei Regeln wichtig:

  • Was erlaubt ist: Nur Mittel, deren Wirkstoffe in Anhang I der DVO (EU) 2021/1165 stehen. Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sind untersagt.
  • Was zusätzlich gilt: Jedes Mittel muss außerdem nach dem deutschen Pflanzenschutzgesetz zugelassen sein. Die Bio-Liste ersetzt die Zulassung nicht.
  • Was du belegen musst: Nach der DVO (EU) 2021/2119 bewahrst du Unterlagen auf, die zeigen, dass du Schädlingen und Krankheiten vorbeugst und Kontaminationen mit nicht zugelassenen Stoffen vermeidest. Die delegierte VO (EU) 2021/1691 betont, dass beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln die Ausbringungsbedingungen detailliert aufzuzeichnen sind.

Die gesetzliche Aufzeichnungspflicht nach § 11 PflSchG gilt für Bio-Betriebe genauso wie für konventionelle – inklusive der erweiterten Pflichtangaben seit 2026 und der elektronischen Form ab 2027. Grundlagen dazu: Spritztagebuch-Pflicht.

Kontrollstelle: Wer prüft dich?

In Deutschland kontrollieren private Kontrollstellen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen und von den Landesbehörden überwacht werden. Jede trägt eine Codenummer im Format DE-ÖKO-0xx – die Nummer steht später auch auf deinen Etiketten. Auf oekolandbau.de sind 21 Kontrollstellen mit ihren zugelassenen Kontrollbereichen gelistet (A = landwirtschaftliche Erzeugung, B = Verarbeitung, C = Import usw.).

Die Wahl der Kontrollstelle ist frei; du schließt einen Kontrollvertrag ab. Manche Stellen sind nur für einzelne Bundesländer zugelassen – prüfe das vor dem Vertrag.

Wie oft wird kontrolliert?

  1. Jährliche Überprüfung: Laut Art. 38 VO (EU) 2018/848 wird mindestens einmal im Jahr geprüft, ob du die Vorschriften einhältst – grundsätzlich mit einer Inspektion vor Ort. Nur wer drei Jahre in Folge ohne integritätsrelevante Verstöße war und ein niedriges Risiko hat, kann bis zu 24 Monate zwischen zwei Vor-Ort-Inspektionen bekommen.
  2. Unangekündigte Kontrollen: Mindestens 10 % aller Kontrollen erfolgen ohne Vorankündigung (Art. 7 DVO (EU) 2021/279).
  3. Zusätzliche Kontrollen: Mindestens 10 % zusätzliche Kontrollen über die Jahreskontrolle hinaus, dazu Probenahmen bei mindestens 5 % der Unternehmer. In Bayern wurden laut Agrarbericht 2024 rund 20 % der Unternehmen nach Risikoeinschätzung ein zweites Mal im Jahr kontrolliert.

Was kostet die Öko-Kontrolle?

Die Kontrolle ist kostenpflichtig, und du trägst die Kosten selbst. Einheitliche Gebühren gibt es nicht: Die Kontrollstellen kalkulieren nach Betriebsgröße, Zahl der Kontrollbereiche (etwa Erzeugung plus eigene Verarbeitung), Anfahrt und Aufwand. Da die Wahl frei ist, lohnt ein Vergleich mehrerer Angebote. Gut vorbereitete Unterlagen verkürzen die Kontrolle – und damit oft auch die Rechnung.

Was beim Pflanzenschutz geprüft wird

Prüfpunkt Was die Kontrollstelle sehen will
Vorbeugung Nachweise für vorbeugende Maßnahmen: Sorten- und Artenwahl, Fruchtfolge, mechanische und thermische Maßnahmen, Nützlingsförderung
Zulässigkeit des Mittels Zulassung nach PflSchG und Wirkstoff in Anhang I DVO (EU) 2021/1165; bei Verbandsbetrieben auch die Verbandsliste
Aufzeichnung Mittel, Datum, Fläche und Kultur, Menge, Ausbringungsart, Grund bzw. Notwendigkeit der Behandlung
Zukauf Rechnungen und Lieferscheine; Warenfluss und Mengen müssen zur Dokumentation passen
Trennung Bei Teilbetrieben: wirksame Trennung von Öko- und konventionellen Flächen, Lagern und Erzeugnissen (Art. 9 Abs. 10 VO 2018/848)
Sachkunde und Gerät Gültiger Sachkundenachweis, Spritzgerät mit gültiger Prüfplakette
Kupfer Eingesetzte Kupfermengen je Hektar und Jahr

