Recht & Pflicht
Kontrolle durch den Pflanzenschutzdienst: Ablauf und was du vorlegen musst
Wer kontrolliert, was geprüft wird und wie du mit einer Checkliste entspannt bleibst – vom Spritztagebuch bis zur Prüfplakette.
Von Jonas Rost, Spritztagebuch.de Aktualisiert am 2 Min. Lesezeit
Kurz gesagt: Kontrollen führen die Pflanzenschutzdienste der Länder durch; das BVL koordiniert ein bundesweites Kontrollprogramm. Geprüft werden typischerweise Aufzeichnungen, Sachkundenachweise, die Prüfplakette des Spritzgeräts, das Lager und die Einhaltung von Anwendungsbestimmungen. Wer sein Spritztagebuch vollständig und schnell vorlegen kann, hat das Wichtigste geschafft.
Wer kontrolliert?
Zuständig sind die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer (§ 59 PflSchG). Sie arbeiten im Pflanzenschutz-Kontrollprogramm zusammen, das das BVL koordiniert. Kontrolliert werden Handel und Anwender. Wer in deinem Land zuständig ist: Pflanzenschutzdienste aller Länder.
Was wird geprüft?
| Bereich | Typische Fragen |
|---|---|
| Aufzeichnungen | Sind alle Anwendungen vollständig dokumentiert? Ab 2027: maschinenlesbar? Drei Jahre rückwirkend vorhanden? |
| Sachkunde | Haben alle Anwender einen gültigen Sachkundenachweis mit aktueller Fortbildung? |
| Pflanzenschutzgerät | Ist die Prüfplakette gültig (Prüfung alle sechs Kalenderhalbjahre)? |
| Lager | Sind nur zugelassene bzw. noch aufbrauchbare Mittel vorhanden? Sachgerechte Lagerung? |
| Anwendung | Indikation zugelassen? Abstandsauflagen zu Gewässern und Saumstrukturen eingehalten? Bienenschutz? |
Für Betriebe mit Agrarförderung kommen Prüfungen im Rahmen der Konditionalität hinzu.
Checkliste: gut vorbereitet
- Spritztagebuch der letzten drei Kalenderjahre plus laufendes Jahr griffbereit – als Export (CSV + PDF)
- Sachkundenachweise aller Anwender inkl. Fortbildungsnachweis
- Prüfbericht und Plakette des Spritzgeräts
- Spritzschrank aufgeräumt, abgelaufene Mittel ausgesondert und zur Entsorgung vorgemerkt
- Genehmigungen (z. B. nach § 22 PflSchG) und Lieferscheine abgelegt
Was droht bei Mängeln?
Fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen sind eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro (§ 68 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 PflSchG). Andere Verstöße können deutlich teurer werden.
Kontrolle angekündigt? In Spritztagebuch.de wählst du den Zeitraum und exportierst als CSV, Excel oder PDF-Bericht – in Sekunden. Grundlagen: Spritztagebuch-Pflicht.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich mein Spritztagebuch bei einer Kontrolle vorlegen?
Wie oft müssen Pflanzenschutzgeräte geprüft werden?
Was kostet eine fehlende Aufzeichnung?
Quellen & weiterführende Links
- BVL: Pflanzenschutz-Kontrollprogramm
- RP Gießen: Kontrollen im Pflanzenschutz
- Durchführungsverordnung (EU) 2023/564, Art. 4 (EUR-Lex)
- Pflanzenschutz-Geräteverordnung, § 3
- § 68 Pflanzenschutzgesetz – Bußgeldvorschriften
Stand: 17. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannten Rechtstexte und die Auskünfte des Pflanzenschutzdienstes deines Bundeslandes.