Zum Inhalt springen
Spritztagebuch.de

Recht & Pflicht

Kontrolle durch den Pflanzenschutzdienst: Ablauf und was du vorlegen musst

Wer kontrolliert, was geprüft wird und wie du mit einer Checkliste entspannt bleibst – vom Spritztagebuch bis zur Prüfplakette.

Von Jonas Rost, Spritztagebuch.de Aktualisiert am 2 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Kontrollen führen die Pflanzenschutzdienste der Länder durch; das BVL koordiniert ein bundesweites Kontrollprogramm. Geprüft werden typischerweise Aufzeichnungen, Sachkundenachweise, die Prüfplakette des Spritzgeräts, das Lager und die Einhaltung von Anwendungsbestimmungen. Wer sein Spritztagebuch vollständig und schnell vorlegen kann, hat das Wichtigste geschafft.

Wer kontrolliert?

Zuständig sind die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer (§ 59 PflSchG). Sie arbeiten im Pflanzenschutz-Kontrollprogramm zusammen, das das BVL koordiniert. Kontrolliert werden Handel und Anwender. Wer in deinem Land zuständig ist: Pflanzenschutzdienste aller Länder.

Was wird geprüft?

Bereich Typische Fragen
Aufzeichnungen Sind alle Anwendungen vollständig dokumentiert? Ab 2027: maschinenlesbar? Drei Jahre rückwirkend vorhanden?
Sachkunde Haben alle Anwender einen gültigen Sachkundenachweis mit aktueller Fortbildung?
Pflanzenschutzgerät Ist die Prüfplakette gültig (Prüfung alle sechs Kalenderhalbjahre)?
Lager Sind nur zugelassene bzw. noch aufbrauchbare Mittel vorhanden? Sachgerechte Lagerung?
Anwendung Indikation zugelassen? Abstandsauflagen zu Gewässern und Saumstrukturen eingehalten? Bienenschutz?

Für Betriebe mit Agrarförderung kommen Prüfungen im Rahmen der Konditionalität hinzu.

Checkliste: gut vorbereitet

  • Spritztagebuch der letzten drei Kalenderjahre plus laufendes Jahr griffbereit – als Export (CSV + PDF)
  • Sachkundenachweise aller Anwender inkl. Fortbildungsnachweis
  • Prüfbericht und Plakette des Spritzgeräts
  • Spritzschrank aufgeräumt, abgelaufene Mittel ausgesondert und zur Entsorgung vorgemerkt
  • Genehmigungen (z. B. nach § 22 PflSchG) und Lieferscheine abgelegt

Was droht bei Mängeln?

Fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen sind eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro (§ 68 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 PflSchG). Andere Verstöße können deutlich teurer werden.

Kontrolle angekündigt? In Spritztagebuch.de wählst du den Zeitraum und exportierst als CSV, Excel oder PDF-Bericht – in Sekunden. Grundlagen: Spritztagebuch-Pflicht.

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich mein Spritztagebuch bei einer Kontrolle vorlegen?

Die Aufzeichnungen sind der zuständigen Behörde auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Fordert die Behörde ausdrücklich das elektronische Format an, sind die Daten bis zum Ablauf der 30-Tage-Frist oder innerhalb von 10 Arbeitstagen zu liefern – je nachdem, was früher eintritt (Art. 4 DVO (EU) 2023/564).

Wie oft müssen Pflanzenschutzgeräte geprüft werden?

Im Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte müssen in Abständen von sechs Kalenderhalbjahren – also alle drei Jahre – von einer anerkannten Kontrollstelle geprüft werden. Die Prüfplakette zeigt, wann die nächste Prüfung fällig ist (§ 3 und § 5 PflSchGerätV).

Was kostet eine fehlende Aufzeichnung?

Wer Aufzeichnungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht lange genug führt, handelt ordnungswidrig. Das Bußgeld kann bis zu 10.000 Euro betragen (§ 68 PflSchG). Für Betriebe mit Agrarförderung können Kürzungen hinzukommen.

Quellen & weiterführende Links

Stand: 17. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannten Rechtstexte und die Auskünfte des Pflanzenschutzdienstes deines Bundeslandes.

Weniger schreiben. Mehr schaffen.

In 15 Minuten zeigen wir dir live, wie dein Betrieb mit Spritztagebuch.de dokumentiert. Kostenlos und unverbindlich.

Kostenlose Demo buchen