Was die Kontrolleure mit deinen Unterlagen machen

Die Öko-Kontrolle ist vor allem eine Plausibilitätsprüfung. Laut den Schulungsunterlagen zum Lehrgang Öko-Kontrolle (BMLEH/BLE) schauen Kontrolleure auf mehrere Ebenen gleichzeitig:

  • Wareneingang: Passen Zukaufbelege und Lieferantenbescheinigungen zu dem, was im Lager steht?
  • Massenbilanz: Gehen Einkauf, Verbrauch und Bestand auf? Inventuren und Belegsammlung sind dafür die Grundlage.
  • Rückverfolgung: Lässt sich ein Erzeugnis bis zur Fläche und zu den eingesetzten Betriebsmitteln zurückverfolgen?
  • Vorsorge: Ist dokumentiert, wie du Vermischung und Kontamination vermeidest?
  • Cross-Check: Stimmen deine Angaben mit Unterlagen anderer Systeme überein?

Für den Pflanzenschutz heißt das: Ein Mittel, das im Lager steht, aber nirgends gekauft wurde, fällt genauso auf wie eine Rechnung über ein Mittel, das in keiner Aufzeichnung auftaucht. Ein Spritztagebuch, das mit den Lieferscheinen und dem Bestand zusammenpasst, nimmt der Kontrolle viel Unsicherheit.

Zugelassen heißt nicht automatisch bio-tauglich

Ein häufiger Denkfehler: „Das Mittel ist zugelassen, also darf ich es nehmen.“ Im Öko-Betrieb müssen zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein – die Zulassung nach Pflanzenschutzgesetz für deine Kultur und Indikation und die Listung aller Wirkstoffe in Anhang I der DVO (EU) 2021/1165. Bei Verbandsbetrieben kommt die Verbandsliste als dritte Hürde dazu. Prüfe neue Mittel deshalb vor dem Kauf, nicht erst vor der Kontrolle.

So bereitest du die Öko-Kontrolle vor

  1. Betriebsbeschreibung prüfen: Stimmen Flächen, Gewächshäuser, Lager und Betriebsteile noch?
  2. Spritztagebuch durchsehen: Ist jede Anwendung vollständig, mit Grund und Ausbringungsart?
  3. Mittel abgleichen: Für jedes eingesetzte Mittel Zulassung, Anhang-I-Listung und ggf. Verbandsliste prüfen.
  4. Belege ordnen: Rechnungen und Lieferscheine zu allen Betriebsmitteln, dazu Bio-Bescheinigungen deiner Lieferanten.
  5. Bestand zählen: Was im Lager steht, sollte zu Einkauf und Verbrauch passen.
  6. Nachweise bereitlegen: Sachkunde, Prüfbericht des Spritzgeräts, bei Verbandsbetrieben die Verbandsunterlagen.

Anbauverbände: oft strengere Regeln

Wer bei einem Anbauverband wie Bioland, Naturland, Demeter oder Gäa Mitglied ist, muss zusätzlich dessen Richtlinien einhalten. Sie gehen teils über die EU-Öko-Verordnung hinaus, etwa bei zulässigen Betriebsmitteln oder Kupfermengen. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung deiner Verbandsrichtlinie.

Kupfer: vorsichtig rechnen

Kupfer ist im Öko-Anbau eines der wenigen Fungizide und deshalb ein Dauerthema. Die EU-Genehmigung der Kupferverbindungen (DVO (EU) 2018/1981) erlaubt nur Anwendungen mit insgesamt höchstens 28 kg Kupfer je Hektar in sieben Jahren; Mitgliedstaaten können zusätzlich eine jährliche Höchstmenge festlegen. In Deutschland ist der Einsatz laut Julius Kühn-Institut je nach Kultur und Anbauverband auf in der Regel höchstens 3 kg Reinkupfer je Hektar und Jahr begrenzt. Die verbindliche Menge steht in der Zulassung des jeweiligen Mittels und in deiner Verbandsrichtlinie – prüfe beides, da sich Genehmigungen ändern können.

Spritztagebuch.de berechnet keine Kupfer-Jahressummen. Die Aufwandmengen je Mittel und Fläche exportierst du als Excel oder CSV und rechnest sie mit dem Kupfergehalt des Mittels in Reinkupfer um.

Umstellung auf Bio

Die Umstellung beginnt mit der Meldung bei der zuständigen Behörde und dem Kontrollvertrag. Laut Landwirtschaftsverwaltung Sachsen kann Umstellungsware vermarktet werden, wenn die Öko-Regeln zwölf Monate vor der Ernte eingehalten wurden; als Bio-Ware gilt ein Erzeugnis, wenn Saat oder Pflanzung frühestens 24 Monate nach Umstellungsbeginn erfolgt sind. Ab dem ersten Tag gelten die Dokumentationspflichten – starte also gleich mit einem vollständigen Spritztagebuch.

Wichtig: Spritztagebuch.de prüft die Zulassung nach Pflanzenschutzrecht, aber nicht automatisch die Bio-Zulässigkeit eines Mittels. Das musst du selbst anhand von Anhang I der DVO (EU) 2021/1165 und deiner Verbandsliste prüfen.

So bist du vorbereitet: Mit „Kontrolle vorbereiten“ siehst du vor dem Termin, wo Pflichtangaben fehlen, ob Sachkunde-Fortbildung oder Geräteprüfung fällig sind. Mehr zur Vorbereitung unter Kontrolle vorbereiten. Probier es in der Demo.

Weitere Standards im Überblick: Zertifizierungen im Gartenbau. Wie lange du Unterlagen aufbewahren musst, steht im Ratgeber Aufbewahrungsfrist.

Prüft mit. Denkt voraus.

Bevor jemand prüft, prüft die App.

Ein Knopf – oder automatisch jeden Monat – prüft dein ganzes Tagebuch auf Lücken und Verstöße und sagt dir, was zuerst zu tun ist.

  • PlausibilitätsprüfungIndikation, Höchstmenge, Anzahl Anwendungen, Abstand, Bienenschutz, Wetter, Gerät – geprüft auf BVL- und DWD-Daten.
  • Prüfmodus „Kontrolle vorbereiten“Ganzes Tagebuch durchprüfen, Befunde nach Wichtigkeit, optional mit intelligenter Einordnung und „Was tun“.
  • Bestellliste & VorausschauEinkaufsliste aus dem Verbrauch, Reichweite, geplante Folgebehandlung, Fristen für Gerät, Fortbildung und Inventur.
  • Assistent (optional)Lieferschein fotografieren, Spritzung ansagen, Auflagen in Klartext – gespeichert wird nur, was du bestätigst.

Jeder Hinweis zeigt mit „Woher?“ seine Grundlage. Die App ändert nie etwas von selbst.

Echte App-Ansicht: Kontrolle vorbereiten – Befunde nach Wichtigkeit und Einordnung mit „Was tun“

So hilft dir Spritztagebuch.de dabei

Was gefordert ist – und welche Funktion der App das erledigt.

  • Jede Pflanzenschutzmaßnahme mit Mittel, Datum, Fläche, Kultur, Menge und Grund aufzeichnen

    Erfassung als Assistent in fünf Schritten mit Pflichtangaben-Checkliste – auch offline im Gewächshaus oder auf dem Feld.

  • Mittel muss nach Pflanzenschutzgesetz zugelassen sein

    Prüfung beim Erfassen gegen BVL-Daten (Zulassung, Indikation, Höchstmenge) und täglicher Abgleich mit dem Zulassungsregister. Die Bio-Zulässigkeit prüft die App nicht automatisch.

  • Zukäufe von Betriebsmitteln belegen

    Digitaler Spritzschrank mit Lieferungen und Lieferschein; Bestand ergibt sich aus Einkauf minus Verbrauch.

  • Kupfermengen im Blick behalten

    Excel- oder CSV-Export aller Anwendungen je Mittel und Zeitraum; den Reinkupfer-Gehalt rechnest du selbst um – eine Kupfer-Jahressumme berechnet die App nicht.

  • Sachkunde des Anwenders und geprüftes Spritzgerät

    Anwender mit Sachkundenachweis-Nummer und Fortbildungserinnerung, Spritzgeräte mit Prüfplakette und Erinnerung vor Ablauf.

  • Aufzeichnungen bei der Kontrolle vollständig vorlegen

    „Kontrolle vorbereiten“ zeigt fehlende Pflichtangaben; Export als PDF-Bericht, Excel oder CSV für jeden Zeitraum.

Spritztagebuch.de ist kein Zertifizierer und keine Behörde – die App hilft dir, die Dokumentation vollständig und prüfbereit zu führen.

Demo anfragen

Checkliste

Bio-Kontrolle Checkliste Pflanzenschutz

  • Betriebsbeschreibung aktuell, alle Flächen, Gewächshäuser und Lager erfasst
  • Vorbeugende Maßnahmen dokumentiert (Sortenwahl, Fruchtfolge, Nützlinge, Hygiene)
  • Jede Pflanzenschutzanwendung mit Mittel, Datum, Fläche, Kultur, Menge, Ausbringungsart und Grund aufgezeichnet
  • Für jedes eingesetzte Mittel geprüft: in Deutschland zugelassen und Wirkstoff in Anhang I der DVO (EU) 2021/1165 gelistet
  • Verbandsbetriebe: Mittel zusätzlich mit der Betriebsmittelliste bzw. den Richtlinien des Verbands abgeglichen
  • Zukaufbelege (Rechnungen, Lieferscheine) für alle Betriebsmittel abgelegt
  • Kupfermengen je Hektar und Jahr aus den Aufzeichnungen zusammengerechnet
  • Bei konventionellem Betriebsteil: Trennung von Flächen, Lager und Erzeugnissen dokumentiert
  • Sachkundenachweis des Anwenders und gültige Prüfplakette des Spritzgeräts vorhanden
  • Aufzeichnungen der letzten drei Jahre griffbereit

Checkliste von spritztagebuch.de · ohne Gewähr, verbindlich sind Rechtstexte, Standards und die zuständige Stelle.

Häufige Fragen

Wie oft findet die Bio-Kontrolle statt?

Mindestens einmal im Jahr wird geprüft, ob du die Vorschriften der EU-Öko-Verordnung einhältst, in der Regel mit einer Inspektion vor Ort (Art. 38 VO (EU) 2018/848). Zusätzlich müssen mindestens 10 % aller Kontrollen unangekündigt sein, und es gibt mindestens 10 % zusätzliche Kontrollen (Art. 7 DVO (EU) 2021/279).

Was kostet die Öko-Kontrolle?

Die Kontrolle ist kostenpflichtig und wird von dir selbst bezahlt. Die Höhe legt die Kontrollstelle fest; sie hängt unter anderem von Betriebsgröße, Kontrollbereichen und Aufwand ab. Einheitliche Gebühren gibt es nicht – hol dir Angebote von mehreren Kontrollstellen.

Wie finde ich eine Kontrollstelle für Bio?

Kontrollstellen sind private, staatlich zugelassene Unternehmen mit einer Codenummer im Format DE-ÖKO-0xx. Eine Liste mit Kontrollbereichen findest du auf oekolandbau.de. Die Wahl ist frei; du schließt mit der Kontrollstelle einen Kontrollvertrag.

Welche Pflanzenschutzmittel sind im Bio-Anbau erlaubt?

Nur Mittel, die in Deutschland nach Pflanzenschutzgesetz zugelassen sind und deren Wirkstoffe in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 stehen. Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sind untersagt. Anbauverbände wie Bioland, Naturland, Demeter oder Gäa können strengere Vorgaben machen.

Prüft Spritztagebuch.de, ob ein Mittel bio-zulässig ist?

Nein, nicht automatisch. Die App prüft die Zulassung nach Pflanzenschutzrecht, die Indikation und Höchstmengen. Ob ein Mittel im Öko-Anbau oder nach deinen Verbandsrichtlinien erlaubt ist, musst du selbst anhand von Anhang I der DVO (EU) 2021/1165 und der Verbandsliste prüfen.

Wie lange dauert die Umstellung auf Bio?

Die Umstellung beginnt mit der Meldung bei der Behörde. Werden die Öko-Regeln zwölf Monate vor der Ernte eingehalten, kann Umstellungsware vermarktet werden; als Bio-Ware gilt ein Erzeugnis erst, wenn Saat oder Pflanzung frühestens 24 Monate nach Umstellungsbeginn erfolgt sind. Für mehrjährige Kulturen gelten längere Fristen – kläre die Details mit deiner Kontrollstelle.

Quellen & weiterführende Links

Stand: 19. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannten Rechtstexte, Standards und die Auskünfte der zuständigen Stellen.

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